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   BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14   

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BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14 (https://dejure.org/2016,7358)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14 (https://dejure.org/2016,7358)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 (https://dejure.org/2016,7358)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 37 Abs 1 TVöD
    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • IWW

    § 6 Abs. 3 Satz 1 TV UmBw, § 6 Abs. 1 TV UmBw, § 37 Abs. 1 TVöD, § 37 TVöD, § 24 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 3 TVöD, § 6 TV UmBw, § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a und Satz 4 Buchst. a TV Um... Bw, § 15 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Ausschlussfristen

  • hensche.de

    Altersdiskriminierung, Ausschlussfrist

  • bag-urteil.com

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung; Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Ausschlussfrist - und ihre Wahrung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersdiskriminierung - tarifliche Ausschlussfrist - ordnungsgemäße Geltendmachung - Nennung des Anspruchsgrundes - Bezifferbarkeit - Fälligkeit des Anspruchs bei Unkenntnis der Rechtslage - Notwendigkeit der Geltendmachung für jeden einzelnen Anspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1076
  • NZA-RR 2016, 330
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Insoweit stützt sich der Kläger auf das obiter dictum des Senats in seiner Entscheidung vom 15. November 2012 (- 6 AZR 359/11 -) .

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Ausschlussfrist nicht erst mit Kenntnis der Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 15. November 2012 (- 6 AZR 359/11 -) , sondern jeweils mit der gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 3 TVöD-AT am Monatsende eingetretenen Fälligkeit des Anspruchs auf die persönliche Zulage nach § 6 Abs. 1 TV UmBw angelaufen.

    Dem Kläger wäre es bereits vor Kenntnis der Entscheidung des Senats vom 15. November 2012 (- 6 AZR 359/11 -) ohne Weiteres tatsächlich möglich gewesen, die nunmehr verfolgten Ansprüche auf Zahlung der uneingeschränkt dynamisierten persönlichen Zulage zu beziffern und geltend zu machen.

    Vorliegend haben die Parteien aber bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Senats vom 15. November 2012 (- 6 AZR 359/11 -) übereinstimmend die Rechtslage unzutreffend beurteilt.

    Bereits mit Schriftsatz vom 6. Mai 2013 hat der Kläger unter Bezug auf das obiter dictum des Senats in seiner Entscheidung vom 15. November 2012 (- 6 AZR 359/11 -) geltend gemacht, hinsichtlich des Personenkreises, dem der Kläger angehöre, liege eine unzulässige Altersdiskriminierung vor.

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Der Anspruchsgegner soll sich auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 18, BAGE 125, 216) .

    Die Unkenntnis der Rechtslage hat deshalb grundsätzlich ebenso wenig wie eine rechtliche Fehleinschätzung Einfluss auf den Zeitpunkt der Fälligkeit und damit den Beginn der Ausschlussfrist (für einen aus einer richtlinienkonform fortgebildeten Norm resultierenden Anspruch BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 22 f.; für die Verkennung der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung einer Bestimmung: BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 806/09 - Rn. 18; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19 f., BAGE 125, 216) .

    a) Allerdings kann der Anspruchsteller dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn der Anspruchsgegner die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Tatsachen verhindert, ihn von der rechtzeitigen Geltendmachung abhält, weil er in ihm das Vertrauen weckt, er werde auch ohne Geltendmachung den Anspruch erfüllen, oder es pflichtwidrig unterlässt, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Frist veranlasst hätten (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 17, BAGE 140, 99; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 28 ff., BAGE 125, 216) .

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Zwar steht der Ausschlussfrist in der Regel der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Überzahlung nicht anzeigt, obwohl er erkennt, dass dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist (vgl. nur BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19, BAGE 136, 54) .

    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs beruht in den Überzahlungsfällen darauf, dass der Arbeitnehmer die Überzahlung und damit den Irrtum des Arbeitgebers erkennt, diesem aber gleichwohl die Informationen vorenthält, die dieser zur Entdeckung des Irrtums benötigt und die ihm die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - aaO) .

