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   BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17   

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https://dejure.org/2018,33446
BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17 (https://dejure.org/2018,33446)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 6 AZR 550/17 (https://dejure.org/2018,33446)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 (https://dejure.org/2018,33446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers nach AVR Caritas

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierungssystematik für die Überleitung von Beschäftigten nach den Richtlinien für Arbeitsverträge im Deutschen Caritasverband

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers nach AVR Caritas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers - nach der AVR Caritas

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers nach AVR Caritas

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 648
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    Dies ergibt die Auslegung der Anlage 2d AVR (vgl. hierzu BAG 4. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 27 mwN) .

    Es kann daher unentschieden bleiben, ob diese Unklarheitenregel bei der nach tariflichen Maßstäben vorzunehmenden Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen überhaupt zur Anwendung kommen kann (vgl. zur Auslegung von AVR BAG 4. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 27 mwN) .

  • LAG Hamm, 13.09.2017 - 6 Sa 1036/17

    Eingruppierung eines als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. September 2017 - 6 Sa 1036/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass § 2 des Arbeitsvertrags vom 3. Mai 2006 eine dynamische Bezugnahme auf die AVR des Deutschen Caritasverbandes enthält, welche diesem Regelwerk des kirchlichen Arbeitsrechts als Allgemeine Geschäftsbedingung umfassend Geltung verschafft (vgl. BAG 21. Juni 2018 - 6 AZR 38/17 - Rn. 28 ff.; 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    aa) Im Ausgangspunkt geht der Kläger allerdings zutreffend davon aus, dass es sich bei den Regelungen in § 4 der Arbeitsverträge vom 3. Mai 2006 und 30. April 2010 nicht um konstitutive Vergütungsvereinbarungen handelt (zur Auslegung der Vergütungsabrede eines Formularvertrags vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 15 ff., BAGE 158, 81; zur Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung nach Kirchenrecht vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 36 ff.) .
  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass § 2 des Arbeitsvertrags vom 3. Mai 2006 eine dynamische Bezugnahme auf die AVR des Deutschen Caritasverbandes enthält, welche diesem Regelwerk des kirchlichen Arbeitsrechts als Allgemeine Geschäftsbedingung umfassend Geltung verschafft (vgl. BAG 21. Juni 2018 - 6 AZR 38/17 - Rn. 28 ff.; 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    Die Klage weist auch den erforderlichen Gegenwartsbezug auf (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 24 f.) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    aa) Im Ausgangspunkt geht der Kläger allerdings zutreffend davon aus, dass es sich bei den Regelungen in § 4 der Arbeitsverträge vom 3. Mai 2006 und 30. April 2010 nicht um konstitutive Vergütungsvereinbarungen handelt (zur Auslegung der Vergütungsabrede eines Formularvertrags vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 15 ff., BAGE 158, 81; zur Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung nach Kirchenrecht vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 36 ff.) .
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.07.2015 - 2 Ca 2260/14

    Eingruppierung nach den AVR der Caritas-Erzieherin mit besonders schwierigen

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    Diese Zuordnungstabelle regelt die Überleitung konstitutiv und ist nicht lediglich eine unverbindliche Arbeitshilfe (ebenso KAGH 31. August 2012 - M 03/12 - Riede in Beyer/Papenheim Arbeitsrecht der Caritas Stand 2003 Anlage 33 Anhang D Rn. 7; Zetl/Zwosta AVR Die Änderungen 2011 S. 210; aA ArbG Gelsenkirchen 15. Juli 2015 - 2 Ca 2260/14 -) .
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93

    Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    (e) Entgegen der Auffassung der Revision kommt es daher nicht darauf an, ob ein Arbeitserzieher in einer Werkstatt für behinderte Menschen zeitlich mindestens zur Hälfte mit dem Arbeitsvorgang der Gruppenleitung betraut ist (vgl. hierzu BAG 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - zu II 1.4 ff. der Gründe; 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zu III 2 a und b der Gründe) .
  • BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98

    Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17
    (e) Entgegen der Auffassung der Revision kommt es daher nicht darauf an, ob ein Arbeitserzieher in einer Werkstatt für behinderte Menschen zeitlich mindestens zur Hälfte mit dem Arbeitsvorgang der Gruppenleitung betraut ist (vgl. hierzu BAG 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - zu II 1.4 ff. der Gründe; 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zu III 2 a und b der Gründe) .
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 90/18

    Eingruppierung - Entgeltgruppe S 14 Anhang B der Anlage 33 AVRCaritas -

    Die Klage weist auch den erforderlichen Gegenwartsbezug auf (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 20 mwN) .

    Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass § 2 des Arbeitsvertrags vom 9. November 1988 eine dynamische Bezugnahme auf die AVR des Deutschen Caritasverbandes enthält, die diesem Regelwerk des kirchlichen Arbeitsrechts als Allgemeine Geschäftsbedingung umfassend Geltung verschafft (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 22) .

    Diese Zuordnungstabelle regelt die Überleitung konstitutiv und ist nicht lediglich eine unverbindliche Arbeitshilfe (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 24 mwN) .

    Diese Wahrung des Besitzstands entspricht § 2 Satz 1 Anhang D Anlage 33 AVR (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - aaO) .

    Aus diesem Grund ist es irrelevant, ob der Kläger vor seiner Überleitung in die Anlage 33 AVR am 1. Januar 2011 zutreffend eingruppiert war (zur Möglichkeit der Korrektur einer vor der Überleitung fehlerhaften Eingruppierung BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 27) .

    Es kann daher unentschieden bleiben, ob diese Unklarheitenregel bei der nach tariflichen Maßstäben vorzunehmenden Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen überhaupt zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 39) .

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 331/19

    Eingruppierung AVR Caritas - Praxisanleiter

    Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass § 2 des Arbeitsvertrags vom 4. August 2003 eine dynamische Bezugnahme auf die AVR des Deutschen Caritasverbandes enthält, welche diesem Regelwerk des kirchlichen Arbeitsrechts als Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsverhältnis der Parteien umfassend Geltung verschafft (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 22) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 420/18

    Überleitung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben in der Stellung einer

    Eine nachträgliche Korrektur der Überleitung und damit eine Änderung der Eingruppierung im TV-L ist danach nicht ausgeschlossen, wenn sich herausstellt, dass die tatsächlich angenommene Eingruppierung nicht zutreffend war (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 33; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 54 mwN, BAGE 130, 286; zu Anlage 33 AVR BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 27) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 308/22

    Stufenzuordnung - Prüfungsmaßstab Inhaltskontrolle AVR

    Die Klage weist den erforderlichen Gegenwartsbezug auf (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 377/20

    Eingruppierung BAT-KF - Leitung einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Sie zielen erkennbar darauf ab, die Eingruppierung aller in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätigen Beschäftigten gesondert und abschließend zu regeln, um den spezifischen Anforderungen einer Tätigkeit in dieser Form der Behindertenhilfe gerecht zu werden (vgl. zu den AVR Caritas BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 31) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 Sa 18/21

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD-VKA - Eingruppierung

    Da in diesem Fall auch keine Höhergruppierung geltend gemacht wird - der Kläger macht im Rahmen dieses Streitgegenstandes vielmehr geltend, dass er aus der seiner Auffassung nach "richtigen" Entgeltgruppe überzuleiten war -, steht diesem Antrag auch nicht die Frist des § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA entgegen (Spelge a.a.O.; vgl. zu einem solche Fall auch BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 17 aus dem kirchlichen Bereich) .
  • ArbG Dortmund, 18.09.2019 - 9 Ca 1279/19
    Die Klage weist auch den erforderlichen Gegenwartsbezug auf (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 20 mwN).
  • ArbG Dortmund, 23.09.2019 - 8 Ca 1198/19
    Die Klage weist auch den erforderlichen Gegenwartsbezug auf (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 550/17 - Rn. 20 mwN).
  • KAG Augsburg, 28.06.2021 - 2 MV 14/21

    Ersetzung der von der Mitarbeitervertretung verweigerten Zustimmung zur

    Es mag sein, dass die Bezeichnung "Einrichtung der Behindertenhilfe" einen Oberbegriff darstellt, welcher auch, aber nicht nur die Werkstatt für behinderte Menschen umfasst (vgl. Bundesarbeitsgericht 18. Januar 2018 - 6 AZR 550/17 -, Rn. 29, 30).
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