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   BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15   

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https://dejure.org/2016,55721
BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15 (https://dejure.org/2016,55721)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2016 - 6 AZR 578/15 (https://dejure.org/2016,55721)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 (https://dejure.org/2016,55721)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • IWW

    § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Berufens auf eine tarifliche Ausschlussfrist

  • bag-urteil.com

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • rewis.io

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag; Schadenersatz - Funktionsstufe nach dem TV-BA; Rechtsmissbräuchlichkeit des Berufens auf eine tarifliche Ausschlussfrist; schadenersatzrechtliche Haftung für die Erteilung einer fehlerhaften Auskunft

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall tariflicher Ansprüche - und der Schadenersatz wegen Erteilung einer falschen Auskunft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Funktionsstufe nach dem TV-BA - Rechtsmissbräuchlichkeit des Berufens auf eine tarifliche Ausschlussfrist - schadenersatzrechtliche Haftung für die Erteilung einer fehlerhaften Auskunft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 828
  • MDR 2017, 829
  • NZA 2017, 528
  • BB 2017, 692
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Die Geltendmachung dieses Anspruchs wahrte deshalb die Ausschlussfrist für den nunmehr streitbefangenen Anspruch nicht (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 22) .

    a) Allerdings kann der Anspruchsteller dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ua. dann begegnen, wenn es der Anspruchsgegner pflichtwidrig unterlässt, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Frist veranlasst hätten (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25) .

    Dieser Grundsatz liegt unausgesprochen der ständigen Rechtsprechung zugrunde, wonach die fehlende Kenntnis von Existenz und Inhalt einer Ausschlussfrist den Verfall des Anspruchs unberührt lässt (vgl. nur BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 46) und ein Anspruch auch dann im Sinne einer tariflichen Ausschlussfrist fällig wird, wenn der Arbeitnehmer zwar die Tatsachen, die den Anspruch begründen, kennt, nicht aber die Rechtslage, und darum den Anspruch nicht geltend macht (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 17) .

    Ausgehend von diesem Zweck ist die Ausschlussfrist nur gewahrt, wenn der Anspruchsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (st. Rspr., BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16, 20) .

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Dieser allgemeine Grundsatz, der auch im öffentlichen Dienst gilt (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - zu II 2 der Gründe) , ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob sich ein Arbeitgeber auf den Ablauf der Ausschlussfrist berufen darf.

    Dieses Unterlassen fällt allein in seine Risikosphäre, so dass sich die Beklagte nicht widersprüchlich verhält, wenn sie sich auf den Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist beruft (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - zu II 2 a der Gründe) .

    Sie steht auch nicht im Widerspruch zu der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, dessen Frage, ob ein Anspruch besteht, vom Arbeitgeber verneint wird, "geradezu aufgefordert" ist, ungeachtet dieser Auskunft seinen Anspruch form- und fristgerecht geltend zu machen, wenn er den Verfall eines möglicherweise bestehenden Anspruchs verhindern will (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 19 f., BAGE 140, 99; 22. Januar 1997 -  10 AZR 459/96 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 349/14

    Besitzstandszulage bei Beendigung zulageberechtigender Tätigkeit nach dem TVK -

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer deshalb für die Schäden, für die eine von ihm schuldhaft erteilte fehlerhafte Auskunft ursächlich war (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 349/14 - Rn. 26 ff.) .

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2015 (- 6 AZR 349/14 -) und vom 12. Dezember 2002 (- 8 AZR 497/01 -) betrafen Vertragsänderungen bzw. Aufhebungsverträge, die auf Initiative des Arbeitgebers abgeschlossen wurden.

    Der Arbeitnehmer in dem der Entscheidung vom 21. Mai 2015 (- 6 AZR 349/14 -) zugrundeliegenden Fall hatte zudem ausdrücklich nach einer tariflichen Besitzstandszulage gefragt und seine Zustimmung zur Vertragsänderung davon abhängig gemacht.

  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Es hat damit ohne Verkennung des Rechtsbegriffs des rechtsmissbräuchlichen Berufens auf eine Ausschlussfrist angenommen, dass im Arbeitsverhältnis aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen grundsätzlich selbst zu sorgen hat (BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22; vgl. BGH 19. Juli 2012 - III ZR 71/12 - Rn. 21; zu Ausnahmen bei Ansprüchen auf Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sh.: BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 - Rn. 19, BAGE 147, 155; 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - zu 5 a der Gründe) .

    Dieser darf dem Arbeitnehmer darum keine schuldhaft falsche und unvollständige Auskunft erteilen (BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22) und haftet schadenersatzrechtlich für die Richtigkeit seiner Auskunft.

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2015 (- 6 AZR 349/14 -) und vom 12. Dezember 2002 (- 8 AZR 497/01 -) betrafen Vertragsänderungen bzw. Aufhebungsverträge, die auf Initiative des Arbeitgebers abgeschlossen wurden.

