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   BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93   

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https://dejure.org/1994,929
BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93 (https://dejure.org/1994,929)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 6 AZR 541/93 (https://dejure.org/1994,929)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 (https://dejure.org/1994,929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O § 15 Abs. 5; BAT § 15 Abs. 5; BGB § 615, §§ 134, 288, 291, 293, 294, 295, 296, 611; AFG-DDR § 63 Abs. 2 Satz 1 u. 2
    Neue Bundesländer: Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 327
  • MDR 1995, 293
  • NZA 1995, 134
  • NJ 1994, 541
  • BB 1994, 1720
  • BB 1994, 288
  • DB 1994, 332
  • DB 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • ArbG Stuttgart, 22.10.2020 - 11 Ca 2950/20

    Fristlose Änderungskündigung, Einführung von Kurzarbeit, betriebsbedingte

    Die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit, speziell in der Form einer außerordentlichen Änderungskündigung, werden nicht einheitlich gesehen und sind - soweit ersichtlich - noch nicht (höchstrichterlich) geklärt (das Bundesarbeitsgericht verweist lediglich darauf, dass bei Ausscheiden einer arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelung nur der Weg über die Änderungskündigung verbliebe, ohne die Voraussetzungen hierfür jedoch näher darzulegen, vgl. etwa BAG vom 27.01.1994 - 6 AZR 541/93).
  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Da die diesbezügliche Berufung bereits unzulässig ist, kann dahinstehen, dass aus der vermeintlich unwirksamen Anordnung von Kurzarbeit allenfalls Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB folgten könnten, er aber weder erst- noch zweitinstanzlich etwas zu einem Angebot weitergehender Arbeitsleistung nach §§ 293, 294 BGB oder zumindest zur Entbehrlichkeit eines Angebots der über die angeordnete Kurzarbeit hinausgehenden Arbeitsleistung nach § 296 oder § 242 BGB vorgetragen hat (zum Erfordernis eines weitergehenden Arbeitsangebots bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit vgl. einerseits BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 35, NZA 2007, 637 sowie andererseits BAG 10. Juli 1969 - 5 AZR 323/68 - zu I 3 der Gründe, NJW 1969, 1734; 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - zu II 1 der Gründe, NZA 1995, 134; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 4 der Gründe, NZA 1995, 641).
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Diese Obliegenheit hat ein Arbeitgeber auch dann verletzt, wenn er dem Arbeitnehmer einen geringeren Umfang als geschuldet zuweist und sich dadurch der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers verringert (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 329; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I 3 a der Gründe; Senat 6. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84, zu III der Gründe).
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