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   BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09   

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BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09 (https://dejure.org/2011,5294)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 6 AZR 590/09 (https://dejure.org/2011,5294)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 (https://dejure.org/2011,5294)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 948
  • NZA-RR 2011, 386
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 452/02

    Anrechnung von "Ministerialzulage" auf Ausgleichszahlung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    bb) Hinzu kommt, dass Vorschriften des TVöD, die auf die in § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD für die Kündigungsfristen geregelte Beschäftigungszeit Bezug nehmen (zB § 22 Abs. 3, § 23 Abs. 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 TVöD) , mit dem Klammerzusatz "(§ 34 Abs. 3)" zum Ausdruck bringen, dass die Beschäftigungszeit iSd. § 34 Abs. 3 TVöD gemeint ist (vgl. zu dieser Regelungstechnik in Bezug auf den Vergütungsbegriff in § 26 BAT Senat 11. September 2003 - 6 AZR 452/02 - zu 3 der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 38) .

    Wenn sie von diesem Klammerzusatz gerade keinen Gebrauch gemacht haben, und auch von anderen Bezugnahmeformen, zB der Formulierung "Beschäftigungszeit iSd. § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD", abgesehen haben, spricht dies dafür, dass sie die Eigenständigkeit des Begriffs der Beschäftigungszeit in § 3 Abs. 3 Buchst. b Satz 1 BezirksTV verdeutlichen wollten (vgl. Senat 11. September 2003 - 6 AZR 452/02 - zu 3 der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 38) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Für das Verständnis, dass es für das Erreichen der Stufe 5 der Entgeltgruppe 6 der Anlage A TVöD (VKA) nicht auf die Beschäftigungszeit des Klägers iSd. § 34 Abs. 3 TVöD ankommt, sondern auf die Dauer seiner Tätigkeit als Fahrer eines Sonderfahrzeugs, spricht auch der Grundsatz, dass regelmäßig die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsthöheren Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen beginnt, wenn die Tarifvertragsparteien nicht die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten anordnen oder ermöglichen (Senat 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 -; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 -) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Während § 7 TVÜ-VKA im Regelfall die sofortige Zuordnung zu einer regulären Stufe des TVöD auf der Basis tätigkeitsunabhängiger Beschäftigungszeit iSd. § 6 BMT-G vorsieht (Senat 13. August 2009 - 6 AZR 177/08 - Rn. 27, AP TVöD § 5 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 7 Nr. 3) , erfolgt die Stufenzuordnung der Angestellten gemäß § 6 TVÜ-VKA ausschließlich besitzstandsbezogen über individuelle Zwischenstufen.
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Es kann von der Beklagten als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass sie einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 484/08 - Rn. 9, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 2; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Die Auslegung von Tarifnormen erfolgt nach Wortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17, EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 1) .
  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 624/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Der Wortlaut des § 3 Abs. 3 Buchst. b Satz 1 BezirksTV, von dem bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst auszugehen ist (st. Rspr., Senat 19. November 2009 - 6 AZR 624/08 - Rn. 15, AP TVöD § 8 Nr. 8 = EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 2; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 124, 284) , spricht ua. vom Erreichen der Stufe 5 "nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 16 Jahren".
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 357/09

    Stufenlaufzeit bei oberärztlicher Tätigkeit iSd. TV-Ärzte/VKA - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Für das Verständnis, dass es für das Erreichen der Stufe 5 der Entgeltgruppe 6 der Anlage A TVöD (VKA) nicht auf die Beschäftigungszeit des Klägers iSd. § 34 Abs. 3 TVöD ankommt, sondern auf die Dauer seiner Tätigkeit als Fahrer eines Sonderfahrzeugs, spricht auch der Grundsatz, dass regelmäßig die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsthöheren Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen beginnt, wenn die Tarifvertragsparteien nicht die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten anordnen oder ermöglichen (Senat 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 -; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 -) .
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Der Wortlaut des § 3 Abs. 3 Buchst. b Satz 1 BezirksTV, von dem bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst auszugehen ist (st. Rspr., Senat 19. November 2009 - 6 AZR 624/08 - Rn. 15, AP TVöD § 8 Nr. 8 = EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 2; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 124, 284) , spricht ua. vom Erreichen der Stufe 5 "nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 16 Jahren".
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 484/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Es kann von der Beklagten als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass sie einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 484/08 - Rn. 9, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 2; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 2 Sa 166/09

