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   BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00   

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BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 (https://dejure.org/2001,2033)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 (https://dejure.org/2001,2033)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 (https://dejure.org/2001,2033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 § 21; ; BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit; Ausschlussfrist; Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 62 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 19, 21 BAT-O; § 242 BGB
    Öffentlicher Dienst - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Nachweiserbringung - Berichtigung - Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 239
  • NZA 2002, 523
  • NJ 2002, 446
  • BB 2002, 948
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77

    Studienurlaub während des Krieges - Vordienstzeiten - Dienstzeitberechnung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Sie kann wegen des ausschließlich deklaratorischen Charakters der Festsetzung der Beschäftigungszeit jederzeit berichtigt werden (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP § 20 BAT Nr. 3).

    Insbesondere begründet der Zeitablauf von fünf Jahren seit der ersten Berechnung der Beschäftigungszeit bis zur Berichtigung einen solchen Vertrauensschutz nicht (BAG 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP BAT § 20 Nr. 3 zur Berichtigung der Dienstzeitberechnung nach nahezu 14 Jahren).

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Die Auslegung sog. nichttypischer Willenserklärungen ist deshalb revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die wesentlichen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) beachtet, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Solche Willenserklärungen können vom Revisionsgericht uneingeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 32 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Er kann nicht darauf verwiesen werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach Auffassung des Angestellten unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1 mwN).
  • LAG Sachsen, 12.05.2000 - 3 Sa 1041/99
    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2000 - 3 Sa 1041/99 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 5. Oktober 1999 - 14 Ca 2514/99 - abgeändert und festgestellt hat, daß die Zeit der Tätigkeit der Klägerin ab dem 4. September 1985 als Beschäftigungszeit gemäß § 19 BAT-O anzurechnen ist.
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Die Auslegung sog. nichttypischer Willenserklärungen ist deshalb revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die wesentlichen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) beachtet, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 AZR 206/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Abfindungsanspruches aus einem Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Solche Willenserklärungen können vom Revisionsgericht uneingeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 32 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74

    Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheines - Dienststellen des Bundes -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Unter solchen Umständen darf ein Arbeitnehmer darauf vertrauen, daß es auch für die Zukunft bei der bisherigen Berechnung verbleibt (BAG 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP BergmannsversorgungsscheinG NRW § 9 Nr. 10, zu II der Gründe).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 124/99

    Ausschlußfrist des § 21 BAT-O

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Er umfaßt nicht nur die Vorlage von Belegen, sondern auch lückenlose Auskünfte über den bisherigen beruflichen Werdegang und zu den Ausschlußtatbeständen in Nr. 4 der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O einschließlich einer dienstlichen Versicherung, wie sie der Beklagte mit dem Vordruck von der Klägerin verlangt hat (vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 124/99 - BAGE 94, 256, zu 4 d der Gründe).
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Der Arbeitnehmer kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine aus Sicht des Arbeitnehmers unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (vgl. noch zu § 19 Abs. 1 BAT-O BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 239) .

    Das Verhalten des beklagten Landes bei den sog. Festsetzungen der Beschäftigungszeit mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 und 10. Februar 2014 berechtigte die Klägerin ua. wegen der uneinheitlichen Vorgehensweise des beklagten Landes nicht dazu, in schützenswerter Weise auf eine der beiden sog. Festsetzungen zu vertrauen (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - zu B V 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00  - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 99, 239 ) .

  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    Die Beklagte konnte wegen des ausschließlich deklaratorischen Charakters des Schreibens und der darin enthaltenen Mitteilung einer Jubiläumszuwendung die Berechnung der Beschäftigungszeit jederzeit berichtigen ( BAG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00, nach juris ).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Ein solches setzte voraus, dass der Auszubildende eine Sach- oder Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der Ausbildende verlassen hat und auch verlassen durfte (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 249).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).

    Das beklagte Land durfte die im Schreiben vom 1. Juli 1993 fehlerhaft berechnete Beschäftigungszeit berichtigen (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 249).

    Das beklagte Land hat mit dem Schreiben vom 1. Juli 1993 noch kein schützenswertes Vertrauen geschaffen (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - aaO).

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 11 Sa 1468/15

    Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 TV-L

    Die Festsetzung der Beschäftigungszeit hat nur deklaratorische Bedeutung, sie kann jederzeit berichtigt werden ( Breier/Dassau, TV-L, § 34 TV-L Rn. 64 [09/2014]; Bepler-Eylert, TV-L, § 34 TV-L Rn. 77 [01/2013]; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 551/00 - AP BAT-O § 19 Nr. 24 zur Beschäftigungszeit nach BAT-O).
  • ArbG Arnsberg, 07.09.2015 - 2 Ca 336/15

    Jubiläumsgeld gem. § 34 Abs. 3 TV-L, Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten aus

    Daher ist ein Feststellungsinteresse gegeben (BAG, Urteil vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 - NZA 2002, 523).

    Bei der Mitteilung der Vorbeschäftigungszeiten handelt es sich nicht um eine rechtsgeschäftliche oder sonstige verbindliche Erklärung, sondern vielmehr um eine reine Wissenserklärung (siehe oben Urteil zum Feststellungsinteresse, einfügen BAG, Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 - bei Juris, Rd.-Nr. 35 bis 37; BAG, Urteil vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 - NZA 2002, 523).

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03

    Beschäftigungszeit - Fernbleiben von der Arbeit

    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - ZTR 2005, 146, zu A I der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2021 - 12 Sa 19/21

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage; Verzugszinsen

    aa)Dies ergibt sich zum einen als eigenständig tragendes Argument daraus, dass - worauf die Kammer die Beklagte in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen hat - die Berechnung von Beschäftigungszeiten grundsätzlich nur deklaratorische Bedeutung hat und diese auch vom Arbeitgeber jederzeit berichtigt werden können, wenn sie sich als unzutreffend erweist (z.B. BAG 25.10.2001 - 6 AZR 551/00, juris Rn. 36 zu § 19 BAT-O).
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