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   BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97   

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BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 (https://dejure.org/1999,1442)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 (https://dejure.org/1999,1442)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 (https://dejure.org/1999,1442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für den Norddeutschen Rundfunk Textziffer 391; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 1; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) §... 4 Satz 1; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 6 Abs. 1 Satz 1; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 31 Abs. 2 Satz 1; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; ; Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) § 39 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BPersVG § 69 Abs. 1; ; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 7; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag für den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Textziffer 391; Staatsvertrag über den NDR § 1, § 4 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 u... nd 2, § 31 Abs. 2 Satz 1, § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 39 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 12 Abs. 1; BPersVG § 69 Abs. 1, § 75 Abs. 1 Nr. 7; ZPO § 256
    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 728
  • DB 2000, 1336
  • afp 2000, 399
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    a) Der Begriff der "Interessen der Anstalt" ist grundsätzlich im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. auch dazu Senatsurteil 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 -, ZTR 1990, 379, zu II 2 b der Gründe).

    Für eine "Besorgnis" der Interessenbeeinträchtigung hat der Senat im Urteil vom 7. Dezember 1989 (- 6 AZR 241/88 -, aaO) bei Auslegung des gemäß § 11 BAT sinngemäß anzuwendenden, mit Textziffer 391 NDR-MTV insoweit wortgleichen § 83 LBG Baden-Württemberg im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt, daß eine Interessenbeeinträchtigung bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung wahrscheinlich sein muß.

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung nicht als ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (Senatsurteil 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 -, aaO).

    Dementsprechend hat der Senat eine Regelung, nach der die Genehmigung zu versagen ist, wenn zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, verfassungskonform dahin ausgelegt, daß dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber kein Ermessensspielraum zusteht, vielmehr ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (Senatsurteil 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO, mwN).

  • LAG Hamburg, 12.08.1997 - 2 Sa 16/97

    Genehmigungspflicht für außerdienstliche Nebentätigkeiten für kommerzielle

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 2 Sa 16/97 -.

    6 AZR 605/97 2 Sa 16/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. August 1997 - 2 Sa 16/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Eine Einschränkung dieses Schutzbereichs ist bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes insoweit unbedenklich, als zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Senatsurteil 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 319) bzw. bei sonstigen Arbeitnehmern insoweit, als betriebliche Belange berührt sein können (MünchArbR/Blomeyer § 53 Rn. 24 mwN).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Sie können deshalb grundsätzlich Gegenstand von Tarifnormen sein (Senatsurteil 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 5, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Auch vertragliche Regelungen, die eine Genehmigungspflicht für jede Nebentätigkeit vorsehen, sind im Hinblick auf Art. 12 GG dahin auszulegen, daß dem Arbeitnehmer für solche Nebentätigkeiten ein Anspruch auf Genehmigung zusteht, bei deren Ausübung eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - EzA BGB § 626 nF Nr. 49 = AP BGB § 626 Nr. 68; mit zustimmender Anm. von Löwisch/Röder, zu I 3 b der Gründe; ähnlich Senatsurteil 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6; zu III 1 der Gründe; vgl. dazu auch ErfK/Dieterich GG Art. 2 Rn. 33).
  • BAG, 13.11.1979 - 6 AZR 934/77

    Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Auch vertragliche Regelungen, die eine Genehmigungspflicht für jede Nebentätigkeit vorsehen, sind im Hinblick auf Art. 12 GG dahin auszulegen, daß dem Arbeitnehmer für solche Nebentätigkeiten ein Anspruch auf Genehmigung zusteht, bei deren Ausübung eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - EzA BGB § 626 nF Nr. 49 = AP BGB § 626 Nr. 68; mit zustimmender Anm. von Löwisch/Röder, zu I 3 b der Gründe; ähnlich Senatsurteil 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6; zu III 1 der Gründe; vgl. dazu auch ErfK/Dieterich GG Art. 2 Rn. 33).
  • BVerfG, 22.01.1990 - 1 BvR 1586/87
    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem in demselben Sendegebiet tätigen kommerziellen Rundfunkanbieter ein publizistischer Wettbewerb nicht nur stattfindet, sondern daß die Konkurrenzfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters auch erhalten werden muß, wenn nicht die Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfehlt werden sollen (BVerfG 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/87 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 203).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem in demselben Sendegebiet tätigen kommerziellen Rundfunkanbieter ein publizistischer Wettbewerb nicht nur stattfindet, sondern daß die Konkurrenzfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters auch erhalten werden muß, wenn nicht die Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfehlt werden sollen (BVerfG 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/87 und 487/92 - BVerfGE 87, 181, 203).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen sich eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber als Konkurrenz auswirkt, soll es dabei nach der bisherigen Rechtsprechung unerheblich sein, auf welche Art und Weise der Arbeitnehmer den auch im Tätigkeitsbereich seines Hauptarbeitgebers aktiven Konkurrenten unterstützt, sofern der Nebentätigkeit nicht ausnahmsweise von vornherein jegliche unterstützende Wirkung abgesprochen werden kann (vgl. BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - zu I 1 b bb der Gründe, AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Er verstößt deshalb nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

    Ob solche Interessen des Dienstgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 1 a der Gründe; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Nach der st. Rspr. des BAG begründet sie jedoch keinen Ermessensspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO).

