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   BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14   

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https://dejure.org/2015,29351
BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14 (https://dejure.org/2015,29351)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2015 - 6 AZR 538/14 (https://dejure.org/2015,29351)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 (https://dejure.org/2015,29351)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131 Abs 1 Nr 1 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 133 InsO
    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzanfechtung bei Zahlung über ein Konto des Sohns des Schuldners

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • bag-urteil.com

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzanfechtung gegen Entgeltzahlungen

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Arbeitgeberzahlung über das Konto eines Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Insolvenzanfechtung einer für das konkrete Arbeitsverhältnis üblichen Entgeltzahlung über das Konto eines Dritten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Insolvenzanfechtung bei üblicher Lohnzahlung über das Konto eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlung über ein Konto des Sohns des Arbeitgebers - und die Insolvenzanfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltszahlungen über das Konto eines Dritten - und die Insolvenzanfechtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung bei Zahlung über ein Konto des Sohns des Schuldners

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise keine Insolvenzanfechtung bei Vergütungszahlung über das Konto eines Dritten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung bei Zahlung über ein Konto des Sohns des Schuldners

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - kongruente Deckung - Zahlung über das Konto eines Dritten - Vorsatzanfechtung - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners - Kenntnis des Arbeitnehmers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung über ein Konto des Sohns des Arbeitgebers/Schuldners

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Lohnzahlung über Drittkonto kann zulässig sein

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung: Lohnzahlung von Konto eines Dritten

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Insolvenzanfechtung bei Zahlung über ein Konto des Sohns des Schuldners

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise kongruente Leistung bei Zahlung des Arbeitslohns durch einen Dritten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Lohnzahlung über Drittkonto kann zulässig sein

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung bei Zahlung über Konto des Sohns des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1 -2; InsO § 133
    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen bei Zahlung über ein Konto des Sohns des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 163
  • NJW 2016, 183
  • ZIP 2015, 87
  • ZIP 2016, 33
  • MDR 2015, 15
  • MDR 2016, 166
  • NZA 2016, 44
  • NZI 2016, 83
  • BB 2015, 2739
  • BB 2015, 3123
  • DB 2016, 58
  • NZG 2016, 229
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Das setzt die rechtlich genaue Bestimmung voraus, wer die geschuldete Leistung in welcher Weise zu erbringen hat (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 15, BAGE 146, 323) .

    Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, ist eine solche Direktzahlung deshalb im Allgemeinen dem Empfänger gegenüber als inkongruente Deckung anfechtbar (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 13, BAGE 146, 323) .

    Liegt ihr eine insolvenzfeste dreiseitige Abrede zugrunde, ist sie in der Regel kongruent (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14, BAGE 146, 323) .

    cc) Darauf, ob eine etwaige Änderungsvereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Beklagten insolvenzfest wäre (vgl. dazu BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14 ff., BAGE 146, 323; BGH 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13 - Rn. 18) , kommt es nicht an.

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Diese Zahlungen waren deshalb nicht inkongruent, auch wenn es sich bei dem Geschäftskonto um das Konto eines Dritten handelte (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 18; im Ergebnis ebenso Oberhofer jurisPR-ArbR 9/2015 Anm. 4 zu C) .

    Für die Beurteilung, ob dies der Fall ist, kommt es allein darauf an, ob die konkrete Deckungshandlung objektiv vom Inhalt des Schuldverhältnisses abweicht (BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 14, 27) .

    Durch die Abwicklung aller Zahlungsvorgänge seines Geschäftsbetriebs über das Konto seines Sohnes entzog der Schuldner - anders als beim Verschieben von Beträgen auf das Konto einer nahestehenden Person (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 23)  - seinen Gläubigern nicht gezielt noch liquide Geldmittel.

