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   BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05   

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BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05 (https://dejure.org/2006,4357)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 6 AZR 615/05 (https://dejure.org/2006,4357)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 (https://dejure.org/2006,4357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf; Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub; Auslegung eines Gesetzes; Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Gewährung von Sonderurlaub; Umfang des Grundrechts der Berufsfreiheit

  • Judicialis

    LBG NW § 10 Abs. 4; ; BRRG § 116; ; BBG § 10 Abs. 3; ; BAT § 50 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub; Beamtenrecht - Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf; Anspruch auf Sonderurlaub

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Angestellte) - Arbeitsverhältnis und Ernennung zum Beamten auf Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    § 10 Abs. 4 LBG NW dient einer klaren und eindeutigen zeitlichen Abgrenzung zwischen früherem und neuem Beschäftigungsverhältnis unter Vermeidung eines unvereinbaren Nebeneinanders von privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Rechtsverhältnis (zu § 10 Abs. 3 BBG: BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer Kommentar zum BBG Stand Januar 2006 § 10 BBG Rn. 19).

    § 10 Abs. 4 LBG NW und § 13 Abs. 4 LBG SH bezwecken unter anderem die klare und eindeutige zeitliche Abgrenzung zwischen früherem und neuem Beschäftigungsverhältnis unter Vermeidung eines unvereinbaren Nebeneinanders von privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Rechtsverhältnis (zu § 10 Abs. 3 BBG: BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer Kommentar zum BBG Stand Januar 2006 § 10 BBG Rn. 19; ErfK/Preis 6. Aufl. § 611 BGB Rn. 154).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Auffassung über eine generelle Unvereinbarkeit eines Arbeits- mit einem Beamtenverhältnis überholt sei (in diesem Sinne: BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35; anders 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; 26. Juni 1997 - 8 AZR 369/96 -) und das Erlöschen des privaten Arbeitsverhältnisses für Beamte auf Widerruf, deren Arbeitsverhältnis ruht, nicht als zwingend erachtet (vgl. § 8 Abs. 5 LBG RP), hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 4 LBG NW eine eindeutige Regelung getroffen, die von den Gerichten zu respektieren ist.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Ebenso wenig verleiht das Grundrecht unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes (BVerfG 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 150).

    Für erstere sind zwingende Gründe des Allgemeinwohls erforderlich (BVerfG 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 151), während ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit zulässig ist, wenn für den Eingriff vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls vorliegen (BVerfG 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377, 405 ff.).

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    c) Dieser Auslegung steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 9. Juni 1998 (- 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35) nicht entgegen.

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Auffassung über eine generelle Unvereinbarkeit eines Arbeits- mit einem Beamtenverhältnis überholt sei (in diesem Sinne: BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35; anders 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; 26. Juni 1997 - 8 AZR 369/96 -) und das Erlöschen des privaten Arbeitsverhältnisses für Beamte auf Widerruf, deren Arbeitsverhältnis ruht, nicht als zwingend erachtet (vgl. § 8 Abs. 5 LBG RP), hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 4 LBG NW eine eindeutige Regelung getroffen, die von den Gerichten zu respektieren ist.

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Das Landesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung für einen mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt der Ernennung eines Angestellten zum Beamten auf Widerruf zunächst die Voraussetzungen des § 50 Abs. 2 BAT bejaht und erst in einem zweiten Schritt die Anwendung des § 13 Abs. 4 LBG SH auf die Ernennung zum Beamten auf Widerruf unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 1994 (- 4 AZR 534/93 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 72) abgelehnt.

