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   BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 578/12   

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BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 578/12 (https://dejure.org/2014,17966)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 6 AZR 578/12 (https://dejure.org/2014,17966)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 (https://dejure.org/2014,17966)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

  • openjur.de

    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

  • IWW

    Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA [a.F.] vom 28. März 2006 i.d.F. des 8. Änderungstarifvertrags) § 14 Abs. 1 S. 1 Tarifver... trag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA [a.F.] vom 28. März 2006 i.d.F. des 8. Änderungstarifvertrags) § 18 Abs. 2 S. 1 Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA [a.F.] vom 28. März 2006 i.d.F. des 8. Änderungstarifvertrags) § 18 Abs. 3, Protokollerklärung Nr. 1 zu Absatz 3, Protokollerklärung zu Absatz 3, 4, 5, 6 S. 2 Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA vom 28. März 2006 i.d.F. des 9. Änderungstarifvertrags) § 18 Abs. 3, Protokollerklärung Nr. 1 zu Absatz 3
    Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zuordnung zu einer höheren Entwicklungsstufe auf Grund einschlägiger Berufserfahrung

  • bag-urteil.com

    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

  • rewis.io

    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zuordnung zu einer höheren Entwicklungsstufe auf Grund einschlägiger Berufserfahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigung einer früheren Tätigkeit für die Stufenzuordnung bei der Bundesagentur für Arbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 128
  • NZA-RR 2014, 478
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 578/12
    Um einschlägige Berufserfahrung in diesem Sinn handelt es sich, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird oder zumindest gleichartig war (vgl. für den inhaltsgleichen § 16 Abs. 2 Satz 1 und 2 TV-L BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 29.03.2012 - 11 Sa 728/11

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 578/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. März 2012 - 11 Sa 728/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 578/12
    Um einschlägige Berufserfahrung in diesem Sinn handelt es sich, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird oder zumindest gleichartig war (vgl. für den inhaltsgleichen § 16 Abs. 2 Satz 1 und 2 TV-L BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    Der Beschäftigte muss also in der früheren Tätigkeit einen Kenntnis- und Fähigkeitszuwachs erworben haben, der für die nach der Einstellung konkret auszuübende Tätigkeit erforderlich und prägend ist und ihm damit weiterhin zugutekommt (zu § 18 Abs. 3 TV-BA aF vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Maßgeblich sind deshalb die jeweiligen Teile des TuK-Katalogs, in denen tabellarisch die Kernaufgaben/Verantwortlichkeiten, fachlich-methodischen Anforderungen, Vor- und Ausbildung/Berufserfahrung und Kompetenzanforderungen an die Tätigkeit beschrieben sind (von einem solchen Verständnis ebenfalls ausgehend BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 - Rn. 6 ff.; 12. Mai 2010 - 10 AZR 545/09 - Rn. 7 f., 17) .
  • LAG Köln, 27.09.2018 - 7 Sa 68/18

    Entwicklungsstufenzuordnung; Vorbeschäftigung; einschlägige Berufserfahrung;

    Sie, die Beklagte, habe sich zurecht auf das Urteil des BAG vom 08.05.2014, 6 AZR 578/12, berufen, dessen Grundsätze nach wie vor maßgeblich seien.

    Die erkennende Kammer schließt sich hierzu den zutreffenden Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 08.05.2014, 6 AZR 578/12.

    an (vgl. dort Rn. 16 ff): Notwendig ist ein in früheren Tätigkeiten erlangter Kenntnis- und Fähigkeitszuwachs, der für die nach der Einstellung konkret auszuübende Tätigkeit erforderlich und prägend ist (so wörtlich das BAG, 6 AZR 578/12).

    Maßgeblich ist die Gleichartigkeit der " Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten " (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014, 6 AZR 578/12, Rn. 25, juris).".

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann für die Bestimmung des tariflichen Begriffs der "einschlägigen Berufserfahrung" in § 18 Abs. 5 in der ab 01.09.2015 geltenden Fassung des TV-BA weiterhin auf die Entscheidung des BAG vom 08.05.2014, 6 AZR 578/12, zurückgegriffen werden.

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18

    Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für

    aa) § 18 Abs. 3 und Abs. 4 TV-BA eröffnen sog. Nachwuchskräften, Trainees und anderen bereits vor der fraglichen Einstellung bei der Beklagten Beschäftigten die Zuordnung zur Entwicklungsstufe 2 der jeweils maßgeblichen Tätigkeitsebene (vgl. die Protokollerklärung zu Abs. 3 und Abs. 4; zu den Vorgängerfassungen des § 18 Abs. 3 TV-BA vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 - Rn. 14 ff.) .
  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 475/21

    Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

    Der Beschäftigte muss also in der früheren Tätigkeit einen Kenntnis- und Fähigkeitszuwachs erworben haben, der für die nach der Einstellung konkret auszuübende Tätigkeit erforderlich und prägend ist und ihm damit weiterhin zugutekommt (zu § 18 Abs. 3 TV-BA aF vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 - Rn. 19) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 222/21

    Entwicklungsstufenzuordnung eines Arbeitsvermittlers nach dem TV-BA

    Notwendig ist ein in früheren Tätigkeiten erlangter Kenntnis- und Fähigkeitszuwachs, der für die nach der Einstellung konkret auszuübende Tätigkeit erforderlich und prägend ist (BAG, Urteil vom 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17; Urteil vom 08. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 -, Rn. 15 - 16, zu einer Vorgängerfassung des TV-BA, die aber auf die Fassung des TV-BA vom 20.02.2014 übertragbar ist).

    (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 -, Rn. 17).

    Eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung besteht dennoch nicht, denn dieser tarifvertragliche Begriff verlangt mehr als das Vorliegen von Berührungspunkten der Tätigkeiten, er verlangt, wie oben ausgeführt, eine unveränderte Fortsetzung oder zumindest eine Gleichartigkeit (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 -, Rn. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 150/21

    Einschlägige Berufserfahrung einer Psychologin im Sinne des § 16 Abs 2 TV-L

    Die enge Auslegung des Begriffs der einschlägigen Berufserfahrung folgt aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen dem Regelfall der Zuordnung zur Entgeltstufe 1 und dem Ausnahmefall der Zuordnung zu einer höheren Entgeltstufe (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 -, Rn. 17).
  • LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 253/18

    Auslegung des Vergütungstarifvertrages für das Kabinenpersonal bei Germanwings

    (BAG v. 08.05.2014 - 6 AZR 578/12 ).
  • ArbG Duisburg, 13.04.2022 - 4 Ca 117/22
    Das bedeutet, dass der Beschäftigte also in der früheren Tätigkeit einen Kenntnis- und Fähigkeitszuwachs erworben haben muss, der für die nach der Einstellung konkret auszuübende Tätigkeit erforderlich und prägend ist und ihm damit weiterhin zugutekommt (BAG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 6 AZR 205/20 -, Rn. 18 - 44, juris; Urteil vom 8. Mai 2014 - 6 AZR 578/12 - Rn. 19, juris).
  • ArbG Bonn, 21.02.2018 - 2 Ca 1416/17

    Erfordernis einer zumindest gleichartigen Vorbeschäftigung eines Fallmanagers für

    Dabei geht die erkennende Kammer mit der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbesondere BAG 08.05.2014, 6 AZR 578/12) davon aus, dass die Zuordnung zu einer höheren Entwicklungsstufe bei der Einstellung nach § 18 des TV-BA eine zumindest gleichartige Vorbeschäftigung erfordert.
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