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    a) Allerdings kann der Anspruchsteller dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn der Anspruchsgegner die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Tatsachen verhindert, ihn von der rechtzeitigen Geltendmachung abhält, weil er in ihm das Vertrauen weckt, er werde auch ohne Geltendmachung den Anspruch erfüllen, oder es pflichtwidrig unterlässt, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Frist veranlasst hätten (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 17, BAGE 140, 99; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 28 ff., BAGE 125, 216) .
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Unabhängig davon wäre der Senat auch an eine zu Unrecht erfolgte Zulassung von Vorbringen gebunden, weil eine etwaige, vom Landesarbeitsgericht akzeptierte Verzögerung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 845/11 - Rn. 37) .
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Dies steht der Wahrung der Ausschlussfrist entgegen (vgl. für die Geltendmachung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe, die zur Wahrung der Ausschlussfrist für den Anspruch auf Vergütung aus der niedrigeren Vergütungsgruppe grundsätzlich nicht ausreicht, BAG 3. August 2005 - 10 AZR 559/04 - zu II 1 c aa der Gründe) .
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, für eine Geltendmachung genüge es, wenn deutlich werde, dass der Arbeitnehmer die Kürzungen nicht akzeptiere und die Zahlung einer höheren persönlichen Zulage verlange, berücksichtigt nicht, dass die Entscheidung des Anspruchsgegners, ob er die geltend gemachte Forderung erfüllen will, gerade von der für die Forderung angeführten (rechtlichen) Begründung abhängt und je nach dem angegebenen Anspruchsgrund völlig unterschiedlich ausfallen kann (vgl. für eine Forderungsmehrheit: BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - zu II 1 der Gründe; Dütz Anm. AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50 unter II) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch, der auf einem anderen Lebenssachverhalt beruht, und damit um einen anderen Streitgegenstand (zum Streitgegenstandsbegriff vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 17, BAGE 146, 123) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    Der Anspruchsteller muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 2 e aa der Gründe) .
  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88

    Tarifliche Ausschlußfrist - Erkennbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
    b) Ausgehend von diesem Zweck ist die Fälligkeit im Sinne der Ausschlussfrist nach einem allgemeinen und objektiven Maßstab zu bestimmen (BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 66, 29) .
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 759/12

    Stundenabzug im Arbeitszeitkonto nach § 5 Abs. 8 TV Azk

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 18/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 36, BAGE 150, 88; 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25, jeweils mwN) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Sie dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16 mwN) und sollen zu der im Arbeitsleben besonders gebotenen raschen Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte führen (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19, als eine der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" iSv. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) .

    Die Parteien werden nach Fristablauf davon befreit, Rückstellungen zu bilden und Beweismittel vorzuhalten (BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 154/08 - Rn. 15; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 144, 210; 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - aaO) .

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    (1) Es kann dahinstehen, ob die Klägerin für die Darlehensraten für die Monate Februar 2013 (die nach den arbeitsvertraglichen Regelungen am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, also am 1. März 2013 fällig war) sowie April 2013 bis Januar 2014 die erste Stufe der Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags der Parteien unmittelbar eingehalten hat, denn der Beklagte hat - wovon das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgegangen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit der Würdigung des Landesarbeitsgerichts etwa BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 33 mwN)  - am Ende des Arbeitsverhältnisses bis zu seinem eigenen Geltendmachungsschreiben vom 26. Juni 2013 die Klägerin von einer Geltendmachung ihres Darlehensrückzahlungsanspruchs abgehalten, weshalb ein Berufen auf die Ausschlussfrist eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242, 134 BGB unzulässige Rechtsausübung darstellen würde (zu den Anforderungen ua. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71) .
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Der Anspruchsgegner soll sich auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16, NZA-RR 2016, 330 [BAG 18.02.2016 - 6 AZR 628/14] ; BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 4 b aa der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 -zu 3 c der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).

    Die Geltendmachung setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20, NZA-RR 2016, 330 [BAG 18.02.2016 - 6 AZR 628/14] ; BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24, NZA 2013, 975 [BAG 16.01.2013 - 10 AZR 863/11] ).

