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   BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08   

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BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08 (https://dejure.org/2009,4188)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 6 AZR 668/08 (https://dejure.org/2009,4188)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 (https://dejure.org/2009,4188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ortszuschlagsberechtigung der "anderen Person" im Tarifsinn; Bemessung des Vergleichsentgelts nach § 5 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortszuschlagsberechtigung der "anderen Person" im Tarifsinn; Bemessung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-VKA

  • rechtsportal.de

    Ortszuschlagsberechtigung der "anderen Person" im Tarifsinn; Bemessung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-VKA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Mit den Wörtern "fortgezahlt" und "Besitzstandszulage" in § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA haben die Tarifvertragsparteien an die tatsächliche Zahlung im Bezugsmonat angeknüpft (vgl. Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    a) In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass die nicht unmittelbar grundrechtsgebundenen Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normsetzung gleichwohl den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beachten müssen und den Wertentscheidungen des Art. 6 GG zur Geltung zu verhelfen haben (18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 11 Nr. 2 mit Anm. Stein, der im Bereich des öffentlichen Dienstes für eine unmittelbare Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG eintritt = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - BAGE 124, 284).

    Der Senat hat deshalb angenommen, dass die Regelung in § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA, die den Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage allein davon abhängig machte, ob der in den TVöD übergeleitete kindergeldberechtigte Arbeitnehmer am Stichtag Entgelt bezog, die Belange von Ehe und Familie gleichheits- und sachwidrig außer Betracht ließ (18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - aaO).

    b) Die Annahme, dass die andere ortszuschlagsberechtigte Person ihre Tätigkeit wieder aufnimmt und damit das Familieneinkommen nicht auf Dauer vermindert wird, hält sich im Rahmen der Einschätzungsprärogative, die den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zukommt (vgl. Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    a) Allerdings ist der Wortlaut der tariflichen Regelung, von dem bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst auszugehen ist (st. Rspr., Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 124, 284), nicht eindeutig.

    Bei der Bildung des Vergleichsentgelts gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA ist deshalb der Ortszuschlag der Stufe 1 auch dann zugrunde zulegen, wenn der im Anwendungsbereich des BAT verbliebene Ehegatte des überzuleitenden Beschäftigten wegen einer Teilzeitbeschäftigung nur den entsprechend seiner Teilzeit gemäß § 34 BAT gekürzten Ortszuschlag beanspruchen kann (Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - BAGE 124, 284).

    a) In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass die nicht unmittelbar grundrechtsgebundenen Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normsetzung gleichwohl den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beachten müssen und den Wertentscheidungen des Art. 6 GG zur Geltung zu verhelfen haben (18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 11 Nr. 2 mit Anm. Stein, der im Bereich des öffentlichen Dienstes für eine unmittelbare Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG eintritt = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - BAGE 124, 284).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Das angestrebte Urteil wäre trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die Berechnung des Vergleichsentgelts endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).

    Sie begründet nur einen Anspruch auf eine Besitzstandszulage in Höhe des vollen Unterschiedsbetrags zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags, wenn die andere Person aus den in der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA genannten Gründen, zu denen, obwohl nicht ausdrücklich aufgeführt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur kinderbezogenen Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA (18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) eventuell auch Sonderurlaub zur Kinderbetreuung zu zählen ist, im September 2005 keine Bezüge erhalten hat.

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Richtet sich die Feststellungsklage - wie vorliegend - gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann erwartet werden, dass diese einem gegen sie ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - mwN, BAGE 112, 112, 115).
  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).
  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).
  • LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 332/07

    Reduzierung des Vergleichsentgelts um den ehegattenbezogenen Anteil des

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Juni 2008 - 11 Sa 332/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

    Vom Wortsinn her lässt der Tarifbegriff "zustehen" jedoch auch die Auslegung zu, dass es ausreicht, wenn der Beschäftigte im September 2007 im Arbeitsverhältnis stand und ihm damit grundsätzlich "für" diesen Monat ein Tabellenentgelt zustand (vgl. für den Begriff "Berechtigung" Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 16, ZTR 2010, 198) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 1037/08

    TVöD - Besitzstandszulage - Sonderurlaub des Ehegatten

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 (- 6 AZR 668/08 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) aus Wortlaut, Systematik und Tarifgeschichte des § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA geschlossen, dass ein Ehegatte, der am 1. Oktober 2005 im öffentlichen Dienst stand und auf dessen Arbeitsverhältnis der BAT Anwendung fand, auch dann eine "andere Person" iSv. § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA iVm. § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT war, wenn er aufgrund unbezahlten Sonderurlaubs im September 2005 keine Vergütung und damit auch keinen Ortszuschlag erhalten hat.

