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   BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09   

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https://dejure.org/2011,5698
BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09 (https://dejure.org/2011,5698)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 6 AZR 684/09 (https://dejure.org/2011,5698)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 6 AZR 684/09 (https://dejure.org/2011,5698)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • openjur.de

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • Bundesarbeitsgericht

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 2 TV-Ärzte-KF, § 8 Abs 2 S 2aF TV-Ärzte-KF, § 317 BGB, § 319 BGB
    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 2 TV-Ärzte-KF, § 8 Abs 2 S 2aF TV-Ärzte-KF, § 317 BGB, § 319 BGB
    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rufbereitschaft II ist nach § 8 Abs. 2 Satz 2 TV-Ärzte-KF a. F. für jede geleistete Stunde mit einem Entgelt von 25 % des individuellen Stundenentgelts zu vergüten; Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF a. F.

  • rewis.io

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Auch die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) enthält keine Sanktion bei einem Verstoß gegen die Mindestvorschriften hinsichtlich der Arbeitszeit (EuGH 25. November 2010 - C-429/09 - [Fuß] Rn. 44, NZA 2011, 53) .

    Die Beklagte ist auch kein öffentlicher Arbeitgeber, gegen den möglicherweise ein Schadensersatzanspruch bei Verletzungen der Vorgabe aus der Richtlinie bestehen könnte (dazu vgl. EuGH 25. November 2010 - C-429/09 - [Fuß] Rn. 45 ff., aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 80/09

    Vergütung einer leitenden Oberärztin; unberechtigte Kürzung bei rückwirkend

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2009 - 4 Sa 80/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Dies führt dazu, dass solche Arbeitsvertragsregelungen unabhängig davon, ob sie tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernehmen, grundsätzlich wie Tarifverträge nur auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und Verstöße gegen die guten Sitten zu prüfen sind (Senat 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 26 ff., ZTR 2010, 658) .
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 1015/08

    Rufbereitschaftszulage für Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Vor dem Hintergrund, dass die Zeit der Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist (Senat 20. Mai 2010 - 6 AZR 1015/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 36) , gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die ARK RWL § 8 Abs. 2 Satz 2 TV-Ärzte-KF aF einen grundlegend vom herkömmlichen arbeitszeitrechtlichen Verständnis der Rufbereitschaft abweichenden Inhalt geben wollte, zumal dies zu erheblichen, wenn nicht sogar unüberwindlichen Problemen für die Dienstgeberseite geführt hätte, die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Zwar verbietet Art. 3 Abs. 1 GG auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss (Senat 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 765/07

    Vergütung von Wegezeit im kommunalen Nahverkehr

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Hinsichtlich der Einschätzung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Freizeit vorliegt und ob und in welchem Umfang diese ausgeglichen werden soll, kommt der ARK dabei eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. für Tarifverträge Senat 27. November 2008 - 6 AZR 765/07 - Rn. 27, ZTR 2009, 198; 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 25, BAGE 129, 284) .
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08

    Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im TVöD-V

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Hinsichtlich der Einschätzung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Freizeit vorliegt und ob und in welchem Umfang diese ausgeglichen werden soll, kommt der ARK dabei eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. für Tarifverträge Senat 27. November 2008 - 6 AZR 765/07 - Rn. 27, ZTR 2009, 198; 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 25, BAGE 129, 284) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Dem Arbeitszeitgesetz lässt sich keine Anspruchsgrundlage für Vergütungsansprüche bei Verstößen gegen die dort geregelten Arbeitszeitschutzvorschriften entnehmen (zuletzt Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 45, AP TVöD § 6 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT Anhang zu § 9 A. Hausmeister Nr. 3) .
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Vielmehr wäre dann die Vergütung der Rufbereitschaft II iSv. § 612 Abs. 2 BGB nicht bestimmt, so dass die in dem vergleichbaren Wirtschaftskreis verkehrsübliche Vergütung zu zahlen wäre (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 26, BAGE 118, 66) .
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
    Es kann jedoch der ARK RWL ebenso wenig wie Tarifvertragsparteien unterstellt werden, dass sie eine überflüssige, verwirrende und sinnlose Regelung treffen wollte (zu diesem Auslegungsgrundsatz BAG 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - zu II 4 b bb (1) der Gründe, ZTR 2003, 239) .
  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20

    Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als

    Unabhängig davon, wie die vom Kläger geleisteten Hintergrunddienste arbeitszeitrechtlich einzuordnen wären, folgen aus einem etwaigen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz oder die Arbeitszeitrichtlinie keine Vergütungsansprüche (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09 - Rn. 28; 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu IV der Gründe, BAGE 109, 254; vgl. zum Nachtarbeitszuschlag BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 50 ff.) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

    aa) Der Arbeitsrechtlichen Kommission kommt - wie Tarifvertragsparteien - eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09 - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 40; 22. Juli 2010 - 6 AZR 170/08 - Rn. 67, BB 2011, 186) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Tarifvertragsparteien kommt für ihre Regelungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09  - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 40; 22. Juli 2010 -  6 AZR 170/08  - Rn. 67, BB 2011, 186 ) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 26 Sa 147/14

    Keine Vergütung der Bereitschaftsdienstzeiten wie Vollarbeitszeit

    Die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich selbst dann nicht als volle Arbeitszeit zu behandeln, wenn der Arbeitgeber bei der Anordnung dieser Dienste gegen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen haben sollte oder die Anordnung erfolgte, obwohl es an der tariflich vorgesehenen Belastungsanalyse gefehlt hätte (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 55 - NZA 2014, 264 mwN.; für das Fehlen einer Opt-out-Regelung auch BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09 - AP Nr. 40 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt = ZTR 2011, 423, Rn. 28).(Rn.41).

    aa) Die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich selbst dann nicht als volle Arbeitszeit zu behandeln, wenn der Arbeitgeber bei der Anordnung dieser Dienste gegen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen haben sollte oder die Anordnung erfolgte, obwohl es an der tariflich vorgesehenen Belastungsanalyse gefehlt hätte (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 55 - NZA 2014, 264 mwN.; für das Fehlen einer Opt-out-Regelung auch BAG 24. März 2011 - 6 AZR 684/09 - AP Nr. 40 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt = ZTR 2011, 423, Rn. 28).

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