    Vielmehr ist sie wegen des Grundrechts des Arbeitnehmers auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) gemäß § 242 BGB verfassungskonform dahin auszulegen, daß ein Rechtsanspruch auf die beantragte Genehmigung besteht, wenn die in Aussicht genommene Tätigkeit dem Zweck des Sonderurlaubs nicht zuwiderläuft und die auch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis fortbestehenden dienstlichen Interessen des öffentlichen Arbeitgebers gewahrt bleiben (vgl. BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO).

    Unzureichend ist die Darlegung einer bloßen, nicht auszuschließenden Möglichkeit einer fern liegenden Gefahr der Beeinträchtigung (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 1 a der Gründe).

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Das schließt ihre Befugnis ein, Nebenpflichten für Nebentätigkeiten aufzuerlegen, die außerhalb der dem Hauptarbeitgeber geschuldeten Arbeitszeit liegen (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 5; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 881; aA Rewolle BB 1959, 670).

    Somit schützt Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA § 611 Nebentätigkeit Nr. 3; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).

    Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - aaO; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135; 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP BGB § 626 Nr. 60 = EzA BGB § 626 nF Nr. 7).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Ist der Vorgang bereits abgeschlossen und ergeben sich aus ihm keine Rechtswirkungen für die Zukunft mehr, kann der Wunsch nach einer "Dokumentation" vergangener Rechtsverletzungen zu Beweiszwecken ebensowenig ein Feststellungsinteresse begründen wie das Anliegen einer Partei, im Sinne eines Rechtsgutachtens bescheinigt zu bekommen, daß sie im Recht war (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 52/99 - zVv., zu B II der Gründe; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu II der Gründe).

    Daran fehlt es, wenn lediglich Vorfragen oder Begründungselemente zur Entscheidung gestellt werden (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO, zu II der Gründe; BGH 3. November 1995 - V ZR 182/94 - NJW 1996, 452, zu II 2 der Gründe).

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

    Er verstößt deshalb nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (BA, Urteil vom 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01

    Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung - Gutachten für private

    Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO mwN; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2018 - 11 Sa 603/18

    Anspruch eines Niederlassungsberaters bei Teilung einer Nebentätigkeit für

    (2)Soweit nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L für die Untersagung der Nebentätigkeit erforderlich ist, dass diese geeignet ist, die Erfüllung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen, ist nicht die zu § 11 BAT ergangene Rechtsprechung zu Grunde zu legen, wonach eine Prognoseentscheidung hierüber anzustellen ist (vgl. hierzu BAG 13.03.2003 - 6 AZR 585/01, BAGE 105, 205, 28.02.2002 - 6 AR 33/01, aaO.; 24.06.1999 - 6 AZR 605/97, aaO.).

    Das Erfordernis der Prognoseentscheidung resultiert aus der Formulierung in § 11 BAT, wonach eine Nebentätigkeit nur versagt werden darf, wenn nicht "zu besorgen" ist, dass dem ein berechtigtes Interesse entgegensteht (vgl. BAG 24.06.1999 - 6 AZR 605/97, DB 2000, 1336; 07.12.1989 - 6 AZR 241/88, ZTR 1990, 379).

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats für den Bereich des öffentlichen Dienstes insoweit unbedenklich, als zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (vgl. nur BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).
  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01

    Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

  • ArbG Heilbronn, 01.03.2017 - 2 Ca 374/16

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2003 - 9 Sa 1148/02

    Anspruch eines Angestellten auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung bei

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 10 Sa 27/00

    Zur Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Beeinträchtigung

  • LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12

    Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2011 - 12 Sa 2452/10

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Umstellung der Leistungsklage auf Feststellungsklage

  • LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Feststellungsklage, Bestimmtheit,

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2018 - 2 Ca 3089/18

    Anspruch auf Berechtigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10

    Untersagung der Nebentätigkeit eines Arztes - Ausübung einer Konkurrenztätigkeit

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2020 - 2 Ca 3089/18
  • LAG Düsseldorf, 12.07.2000 - 4 Sa 2058/99

    Grundlagen der Erteilung einer Genehmigung für einen Gutachterauftrag als

  • ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22
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