    Hat der Kläger ursprünglich verfallunterbrechend einen anderen Streitgegenstand geltend gemacht, so steht dies im Grundsatz der Annahme nicht entgegen, dass ein Verfall für diejenigen tariflichen Ansprüche eingetreten ist, die auf einem anderen Lebenssachverhalt beruhen (so BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 22, NZA-RR 2016, 330 [BAG 18.02.2016 - 6 AZR 628/14] ; a.A. Zwanziger in Däubler TVG § 4 Rn. 1112).

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Die Geltendmachung dieses Anspruchs wahrte deshalb die Ausschlussfrist für den nunmehr streitbefangenen Anspruch nicht (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 22) .

    a) Allerdings kann der Anspruchsteller dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ua. dann begegnen, wenn es der Anspruchsgegner pflichtwidrig unterlässt, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Frist veranlasst hätten (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25) .

    Dieser Grundsatz liegt unausgesprochen der ständigen Rechtsprechung zugrunde, wonach die fehlende Kenntnis von Existenz und Inhalt einer Ausschlussfrist den Verfall des Anspruchs unberührt lässt (vgl. nur BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 46) und ein Anspruch auch dann im Sinne einer tariflichen Ausschlussfrist fällig wird, wenn der Arbeitnehmer zwar die Tatsachen, die den Anspruch begründen, kennt, nicht aber die Rechtslage, und darum den Anspruch nicht geltend macht (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 17) .

    Ausgehend von diesem Zweck ist die Ausschlussfrist nur gewahrt, wenn der Anspruchsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (st. Rspr., BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16, 20) .

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16) .

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

    Das wird ua. angenommen, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Eine Bezifferung war daher nicht erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24 , BAGE 152, 221) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16

    Abfindungsanspruch - Entstehung - Ablauf Kündigungsfrist

    Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf deren Erfüllung besteht (BAG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - NZA-RR 2016, 330, 331 Rz. 20; vom 18. September 2012 - 9 AZR 1/11 - NZA 2013, 216, 219 Rz. 32).

    Ausschlussfristen bezwecken, dass sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellt, Beweise sichert oder vorsorglich Rücklagen bilden kann (vgl. nur BAG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - NZA-RR 2016, 330, 331 Rz. 16).

  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 42/19

    Eingruppierung - Schiffsführer - Peilschiff - Ausschlussfrist

    Da § 37 Abs. 1 TVöD an die Fälligkeit des Anspruchs anknüpft (vgl. dazu zuletzt zB BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16 ff.) , beginnt die sechsmonatige Ausschlussfrist auch erst dann zu laufen.
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16) .

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

    Das wird ua. angenommen, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 785/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

  • BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22

    Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis -

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2017 - 8 Sa 297/16

    Tarifliche Ausschlussfrist - Zulagengewährung - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des übergesetzlichen Urlaubs - Ausschlussfrist -

  • LAG Hamm, 23.01.2020 - 17 Sa 1030/19

    Rückzahlungsanspruch des klagenden Landes wegen Überzahlung von

  • LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20

    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell - Vergütung von Rüst- und Wegezeiten - Zentraler Objektschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2017 - 8 Sa 455/16

    Tarifliche Ausschlussfrist - Zulagengewährung - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16

    Zahlung einer höheren Vergütung

  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2017 - 8 Sa 296/16

    Tarifliche Ausschlussfrist - Zulagengewährung - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • LAG Hessen, 28.08.2018 - 8 Sa 1189/17

    AVR DW-EKD/AVR-DD

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 2 Sa 315 öD/20

    Eingruppierung - Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 20 Sa 942/17

    Verfallen von Ansprüchen auf Zahlung übertariflicher und europarechtswidriger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

  • LAG Hamm, 16.11.2016 - 5 Sa 871/16

    Fälligkeit; Krankengeldzuschuss; TVöD

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 Sa 99/18

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Entgeltfortzahlungsanspruch - Geltendmachung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 152/17

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

  • LAG Köln, 20.02.2019 - 5 Sa 396/18

    Bestimmung des Arbeitsvorgangs und dessen Bewertung mit dem Tätigkeitsmerkmal für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 298/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 297/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 316/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

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