    Die Entgeltforderungen des Beklagten wurden nicht durch den Sohn des Schuldners als Dritten auf Weisung des Schuldners aus eigenen oder fremden Mitteln von seinem eigenen Konto erfüllt (zu dieser zur Inkongruenz führenden Fallgestaltung vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 15 ff.; BGH 24. Oktober 2013 - IX ZR 104/13 - Rn. 11) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Gegen diese auch in den Entscheidungsgründen mögliche Feststellung (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 63, BAGE 147, 172) erhebt die Revision keine Rügen.

    Er hat dabei die Anforderungen, die sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 89, BAGE 147, 172) als auch der des Bundesgerichtshofs (BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 44, BGHZ 202, 59) an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei einem wie hier vorliegenden bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch zu stellen sind, nicht berücksichtigt.

    Selbst in diesem Fall geht der Arbeitnehmer bei einer pünktlichen Entgeltzahlung in der Regel davon aus, dass er nur bekommen hat, was ihm zusteht, die Unternehmensfortführung erfolgversprechend war und deshalb die Zahlung keine Gläubigerbenachteiligung zur Folge hatte (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 63 ff., Rn. 97, BAGE 147, 172) .

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Damit liegt sowohl nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - Rn. 17 f., BAGE 139, 235) als auch nach der des Bundesgerichtshofs (BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 34, 37, BGHZ 202, 59) ein Bargeschäft vor, so dass es auf die zwischen den zuständigen Senaten dieser Bundesgerichte insoweit bestehenden unterschiedlichen Auffassungen über den Begriff des Bargeschäfts vorliegend nicht ankommt.

    Er hat dabei die Anforderungen, die sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 89, BAGE 147, 172) als auch der des Bundesgerichtshofs (BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 44, BGHZ 202, 59) an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei einem wie hier vorliegenden bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch zu stellen sind, nicht berücksichtigt.

  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 104/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung von

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    bb) Nach diesen Gesamtumständen fehlte es nicht nur an anfechtbaren Rechtshandlungen des Sohnes (vgl. dazu BGH 24. Oktober 2013 - IX ZR 104/13 - Rn. 16) , sondern an jeglicher Einschaltung des Sohnes, die die angefochtenen Entgeltzahlungen als Direktzahlungen eines Dritten qualifizieren könnte.

    Die Entgeltforderungen des Beklagten wurden nicht durch den Sohn des Schuldners als Dritten auf Weisung des Schuldners aus eigenen oder fremden Mitteln von seinem eigenen Konto erfüllt (zu dieser zur Inkongruenz führenden Fallgestaltung vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 15 ff.; BGH 24. Oktober 2013 - IX ZR 104/13 - Rn. 11) .

  • BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Dabei handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit (vgl. BAG 11. März 2015 - 10 AZB 101/14 - Rn. 9) .
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    cc) Darauf, ob eine etwaige Änderungsvereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Beklagten insolvenzfest wäre (vgl. dazu BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14 ff., BAGE 146, 323; BGH 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13 - Rn. 18) , kommt es nicht an.
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 262/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Damit liegt sowohl nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - Rn. 17 f., BAGE 139, 235) als auch nach der des Bundesgerichtshofs (BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 34, 37, BGHZ 202, 59) ein Bargeschäft vor, so dass es auf die zwischen den zuständigen Senaten dieser Bundesgerichte insoweit bestehenden unterschiedlichen Auffassungen über den Begriff des Bargeschäfts vorliegend nicht ankommt.
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Zwar genügt es für die Erhebung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren, auf eine im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge zu verweisen (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 37, BAGE 140, 64) .
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
    Diese konnten den Auszahlungsanspruch gegen den Sohn als Kontoinhaber pfänden (vgl. BGH 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 - Rn. 9; Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 829 Rn. 33 Stichwort: Kontoguthaben - Kontoleihe) .
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 98/87