    Für die Fälle, in denen sich die Erwartung der Tarifvertragsparteien auf eine Rückkehr des beurlaubten Arbeitnehmers an den freizuhaltenden Arbeitsplatz nicht erfüllte, das Erwerbseinkommen der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten also langfristig oder sogar dauerhaft gemindert blieb, mussten sie keine Ausnahmeregelung treffen (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 23 f., EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18).

    Diese Regelung ist offenkundig von dem Ziel getragen, in den Fällen, in denen sich noch knapp drei Jahre nach Einführung des TVöD die Annahme der Tarifvertragsparteien, die Rückkehr des beurlaubten Ehegatten ins Arbeitsleben sei der Regelfall (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 24, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18), nicht erfüllt hatte, sich das Einkommen der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten also abweichend von der Intention der Tarifvertragsparteien über einen längeren Zeitraum gemindert hatte, nunmehr zumindest für die Zukunft bis zum Ende des Ruhens des Arbeitsverhältnisses den Besitzstand zu sichern.

    Der Anspruch auf die Besitzstandszulage entsteht für alle in der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA aufgeführten Fälle nur dann, wenn der Ehegatte bis zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2008 die Arbeit nicht wieder aufgenommen hat (Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Mai 2010 TVÜ-VKA § 5 Rn. 64; vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 27, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18).

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

    Ob eine andere Person nach diesen Vorschriften ortszuschlagsberechtigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005. Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Bund, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, AP TVÜ § 5 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15 und zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, AP TVÜ § 5 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17; 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08 - AP TVÜ § 5 Nr. 3 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 16; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, BAGE 128, 210) .

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 (- 6 AZR 668/08 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) zur Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA eingehend ausgeführt, aus welchen Gründen der Umstand, dass die andere Person während eines unbezahlten Sonderurlaubs zur Kindererziehung weder Grundvergütung noch Ortszuschlag erhalten hat, die Annahme der Ortszuschlagsberechtigung nicht hindert.

    Die Annahme der Tarifvertragsparteien, dass die andere ortszuschlagsberechtigte Person ihre Tätigkeit wieder aufnimmt und damit das Familieneinkommen nicht auf Dauer vermindert wird, hält sich im Rahmen der Einschätzungsprärogative, die Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zukommt (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 24, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, BAGE 129, 93) .

    Die Tarifvertragsparteien des TVÜ-Bund hielten sich jedoch noch in den Grenzen zulässiger Typisierung, wenn sie für solche Fälle keine Ausnahmeregelung vorsahen (vgl. BAG zur Regelung in § 5 TVÜ-VKA 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Da die Vergütung des Angestellten nach § 26 Abs. 1 BAT aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag besteht, ist dieser einschließlich des Ehegattenanteils bei einer Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich gemäß § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 BAT zeitanteilig zu kürzen (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 25, BAGE 124, 284; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 19, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 25. Oktober 2007 (6 AZR 95/07 - Rn. 28, aaO) und vom 17. Dezember 2009 (- 6 AZR 668/08 - aaO) angenommen, dass der im Anwendungsbereich des BAT verbliebene Ehegatte wegen einer Teilzeitbeschäftigung nur den entsprechend seiner Teilzeit gemäß § 34 BAT gekürzten Ortszuschlag beanspruchen kann, wenn sein ebenfalls im öffentlichen Dienst stehender Ehegatte zum 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitet worden ist.

    Liegen die Voraussetzungen für die Nichtanwendung dieser Kürzungsregelung jedoch nicht vor, weil nur einer der Ehegatten im öffentlichen Dienst steht, nur einer der Ehegatten ortszuschlagsberechtigt ist oder das erforderliche Maß der wöchentlichen Arbeitszeit nicht erreicht wird, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der ortszuschlagsberechtigte Teilzeitbeschäftigte den Ehegattenanteil nur in dem Umfang erhält, der dem Maß der mit ihm vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht (Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 25, BAGE 124, 284; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 19, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

    a) Der Senat hat in Fällen, in denen das Zahlungsverhalten des öffentlichen Arbeitgebers und die objektive Rechtslage im Einklang standen, angenommen, dass der Beschäftigte die Zahlung der Besitzstandszulage nach dem Tarifwortlaut nur verlangen kann, wenn er den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im maßgeblichen Stichmonat erhalten hatte (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 8, BAGE 128, 219; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 14 ff., BAGE 129, 93; 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 24, AP TVÜ § 11 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15; bestätigend im Rahmen der Prüfung der Berechnung des Vergleichsentgelts in Konkurrenzfällen auch 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 20, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 19 Sa 84/10

    Strukturausgleich § 12 Abs 1 TVÜ-Bund - Ortzuschlagsberechtigung

    (2) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA (Urteil vom 17.12.2009, 6 AZR 668/08; Urteil vom 24.06.2010, 6 AZR 1037/08; Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 867/09).

