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   BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89   

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BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89 (https://dejure.org/1992,1830)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1992 - 6 AZR 638/89 (https://dejure.org/1992,1830)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 (https://dejure.org/1992,1830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AZO §§ 3, 12; Lohntarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn § 3 Abs. 2, § 15 Abs. 8, § 18 Abs. 1, 9 und 10; BAT § 17 Abs. 1 und 5; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 2
    Gesetzliche Ruhezeit: Erfüllung durch Gewährung eines tariflichen Freizeitausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 339
  • MDR 1992, 881
  • NZA 1992, 891
  • BB 1992, 1216
  • BB 1992, 1354
  • DB 1992, 1890
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.07.1976 - 5 AZR 264/75

    Betriebsschlosser - Rufbereitschaft - Zwingend vorgeschriebene Ruhezeit - Ausfall

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89
    Diesen gesetzlichen Vorschriften muß der Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung in bezug auf die Arbeitszeit Rechnung tragen (BAG Urteil vom 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP Nr. 10 zu § 12 AZO, zu I 1 b der Gründe).

    Soweit Arbeitnehmer ohne Freizeitausgleichsguthaben für die Zeit, in der dem Kläger Freizeitausgleich gewährt wird, den sog. Hättelohn beziehen, geschieht dies, ohne daß das Gesetz (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AZO) dazu zwingt (BAG Urteil vom 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP Nr. 10 zu § 12 AZO).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89
    Der Freizeitausgleich stellt sich dann als der zweite zur Arbeitszeitverlegung erforderliche Schritt dar (vgl. BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT).
  • BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 257/59

    Deutsche Bundespost - Kraftomnibusfahrer - Überlagerzeiten - Wendepunkte einer

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89
    Arbeitszeitrechtlich maßgebend ist nur, daß der Zeitraum von 11 Stunden zwischen zwei Schichten arbeitsfrei bleibt (vgl. BAGE 10, 191 = AP Nr. 6 zu § 12 AZO).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Der Entgeltanspruch des Klägers nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA ist darum auch insoweit durch Freizeitausgleich erloschen, als dieser in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgt ist (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 23, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3; 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339, 345 f.).

    aa) Begrifflich ist Ruhezeit der in § 5 ArbZG gesetzlich festgelegte arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen zwei Schichten desselben Arbeitnehmers (Schliemann ArbZG § 5 Rn. 4; vgl. Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339, 346).

    Zweck der Ruhezeit ist es, dem Arbeitnehmer Zeit zum Ausruhen und zur Erholung von der Arbeit zu verschaffen (Zmarzlik Anm. zu Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - AR-Blattei ES 240.1 Nr. 20).

    Die Ruhezeit kann also auch durch eine Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht eingehalten werden (Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - aaO, mit zustimmender Anm. von Zmarzlik AR-Blattei ES 240.1 Nr. 20; für § 5 ArbZG: Anzinger/Koberski Kommentar zum Arbeitszeitgesetz 3. Aufl. § 5 Rn. 24; Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. § 2 Rn. 58; Schliemann ArbZG § 5 Rn. 13).

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Die Überstunden sind als vorweggenommene Arbeitsleistung anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 429 f. [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 13. Februar 1992, BAGE 69, 339, 344 = AP Nr. 13 zu § 12 AZO, zu II 2 a der Gründe).

    Die Mehrarbeit wird zu einer vorverlegten Arbeitsleistung, die durch bezahlte Freizeit entlohnt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, aaO, Urteil vom 4. September 1985, aaO, und Urteil vom 13. Februar 1992, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Soweit ein Tag beschäftigungsfrei ist, erfüllt er stets die Voraussetzungen einer Ruhezeit (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 zu den arbeitszeitlichen Regelungen der Allgemeinen Zollordnung (AZO) ).

    Ein "qualifiziertes Ruhen" gerade wegen eines bestimmten Anlasses ist nicht zu beanspruchen, so dass auch Zeiten eines Urlaubs, arbeitsfreie Feiertage und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung regelmäßig die Voraussetzungen einer Ruhezeit erfüllen ( BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

    Soweit ein Tag beschäftigungsfrei ist, erfüllt er stets die Voraussetzungen einer Ruhezeit (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 zu den arbeitszeitlichen Regelungen der Allgemeinen Zollordnung (AZO)) .

    Ein "qualifiziertes Ruhen" gerade wegen eines bestimmten Anlasses ist nicht zu beanspruchen, so dass auch Zeiten eines Urlaubs, arbeitsfreie Feiertage und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung regelmäßig die Voraussetzungen einer Ruhezeit erfüllen (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29).

  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16

    Ruhezeiten des fliegenden Personals können auch mit Urlaub oder wegen

    a) Die Rspr. der Kammer beruht zunächst auf der Überlegung, dass auch im Bereich des ArbZG anerkannt ist, dass Ruhezeiten i.S.d. § 5 ArbZG auch durch Urlaubsgewährung und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung eingehalten werden können (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - AP AZO § 12 Nr. 13 (noch zu § 12 AZO); Anzinger/Koberski, ArbZG, 4. Aufl., § 5 Rdnr. 25; Schliemann, ArbZG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 13; Baeck/Deutsch, ArbzG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

    Soweit ein Tag beschäftigungsfrei ist, erfüllt er stets die Voraussetzungen einer Ruhezeit (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 zu den arbeitszeitlichen Regelungen der Allgemeinen Zollordnung (AZO)).

    Ein "qualifiziertes Ruhen" gerade wegen eines bestimmten Anlasses ist nicht zu beanspruchen, so dass auch Zeiten eines Urlaubs, arbeitsfreie Feiertage und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung regelmäßig die Voraussetzungen einer Ruhezeit erfüllen (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

    Soweit ein Tag beschäftigungsfrei ist, erfüllt er stets die Voraussetzungen einer Ruhezeit (vgl. BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29 zu den arbeitszeitlichen Regelungen der Allgemeinen Zollordnung (AZO)).

    Ein "qualifiziertes Ruhen" gerade wegen eines bestimmten Anlasses ist nicht zu beanspruchen, so dass auch Zeiten eines Urlaubs, arbeitsfreie Feiertage und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung regelmäßig die Voraussetzungen einer Ruhezeit erfüllen (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - Rn. 29).

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass ihm Freizeitausgleich gewährt wird (vgl. Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell "Metropolitan"; Vergütung von Rüst- und Wegezeiten im Zentralen

    Zeiten eines Urlaubs, arbeitsfreie Feiertage und sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung erfüllen regelmäßig auch die Voraussetzungen der Ruhezeit (BAG, Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89, Rn. 29).
  • LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10

    Zusammenfallen von tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Erholungsurlaub -

    Für den Bereich des ArbZG ist anerkannt, dass Ruhezeiten i. S. d. § 5 ArbZG auch durch Urlaubsgewährung eingehalten werden können (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - AP AZO § 12 Nr. 13 (noch zu § 12 AZO); Anzinger/Koberski, ArbZG, 2. Aufl., § 5 Rdnr. 25; Schliemann, ArbZG, § 5 Rdnr. 13; Baeck/Deutsch, ArbZG, § 5 Rdnr. 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - 3 Sa 1002/07

    Ansammeln von Freizeitguthaben bei Freizeitausgleich - § 3 A Abs 3 UAbs 9

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15

    Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD;

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 28.05.2008 - 11 Ca 11030/08

    Anspruch von Ärzten auf Gewährung von Freizeitausgleich bei Anwendbarkeit des

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