    In diesen Fällen musste der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer ein gesteigertes Informationsbedürfnis hatte (vgl. BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - zu II 2 a bb der Gründe) , also stillschweigend nach Auskunft verlangte.

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Die aus § 241 Abs. 2 BGB hergeleiteten Pflichten beruhen stets auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 383/81

    Betriebliche Altersversorgung: Wahl zwischen Zusatzversorgung oder

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Richtigkeit von Auskünften in Versorgungsfällen betrafen falsche Antworten auf Nachfragen (BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - zu I der Gründe; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - zu 1 a der Gründe; 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 47, 169; 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - zu II 1 der Gründe; 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Richtigkeit von Auskünften in Versorgungsfällen betrafen falsche Antworten auf Nachfragen (BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - zu I der Gründe; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - zu 1 a der Gründe; 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 47, 169; 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - zu II 1 der Gründe; 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Sie steht auch nicht im Widerspruch zu der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, dessen Frage, ob ein Anspruch besteht, vom Arbeitgeber verneint wird, "geradezu aufgefordert" ist, ungeachtet dieser Auskunft seinen Anspruch form- und fristgerecht geltend zu machen, wenn er den Verfall eines möglicherweise bestehenden Anspruchs verhindern will (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 19 f., BAGE 140, 99; 22. Januar 1997 -  10 AZR 459/96 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL,

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
    Auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Richtigkeit von Auskünften in Versorgungsfällen betrafen falsche Antworten auf Nachfragen (BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - zu I der Gründe; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - zu 1 a der Gründe; 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 47, 169; 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - zu II 1 der Gründe; 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

  • BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Schuldhaftes Unterlassen - Hinweis auf

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

  • LAG Köln, 14.08.2015 - 4 Sa 334/15

    Rechtsfolgen der Versäumung tariflicher Ausschlussfristen bei der Geltendmachung

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Erteilt er Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 20) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

    cc) Erteilt schließlich der Arbeitgeber Auskünfte - ohne dass er im konkreten Fall zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für den Arbeitnehmer gehalten ist, von sich aus geeignete Hinweise zu geben - müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 20) .

    Dies gilt für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung in besonderem Maße im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf die langfristige Lebensplanung des Arbeitnehmers, die jedenfalls ein dem Arbeitgeber offenbares Informationsinteresse begründen (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 27) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    b) Ausgehend von diesem Zweck ist die Ausschlussfrist nur gewahrt, wenn der Anspruchsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Er hatte grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen Sorge zu tragen (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 16 zur Einhaltung einer Ausschlussfrist) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    aa) Mit dem Schreiben vom 5. Juli 2013, in dem der noch offene Gesamtbetrag des dem Beklagten gewährten Darlehens geltend gemacht worden ist, hat die Klägerin hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie Inhaberin einer Forderung ist, die sie nach Grund und Höhe spezifiziert hat und auf deren Erfüllung sie besteht (vgl. zu den Anforderungen etwa BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26 mwN; 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - zu II 2 b aa der Gründe mwN) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Zudem soll er vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Zudem soll er vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26) .
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Andernfalls wäre nicht gewährleistet, dass der Anspruchsgegner sich auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden kann und vor der Verfolgung von Ansprüchen geschützt wird, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 33; 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26) .
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Diese tatrichterliche Würdigung ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht von den zutreffenden Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs ausgegangen ist, ob es alle erheblichen Gesichtspunkte widerspruchsfrei berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. zum eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab: BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 15; 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 34) .
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    bb) Überdies gebietet es die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 iVm. § 280 Abs. 1 BGB, dass eine Auskunft, die die eine Vertragspartei der anderen auf ein von dieser offenbartes Informationsbedürfnis hin erteilt, richtig, eindeutig und vollständig sein muss (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 27) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2017 - 8 Sa 455/16

    Tarifliche Ausschlussfrist - Zulagengewährung - unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 42/19

    Eingruppierung - Schiffsführer - Peilschiff - Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 148/22

    Verfall eines Anspruchs auf Trennungsgeld

  • LAG Sachsen, 09.11.2021 - 3 Sa 432/20

    Höhergruppierung - Frist - ruhendes Arbeitsverhältnis - ärztliches

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2017 - 8 Sa 297/16

    Tarifliche Ausschlussfrist - Zulagengewährung - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23

    Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung - Außendienst Ordnungsamt - Bildung eines Arbeitsvorgangs -

  • LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19

    Rente - betr. Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2017 - 8 Sa 296/16

    Tarifliche Ausschlussfrist - Zulagengewährung - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 20 Sa 942/17

    Verfallen von Ansprüchen auf Zahlung übertariflicher und europarechtswidriger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 170/21

    Überleitung - Entgeltordnung TVöD-VKA - Versäumung der Antragsfrist -

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