Rechtsprechung
BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitssäumnis aus Anlaß der Eheschließung - Nachholen der Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitssäumnis - Freistellung des Arbeitgebers von der Arbeitspflicht wegen Urlaub - Auswirkung des Urlaubs auf die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung der Arbeitssäumnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.02.1982 - 22 Ca 3/82
- LAG Berlin, 03.06.1982 - 4 Sa 20/82
- BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1066
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.01.1966 - 5 AZR 383/65
Nachurlaub - Urlaubszeit
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Damit bedurfte es keiner Entscheidung über die von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung, der Freistellungsanspruch der Klägerin gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 d BAT bestehe schon deswegen nicht, weil die Klägerin zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits wegen ihres Urlaubs von der Arbeitspflicht freigestellt war (vgl. dazu BAG Urteil vom 11. Januar 1966 - 5 AZR 383/65 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Nachurlaub; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, 77. Erg.-Lieferung, § 52 Rz 7; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Erg.-Lieferung September 1985, § 52 Rz 19).Solche Urlaubstage werden nicht verbraucht, sondern bleiben als Anspruch erhalten (vgl. BAG Urteil vom 11. Januar 1966, aaO).
Es läßt sich aus diesen Vorschriften kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, daß der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sei, die Vereitelung des Urlaubs infolge urlaubsstörender Ereignisse durch Nachgewährung auszugleichen (vgl. BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 11. Januar 1966, aaO).
- LAG Berlin, 03.06.1982 - 4 Sa 20/82
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. Juni 1982 - 4 Sa 20/82 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. - BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 74/63
Zustzurlaub - Urlaubszeit
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Es läßt sich aus diesen Vorschriften kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, daß der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sei, die Vereitelung des Urlaubs infolge urlaubsstörender Ereignisse durch Nachgewährung auszugleichen (vgl. BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht;… BAG Urteil vom 11. Januar 1966, aaO).
- BAG, 19.10.1982 - 3 AZN 365/82
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist die Revision mit Beschluß vom 19. Oktober 1982 - 3 AZN 365/82 - zugelassen worden. - BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82
Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Damit bedurfte es keiner Entscheidung über die von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung, der Freistellungsanspruch der Klägerin gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 d BAT bestehe schon deswegen nicht, weil die Klägerin zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits wegen ihres Urlaubs von der Arbeitspflicht freigestellt war (vgl. dazu BAG Urteil vom 11. Januar 1966 - 5 AZR 383/65 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Nachurlaub; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, 77. Erg.-Lieferung, § 52 Rz 7; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Erg.-Lieferung September 1985, § 52 Rz 19). - BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
Bezahlte freie Tage
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Diese Regelung hat das Landesarbeitsgericht nach Wortlaut und Zusammenhang rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, daß dieser Anspruch auf Freistellung bei der Eheschließung nur in gegenständlichem und zeitlichem Bezug zur Eheschließung vom Arbeitgeber zu gewähren ist (vgl. BAG 42, 272 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB). - BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
Tarifklausel
Auszug aus BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Die Tarifvertragsparteien haben mit der Regelung des § 52 Abs. 2 BAT die Anwendung des § 616 Abs. 1 BGB rechtswirksam mit der Folge abbedungen, daß auch in den persönlichen Verhinderungsfällen des § 616 Abs. 1 BGB ein Freistellungsanspruch der Angestellten nur bestehen soll, soweit § 52 Abs. 2 BAT dies vorsieht (vgl. dazu zuletzt BAG 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
Schichtarbeit: Freistellungsanspruch bei übergreifender Schicht
Mit der Gewährung von Ansprüchen auf Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Vergütung haben die Tarifvertragsparteien zulässigerweise die Anwendung des § 616 Abs. 1 BGB rechtswirksam mit der Folge abbedungen, daß der Angestellte auch in persönlichen Verhinderungsfällen des § 616 BGB nur insoweit bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht beanspruchen kann, als § 52 Abs. 2 BAT dies vorsieht (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAG Urteil vom 17. Oktober 1985 - 6 AZR 571/82 - AP Nr. 1 zu § 18 BAT = DB 1986, 438). - VG Münster, 31.08.2023 - 5 K 3763/21 vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 1985 - 6 AZR 571/82, juris, Rn. 7; BAG, Urteil vom 27.06.1990 - 5 AZR 365/89 -, juris, Rn. 10; VG Osnabrück, Urteil vom 12. Juli 2022 - 3 A 46/21 -, BeckRS 2022, 23788, Rn. 31; ErfK/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 616 Rn. 13; MüKoBGB/Henssler, 9. Aufl. 2023, BGB § 616 Rn. 76, 77; BeckOK ArbR/Joussen, 66. Ed. 1.12.2022, BGB § 616 Rn. 9.