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   BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14   

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https://dejure.org/2016,3452
BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14 (https://dejure.org/2016,3452)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2016 - 6 AZR 601/14 (https://dejure.org/2016,3452)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 (https://dejure.org/2016,3452)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW

    § 17 KSchG, § ... 117 Abs. 2 BetrVG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 4 KSchG, Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt, § 6 KSchG, § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG, Richtlinie 98/59/EG, § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 622 BGB, § 113 Satz 2 InsO, § 17 Abs. 1 KSchG, § 18 Abs. 4 KSchG, § 7 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer im Zusammenhang mit einer Massenentlassung ausgesprochenen Kündigung; Zulässigkeit von Rügen hinsichtlich des gegenüber dem Betriebsrat und der Agentur für Arbeit einzuhaltenden Verfahrens in der Berufungsinstanz

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Massenentlassung, Massenentlassungsanzeige, Kündigung, Unwirksamkeit

  • bag-urteil.com

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • Betriebs-Berater

    Rügen bei Massenentlassungsanzeige

  • rewis.io

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachkündigung innerhalb 30-Tage-Frist einer Massenentlassung erfordert vorherige Nachmeldung gegenüber Agentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Massenentlassung; Notwendigkeit erneuter Massenentlassungsanzeige bei Nachkündigung; Präklusion nach § 6 KSchG

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer im Zusammenhang mit einer Massenentlassung ausgesprochenen Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Präklusion von Rügen bei Massenentlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Massenentlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - Rügen und ihre Präklusion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - zweiter Versuch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rügen bei Massenentlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    MassenentlassungMassenentlassung - Notwendigkeit erneuter Massenentlassungsanzeige bei Nachkündigung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats und Anzeigepflicht ggü. Agentur für Arbeit sind eigenständige Verfahren

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Präklusion nach § 6 KSchG und Anzeige nach § 17 KSchG auf Vorrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Verfahrensfehler sind präzise zu rügen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Fehler bei Massenentlassung: Unwirksame Kündigung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Massenentlassungsanzeige "verbraucht", ist eine Nachkündigung erneut der Agentur für Arbeit anzuzeigen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 53
  • ZIP 2016, 633
  • MDR 2016, 594
  • NZA 2016, 490
  • BB 2016, 755
  • BB 2017, 2493
  • DB 2016, 898
 
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Wird zitiert von ... (126)

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Durch das Anzeigeverfahren soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Dementsprechend sind nicht nur Kündigungen, bei denen eine Anzeige gänzlich unterblieben ist (BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 23 ff., BAGE 154, 53) , unwirksam.

    Die Massenentlassungsanzeige soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Jedenfalls in einer solchen Prozesssituation genügte es den Anforderungen des § 6 Satz 1 KSchG, dass die Beklagte dem erstinstanzlichen Vortrag der Klägerin die "Stoßrichtung" der Rüge entnehmen konnte (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 13 ff., BAGE 154, 53; vgl. Moll/Katerndahl Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 48, die generell davon ausgehen, Sinn und Zweck des § 6 Satz 1 KSchG erforderten keine Substantiierung der Rüge) .

    Des verstärkten Schutzes der MERL bedürfen Arbeitnehmer aber nur und insoweit, als die von der Richtlinie vorausgesetzten sozio-ökonomischen Auswirkungen (dazu EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27 f., BAGE 154, 53) eintreten können.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Anderenfalls liefe die Anzeigepflicht auf eine gesetzlich nicht zulässige (vgl. BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 638/15 - Rn. 27; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 33, BAGE 154, 53) bloße Vorratsanzeige hinaus.

    Die Agentur für Arbeit soll rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - aaO; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 15, BAGE 154, 53) .

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