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Beschäftigungszeit iSd § 3 BezTV zur

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2009 - 2 Sa 166/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Die Beschäftigungszeit leitet sich vielmehr aus der jeweiligen tariflichen Arbeitsbedingung ab, für die auf § 34 Abs. 3 TV-L verwiesen wird (vgl. für § 34 Abs. 3 TVöD-AT BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

    Diese haben gesehen, dass der Begriff der Beschäftigungszeit nicht eindeutig ist, sondern je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich gebraucht wird und verstanden werden kann (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 417/19

    Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD-AT - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Auf dieser Grundlage haben die Tarifvertragsparteien des TVöD bezüglich der Anerkennung von Beschäftigungszeiten differenzierte Regelungen getroffen (vgl. BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 16, BAGE 162, 76; 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Vor allem für Eingruppierungs- oder Stufenzuordnungsregelungen kann es aber auch auf die Dauer der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ankommen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 14) .

    § 34 TVöD-AT (Bund) ist vielmehr mit "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" überschrieben (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 16) .

    Das deutet darauf hin, dass der Begriff der Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT (Bund) nur in diesen Fällen maßgeblich sein soll (vgl. näher BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 17 ff.) .

  • LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit

    Denn regelmäßig beginnt die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsthöheren Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen (es sei denn, die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten; vgl. Urteil des BAG vom 27.01.2011, Az. 6 AZR 590/09, juris).

    Da aber die Hemmung der Stufenlaufzeit während der Elternzeit als solche nicht zu beanstanden ist (vgl. BAG Urteil vom 27.01.2011, a.a.O.), ist Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD -VKA a.F. nicht, dass die Klägerin fiktiv so gestellt würde, als sei die Stufenlaufzeit von 4 Jahren am 31.12.2016 beendet gewesen.

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12

    Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

    Insbesondere im Zusammenhang mit Tarifvorschriften, die die Zuordnung zu einer bestimmten Entwicklungsstufe einer Entgeltgruppe regeln, ist aber auch ein Verständnis dieses Begriffs dahin möglich, dass es auf die Dauer der Ausübung einer bestimmten Beschäftigung ankommt (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 564/20

    Anerkennung von Zeiten im Feuerwehrdienst der DDR

    (2) Selbst wenn man § 46 Nr. 4 Ziff. 1 TVöD-BT-V nF als Grundnorm und § 46 Nr. 4 Ziff. 9.2 TVöD-BT-V nF als bloße Berechnungsregel für bereits zuvor Beschäftigte verstehen würde, fehlte es an dem erforderlichen, unzweideutigen Verweis (zu diesem Erfordernis BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) darauf, dass die Tarifvertragsparteien für den gesamten Regelungszusammenhang dieser Versorgung auf den weiten Begriff der Beschäftigungszeit iSd. § 34 Abs. 3 TVöD-AT und insbesondere dessen Satz 3 abstellen wollten.
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 879/13

    Stufenaufstieg von Oberärzten im TV-Ärzte/VKA

    Das ergibt sich aus § 6 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 TVÜ-Ärzte/VKA sowie dem Umkehrschluss aus § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA und entspricht dem Grundsatz, dass regelmäßig die für das Erreichen der nächsthöheren Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe erforderliche Zeit nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen beginnt, sofern nicht die Tarifvertragsparteien die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten anordnen oder zumindest ermöglichen (dazu BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 20) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 291/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

    Insoweit ist die Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien vom 24. Januar 2008 deshalb nach Wortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang auszulegen (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 13, ZTR 2011, 369; 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17, EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 1) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 350/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

    Insoweit ist die Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien vom 24. Januar 2008 deshalb nach Wortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang auszulegen (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 13, ZTR 2011, 369; 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17, EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 1) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 504/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Einbeziehung einer Besitzstandszulage - AWO

  • LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11

    Elternzeit als Beschäftigungszeit - Gruppenstufenzugehörigkeit - ERTV der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2020 - 8 Sa 245/18

    Tarifliche Bestimmung zur Übergangsversorgung für Beschäftigte im

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.12.2020 - 8 Sa 251/18

    Anrechnung von Tätigkeitszeiten - Übergangsversorgung - Tarifvertragsauslegung

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