    Soweit sich das Landesarbeitsgericht auf die Entscheidung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 1994 (- 4 AZR 534/93 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 72) beruft, hat es verkannt, dass der 4. Senat die Zulässigkeit der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstherrn nach der Ernennung jenes Klägers zum Beamten auf Widerruf deshalb bejaht hat, weil der Wortlaut des § 10 Abs. 4 LBG NW nur das Erlöschen des bestehenden privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorschreibt, der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses jedoch nicht entgegensteht (BAG 27. Juli 1994 - 4 AZR 534/93 - aaO, zu II 3 c aa der Gründe).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.1996 - 2 Sa 423/96

    Anspruch eines Grundschullehrers auf Gewährung von Sonderurlaub ; Ableistung des

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    aa) Der 9. Senat hat in seinem Beschluss nach Erledigung der Hauptsache die Ablehnung der Anwendung des wortgleichen § 13 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein (LBG SH) durch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (4. Dezember 1996 - 2 Sa 423/96 - ZTR 1997, 133) für vertretbar erachtet, von einer abschließenden Stellungnahme, ob § 13 Abs. 4 LBG SH der Gewährung von Sonderurlaub entgegensteht, aber abgesehen.

    Solche Umstände seien bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis neben dem Beamtenverhältnis zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht gegeben (LAG Schleswig-Holstein - 4. Dezember 1996 - 2 Sa 423/96 - aaO).

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Ein eindeutiger Wortsinn ist grundsätzlich bindend (BGH 30. Juni 1966 - KZR 5/65 -BGHZ 46, 74, 76).

    Auch wenn die Gefahr einer missbräuchlichen Doppelversorgung bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf grundsätzlich nicht zu befürchten ist und über den reinen Wortlaut hinaus der wirkliche Wille des Gesetzgebers und der damit von ihm verfolgte Sinn und Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen ist, findet eine teleologische Reduktion ihre Grenzen im Wortsinn der Norm (BGH 30. Juni 1966 -KZR 5/65 - BGHZ 46, 74, 76).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Für erstere sind zwingende Gründe des Allgemeinwohls erforderlich (BVerfG 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 151), während ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit zulässig ist, wenn für den Eingriff vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls vorliegen (BVerfG 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377, 405 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Für die Berufe des öffentlichen Dienstes eröffnet Art. 33 GG aber die Möglichkeit zu Sonderregelungen, die darauf beruhen, dass in diesen Berufen staatliche Aufgaben wahrgenommen werden, und die nicht allein die Zahl der verfügbaren Stellen, sondern auch die Bedingungen zur Ausübung dieses Berufes betreffen (BVerfG 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301, 315).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Von ihm darf nur abgewichen werden, wenn der Gesetzeszweck eine abweichende Auslegung nicht nur nahe legt, sondern gebietet (BGH 23. Mai 1951 - II ZR 71/50 - BGHZ 2, 176, 184; Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. Einleitung Rn. 40 ff. mwN).
  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 787/05

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses einer Regierungsangestellten mit Ernennung zur

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juli 2005 - 11 Sa 787/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    die hierarchische Einordnung der ausgeübten - nicht der auszuübenden - Tätigkeit wirkt nicht über den Zeitpunkt der Rückversetzung auf die Position eines Wartungsmonteurs in der Abteilung Technik am 10. März 2008 hinaus (zu abweichend hiervon fortbestehenden Rechtswirkungen eines vergangenen Rechtsverhältnisses etwa BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 - Rn. 12, ZTR 2006, 667; BFH 5. Oktober 2005 - VI R 152/01 - zu II 1 der Gründe, BFHE 211, 249).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer zweckmäßigen, vernünftigen und gerechten Regelung führt (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 - Rn. 14, ZTR 2006, 667 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2019 - 8 Sa 8/18

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils der Studienvergütung nach § 17 TV

    Auch aus der von der Beklagten hierfür herangeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 -) folge nichts anderes.

    So hat der Sechste Senat ausgeführt (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 6 AZR 615/05 - Rn. 16 ff) , die § 6 Abs. 6 SBG entsprechende Regelung in § 10 Abs. 4 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW - in der bis 1. April 2009 geltenden Fassung vom 1. Mai 1981 - neu § 16 Abs. 4 LBG NW) diene einer klaren und eindeutigen zeitlichen Abgrenzung zwischen früherem und neuem Beschäftigungsverhältnis unter Vermeidung eines unvereinbaren Nebeneinanders von privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Rechtsverhältnis.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer zweckmäßigen, vernünftigen und gerechten Regelung führt (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 - Rn. 14, ZTR 2006, 667 mwN).
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