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   BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02   

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https://dejure.org/2004,2773
BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines überzahlten Ortszuschlags; Vorübergehende Aufnahme in eine Wohnung nach dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes; Anderweitige Unterbringung im Sinne des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes ; Umfang der arbeitsrechtlichen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst; Ausschlussfrist - Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Anspruch auf Rückerstattung von zuviel gezahltem Entgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1120 (Ls.)
  • DB 2004, 1946
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Soweit das Bundesarbeitsgericht eine Aufrechnung mit einer und gegen eine Bruttolohnforderung teilweise an der Gegenseitigkeit (§ 387 BGB) mit Geldforderungen des die Aufrechnung Erklärenden hat scheitern lassen (BAG, Urteile vom 22. März 2000 - 4 AZR 120/99, juris Rn. 12 und vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02, juris Rn. 28), steht dem die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit und Begründetheit von auf einen Bruttobetrag gerichteten Zahlungsklagen entgegen.
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).

    a) Berechnet der Arbeitgeber die Vergütung fehlerhaft, obwohl ihm die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, entsteht sein Rückzahlungsanspruch bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt der Überzahlung und wird auch zugleich fällig (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b aa der Gründe).

    Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr., BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - aaO, zu I 4 b aa der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).

    Teilt dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mit, wird der Rückzahlungsanspruch erst dann fällig, wenn der Arbeitgeber von den rechtsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b bb der Gründe; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 b der Gründe; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Lediglich in diesem Falle kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Zahlung verlangen (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - Rn. 57; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 20; 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 der Gründe) .
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