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   BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 610/90   

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https://dejure.org/1992,3698
BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 (https://dejure.org/1992,3698)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 (https://dejure.org/1992,3698)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1992 - 6 AZR 610/90 (https://dejure.org/1992,3698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der tariflichen Lohnsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit - Berücksichtigung vorheriger tariflicher Zuschläge bei Zuweisung anderer Arbeit - Auslegung des Begriffs des "jeweiligen Monatstabellenlohns"

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnstandssicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BMT-G II § 28, § 67 Nr. 26a, Anl. 1 § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2; Bezirkszusatztarifvertrag (BZTV) Nr. 3 Baden-Württemberg vom 23.2.1979 §§ 2 und 3; Bezirkslohntarifvertrag (B... ZLT) Nr. 4 F Baden-Württemberg vom 23.2.1979 §§ 4 und 5
    Berücksichtigung linearer und struktureller Tariferhöhungen bei der Lohnsicherung für fahrdienstuntaugliche Omnibusfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1432
  • DB 1992, 2639
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74

    Arbeitsentgelt: Lohnsicherung für Arbeiter von Gemeinden nach § 28 BMT-G II

    Auszug aus BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 610/90
    Der Begriff "jeweiliger" Monatstabellenlohn bezieht sich nicht nur vom Wortlaut her immer auf den aktuellen Zeitpunkt (vgl. Brockhaus/Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Bd. 3, 1981, S. 819; Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 3, 1977, S. 1383), sondern wird auch von den Tarifvertragsparteien dahingehend verstanden, daß nicht nur der Monatstabellenlohn, der dem Arbeiter zum Zeitpunkt des Eintritts der Fahrdienstuntauglichkeit zustand, sondern ein den weiteren Lohnentwicklungen angepaßter Lohn gemäß der jeweiligen Lohntabelle zu zahlen ist (vgl. zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 28 BMT-G II: BAG Urteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.1990 - 13 Sa 51/90

    Lohnstandssicherung im Fahrdienst

    Auszug aus BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 610/90
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Oktober 1990 - 13 Sa 51/90 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Durch das Adjektiv "jeweilig" ist die Entgeltsicherung sowohl bezüglich des Aufstiegs in den Stufen des monatlichen Tabellenentgelts als auch bezüglich sonstiger Verbesserungen des Tabellenentgelts dynamisch gestaltet worden (vgl. zu § 28 BMT-G II BAG 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 -; 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11

    Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

    Das "jeweilige monatliche Entgelt" bezieht sich auf den aktuellen Zeitpunkt (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe, AP BMT-G II § 28 Nr. 4) .

    Das der weiteren Entgeltentwicklung angepasste Entgelt nach der jeweiligen Entgelttabelle in Anlage 2 zum TV-N Berlin ist deshalb Ausgangspunkt der Berechnung des Entgeltausgleichs (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - aaO; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .

    Damit war nicht nur der Monatstabellenlohn zu zahlen, der dem Arbeitnehmer bei Eintritt der Fahrdienstuntauglichkeit zustand, sondern ein Lohn nach der jeweiligen Lohntabelle, der den weiteren Lohnentwicklungen einschließlich linearer und struktureller Erhöhungen angepasst war (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe, AP BMT-G II § 28 Nr. 4; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 883/93

    Lohnstandssicherung bei Leistungsminderung

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in Weiterführung dieser Rechtsprechung zu derselben Vorschrift entschieden (Urteil vom 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - AP Nr. 4 zu § 28 BMT-G II), daß die Lohnsicherungszulage auch strukturelle Verbesserungen des Monatstabellenlohnes einschließt (im Streitfall: Einbeziehung des sogenannten "Einmannzuschlags").
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 25 Sa 315/11

    Entgeltsicherung für fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter - § 9 der Anlage 6 zum TV

    Insbesondere ist der jeweilige Monatstabellenlohn derjenige Lohn, der jeweils zum aktuellen Zeitpunkt zu zahlen ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.07.1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II; Urteil vom 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 - AP Nr. 4 zu § 28 BMT-G II).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - 22 Sa 2308/10

    Berechnung der Entgeltsicherung nach dem Tarifvertrag Nahverkehr Berlin bei

    Der Begriff beinhaltet nicht nur nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein zeitdynamisches Element, sondern wird auch von Tarifvertragsparteien üblicherweise in Verbindung mit dem tariflichen Entgelt nach Entgelttabellen dahingehend verstanden, dass Tariferhöhungen jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 - Juris, Rn 25; BAG, Urteil vom 16.07.1975 - 4 AZR 433/74).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2011 - 24 Sa 1097/11

    Entgeltsicherung für Fahrdienstuntauglichkeit - TV-Nahverkehrsbetriebe Berlin

    Der Begriff beinhaltet nicht nur nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein zeitdynamisches Element, sondern wird auch von Tarifvertragsparteien üblicherweise in Verbindung mit dem tariflichen Entgelt nach Entgelttabellen dahingehend verstanden, dass Tariferhöhungen zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 2, 4.1992 - 6 AZR 610/90 - AP Nr. 4 zu § 28 BMT-G II, Rn 25; BAG 16.7.1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2011 - 22 Sa 511/11

    Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit - § 9 der Anlage 6 zum TV

    Der Begriff beinhaltet nicht nur nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein zeitdynamisches Element, sondern wird auch von Tarifvertragsparteien üblicherweise in Verbindung mit dem tariflichen Entgelt nach Entgelttabellen dahingehend verstanden, dass Tariferhöhungen jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 - Juris, Rn 25; BAG, Urteil vom 16.07.1975 - 4 AZR 433/74).
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