    Die besitzstandswahrende Funktion des § 5 Abs. 2 TVÜ-Bund (BAG, Urteil vom 17.12.2009, 6 AZR 668/08, Rdnr. 14) bezieht sich hier auf die bisherige Vergütung, bestehend aus Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2. Bezüglich der Stufe des Ortszuschlags knüpft der Wortlaut des § 5 Abs. 2 S. 2 TVÜ-Bund ausdrücklich an die Ortszuschlagsberechtigung bzw. Familienzuschlagsberechtigung der "anderen Person" an.

    (c) Die im Urteil vom 17.12.2009 (6 AZR 668/08) in Rdnrn. 17 bis 20 angestellten Überlegungen zur Auslegung des § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA sind deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 905/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA (Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Der Senat hat die Konkurrenzregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA bisher entsprechend dem Sinn und Zweck dieser Überleitungsbestimmung so ausgelegt, dass sich die Ortszuschlagsberechtigung der anderen Person nach den Verhältnissen am 1. Oktober 2005 beurteilt, damit das Ziel der Vorschrift, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag 1. Oktober 2005 wahren soll, erreicht wird (17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, aaO; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, aaO; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, aaO).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 452/10

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - "zu berücksichtigende Kinder" -

    a) Der Senat hat in Fällen, in denen das Zahlungsverhalten des öffentlichen Arbeitgebers und die objektive Rechtslage im Einklang standen, angenommen, dass der Beschäftigte die Zahlung der Besitzstandszulage nach dem Tarifwortlaut nur verlangen kann, wenn er den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im maßgeblichen Stichmonat erhalten hatte (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 8, BAGE 128, 219; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 14 ff., BAGE 129, 93; 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 24, AP TVÜ § 11 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15; bestätigend im Rahmen der Prüfung der Berechnung des Vergleichsentgelts in Konkurrenzfällen auch 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 20, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der

    bb) Bei der Überleitung in den TVöD kam es zudem in zahlreichen Fällen unter Durchbrechung des Grundsatzes in § 5 Abs. 1 der Überleitungstarifverträge auch zu Verschlechterungen des Einkommens des Angestellten oder der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten, etwa bei lang andauerndem Sonderurlaub eines Ehegatten (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 1037/08 - Rn. 18 ff., AP TVÜ § 5 Nr. 5 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 21; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14 ff., EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) oder bei Teilzeitbeschäftigung eines Ehegatten (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 12 ff., AP BAT § 29 Nr. 25 = EzTöD 310 TVÜ-Länder § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15 ff., BAGE 124, 284) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 622/10

    Funktionszulage Schreibdienst - Vergleichsentgelt

    Darüber hinaus ist es bei der Überleitung in den TVöD in zahlreichen Fällen unter Durchbrechung des Grundsatzes in § 5 Abs. 1 der Überleitungstarifverträge auch zu Verschlechterungen des Einkommens des Angestellten bzw. der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten gekommen, etwa in Fällen eines langdauernden Sonderurlaubs eines Ehegatten (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18; 24. Juni 2010 - 6 AZR 1037/08 - AP TVÜ § 5 Nr. 5 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 21) oder bei Teilzeitbeschäftigung eines Ehegatten (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - AP BAT § 29 Nr. 25 = EzTöD 310 TVÜ-Länder § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 1; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - BAGE 124, 284) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2

  • LAG Köln, 29.09.2009 - 12 Sa 689/09

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitungsrecht im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 389/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 1047/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 1049/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 1048/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 1051/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 1050/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 1046/09

    Tariflohnerhöhung nach Haustarifvertrag der Helios-Klinik Siegburg

  • LAG Nürnberg, 26.01.2012 - 1 Sa 453/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

  • LAG Nürnberg, 05.12.2011 - 1 Sa 205/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

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