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   BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03   

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https://dejure.org/2003,183
BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 (https://dejure.org/2003,183)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 (https://dejure.org/2003,183)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 (https://dejure.org/2003,183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifliche Besitzstandszulagen; Entgelttarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Post AG; Verstoß gegen Diskriminierungsverbote; Zulässigkeit der Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern; Rückwirkung von gesetzlichen Regelungen; Verstoß ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3... ; ; TzBfG § 1; ; TzBfG § 3 Abs. 1; ; TzBfG § 4; ; TzBfG § 17 Satz 1; ; BGB § 134; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BeschFG 1996 § 1 Abs. 5; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) vom 18. März 1999 (Abl. EG 1999 Nr. L 175 S. 45) § 4 Nr. 1; ; EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) vom 18. März 1999 (Abl. EG 1999 Nr. L 175 S. 45) § 4 Nr. 2; ; Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (Abl. EG 1999 Nr. L 175 S. 43); ; Entgelttarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Post AG (Dritter Teil des Tarifvertrags Nr. 75 d) vom 20. Oktober 2000 (ETV-Arb) § 23; ; Entgelttarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Post AG (Dritter Teil des Tarifvertrags Nr. 75 d) vom 20. Oktober 2000 (ETV-Arb) § 24; ; Entgelttarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Post AG (Dritter Teil des Tarifvertrags Nr. 75 d) vom 20. Oktober 2000 (ETV-Arb) § 25 Anlage 6; ; Entgelttarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Post AG (Dritter Teil des Tarifvertrags Nr. 75 d) vom 20. Oktober 2000 (ETV-Arb) § 25 Anlage 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer - Anwendungsbereich der in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TzBfG geregelten Diskriminierungsverbote; Vorliegen sachlicher Gründe für die Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 110
  • MDR 2004, 755
  • NZA 2004, 723
 
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Wird zitiert von ... (102)

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Nach Ablauf der Befristung kann der Arbeitgeber frei darüber entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer ein Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags unterbreitet (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 119; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - aaO.).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Diese Rechtsprechung geht letztlich auf die Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 2003 (- 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110) zurück.

    Im Anschluss an eine als wirksam geltende Befristung könne die Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen erfolgen (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - Rn. 49 ff., aaO) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Das gilt jedenfalls so lange, bis die Tarifvertragsparteien selbst eine diskriminierungsfreie Regelung schaffen (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - zu II 7 der Gründe, BAGE 109, 110) .

    (a) § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung sind Spezialausprägungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 109, 110) bzw. des zu den tragenden Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zählenden allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. Eu GH 18.  Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 40) , der nunmehr in Art. 20 GRC kodifiziert ist.

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