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   BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97   

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BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97 (https://dejure.org/1999,2189)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 6 AZR 601/97 (https://dejure.org/1999,2189)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 (https://dejure.org/1999,2189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Abfindung

  • Judicialis

    Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 2 Ziff. 1 Buchs... t. a; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 2 Ziff. 1 Buchst. b; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 2 Ziff. 2; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 3; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 4 Ziff. 1 Buchst. b; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 4 Ziff. 5 Buchst. a

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe - keine Anrechnung einer Abfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag vom 31. 8. 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) § 2 Ziff. 1 Buchst. a... und b, Ziff. 2, § 3, § 4 Ziff. 1 Buchst. b, Ziff. 5 Buchst. a
    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe trotz vertraglicher Abfindung wegen Arbeitsplatzverlusts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 492
  • DB 1999, 1170
  • DB 2000, 523
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 26.05.1997 - 10 Sa 1227/96

    Überbrückungsbeihilfe

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 10 Sa 1227/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1997 - 10 Sa 1227/96 - aufgehoben.

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Durch die Anrechnung soll verhindert werden, daß nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei den Stationierungsstreitkräften infolge von Leistungen der in § 5 Buchst. a bis c TV SozSich genannten, ebenfalls das laufende Einkommen sichernden Art zusammen mit der Überbrückungsbeihilfe höhere laufende Einkünfte erzielt werden als die zuletzt im Arbeitsverhältnis bezogene tarifliche Grundvergütung (vgl. Senatsurteil 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Das Revisionsgericht kann jedoch auch nichttypische Verträge und Willenserklärungen selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279).
  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    a) Entlassung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers erfolgte Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9, zu 4 a der Gründe; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; KR-Weigand 5. Aufl. § 17 KSchG Rn. 32).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Interessenlage und Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers rechtfertigen es, in diesem Fall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf das Tarifmerkmal "entlassen" wie eine Arbeitgeberkündigung zu behandeln (vgl. BAG 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 68 für den Fall eines Aufhebungsvertrages auf Veranlassung des Arbeitgebers im Hinblick auf Ansprüche aus einem Sozialplan).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    b) Auch Sinn und Zweck und der Gesamtzusammenhang der Tarifbestimmung, welche bei der Tarifauslegung mitzuberücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 6, zu II der Gründe), ergeben, daß die Abfindung nicht von der Anrechnungsbestimmung des § 5 Buchst. a TV SozSich erfaßt wird.
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Das Revisionsgericht kann jedoch auch nichttypische Verträge und Willenserklärungen selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3; BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164).
  • BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63

    Massenentlassungen - Anzeige an Arbeitsamt - Beginn der Entlassungen -

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
    a) Entlassung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers erfolgte Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9, zu 4 a der Gründe; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; KR-Weigand 5. Aufl. § 17 KSchG Rn. 32).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Vorliegend kann dahinstehen, ob es sich insoweit um eine Individualvereinbarung handelt, die im Revisionsverfahren nur einer eingeschränkten Überprüfung dahingehend unterliegt, daß die Regelungen für die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde und alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, zu II 4 a der Gründe; 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 32 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 5, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (vgl. BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60, 62 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180, zu I 1 b der Gründe; 28. Februar 1998 - 2 AZR 297/97 - BAGE 88, 131, 138 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 195, zu II 4 a der Gründe; 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 32 = EzA TVG Stationierungskräfte Nr. 5, zu II 1 b aa der Gründe mwN).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 -; 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - zu II 1 a der Gründe) "arbeitsuchend" zu melden, besteht schon nach dem unzweideutigen Tarifwortlaut des § 3 Ziff. 2 TV SozSich nicht.
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Der TV SozSich geht von einem zeitlich begrenzten Überbrückungsbedarf aus (vgl. schon BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - zu II 3 b aa der Gründe - "soweit und solange nötig", "für einen tariflich anerkannten Bedarfszeitraum") .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    "Entlassung" ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. bereits für § 2 TV SozSich BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Der TV SozSich geht von einem zeitlich begrenzten Überbrückungsbedarf aus (vgl. schon BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - zu II 3 b aa der Gründe - "soweit und solange nötig", "für einen tariflich anerkannten Bedarfszeitraum") .
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