    Überweisung einer Sozialleistung auf das Girokonto des Ehepartners des

  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

  • LAG Sachsen, 10.04.2014 - 8 Sa 39/14

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung bei Insolvenzanfechtung

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18

    Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Insolvenzgläubiger benachteiligende nicht geschuldete Direktzahlungen, die ein Dritter auf Anweisung des Schuldners erbringt, dem Empfänger gegenüber als inkongruente Deckung anfechtbar (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, NJW 2006, 1348 Rn. 9; vom 20. Januar 2011 - IX ZR 58/10, NZI 2011, 141 Rn. 17; vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, NJW 2013, 940 Rn. 46; vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 287/14, BGHZ 208, 243 Rn. 16; vom 9. November 2017 - IX ZR 319/16, NZI 2018, 267 Rn. 8; vgl. auch BAGE 146, 323 Rn. 13; BAGE 153, 163 Rn. 13).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Unentbehrlich in diesem Sinne sind etwa die zur Produktion notwendigen Rohstoffe (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591), die von einem Bauunternehmer benötigten Bauteile (BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13, WM 2014, 1588), die von einem Händler benötigte Handelsware (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017, aaO), die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer (BAGE 153, 163) oder die Möglichkeit, die Betriebsräume zu nutzen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172).
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21

    Insolvenzanfechtung - Mindestlohn

    Hat der Gläubiger keinen Anspruch darauf, dass seine Forderung in der gewählten Art durch einen Dritten erfüllt wird, liegt darin regelmäßig eine nicht unerhebliche Abweichung vom vereinbarten Erfüllungsweg (zur Konstellation einer dreiseitigen Abrede vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 - Rn. 14, BAGE 153, 163; 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14, BAGE 146, 323) .

    Ist die Abweichung dagegen mehr als geringfügig, liegt eine inkongruente Deckung vor (BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 - Rn. 14, BAGE 153, 163) .

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage -

    Eine solche liegt nicht in der Bezugnahme auf die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge (grds. dazu BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 - Rn. 21, BAGE 153, 163) .
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des

    Soweit der Kläger geltend macht, bei einer Kongruenzvereinbarung nur zwischen der Beklagten und der Schuldnerin fehle es jedenfalls an einem klagbaren Anspruch gegen die Schuldnerin auf Zahlung durch die BMPD, berücksichtigt er nicht, dass in aller Regel die Art der Leistung nicht Gegenstand des Klageantrags ist und es daher nicht darauf ankommt, ob die Schuldnerin auf Zahlung durch die BMPD verklagt werden könnte (vgl. auch BAG, Urt. v. 22.10.2015 - 6 AZR 538/14, DZWIR 2016, 123, 124 Rn. 12).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 259/18

    Insolvenzanfechtung von Erstattungsleistungen einer Sozialkasse

    Unentbehrlich in diesem Sinne sind etwa die zur Produktion notwendigen Rohstoffe (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591), die von einem Bauunternehmer benötigten Bauteile (BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13, WM 2014, 1588), die von einem Händler benötigte Handelsware (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017, aaO), die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer (BAGE 153, 163) oder die Möglichkeit, die Betriebsräume zu nutzen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172).
  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 67/18

    1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim

    Das setzt die rechtlich genaue Bestimmung voraus, wer die geschuldete Leistung in welcher Weise zu erbringen hat (vgl. BAG, Urt. v. 22.10.2015 - 6 AZR 538/14, BAGE 153, 163 - 170. juris Rdn. 12 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2017 - 10 O 498/16

    Insolvenzanfechtung (Deckungsanfechtung) wegen mittelbarer Zuwendungen der

    bb) Dem von der Beklagten zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 lag ein nicht mit dem hiesigen Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    Wirtschaftlich war das Konto allein dem Insolvenzschuldner zugeordnet (vgl. BAG, Urteil 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 [unter I 1 d aa (2)]).

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 398/14

    Übergangsversorgung - Kabinenpersonal - Altersbefristung

    (2) Zudem hat sie nach der zulässigerweise in den Entscheidungsgründen vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellung (vgl. nur BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 - Rn. 21 mwN) das 30. Lebensjahr vollendet.
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