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   BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14   

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BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14 (https://dejure.org/2015,18789)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2015 - 6 AZR 687/14 (https://dejure.org/2015,18789)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 (https://dejure.org/2015,18789)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbrückungsbeihilfe von den Stationierungsstreitkräften - und der frühere Betriebsübergang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften - und die Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    TV SozSich schützt nur vor Folgen militärisch begründeter Entlassungen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Überbrückungsbeihilfe bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Überbrückungsbeihilfe für militärisches Personal nach dem TV SozSich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber - Anspruch auf Leistungen besteht nur wegen Personaleinschränkungen infolge militärisch begründeter Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang - cui bono?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 13
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    aa) Der TV SozSich dient in der Gesamtschau mit dem Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 21. Oktober 1971 (BGBl. II 1973 S. 1022 [richtig: BGBl. II 1973 S. 1021 - d. Red.] ) einer Verbesserung der Rechtslage der bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer, insbesondere deren sozialer Sicherung (BT-Drs. 7/361 S. 2; BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 20) .

    Darin läge kein Verstoß gegen Hinweis- und Aufklärungspflichten, denn diese Auskunft wäre zutreffend (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 27) .

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    Mit der Geltung eines Tarifvertrags steht nicht zugleich fest, dass die in ihm vorgesehenen Voraussetzungen für einen Anspruch auf bestimmte Leistungen prinzipiell erfüllbar sind (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 28).

    Die mit Schreiben vom 17. Mai 2011 erfolgte Unterrichtung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsteilübergangs war zwar unvollständig, weil sie keine Aussage zu der Frage enthält, ob Ansprüche auf Überbrückungsbeihilfen nach dem TV SozSich gegenüber der privatrechtlich organisierten Erwerberin in Anbetracht der Voraussetzungen gemäß § 2 Ziff. 1 TV SozSich überhaupt noch in Betracht kommen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 27) .

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    Eine Verbesserung des Arbeitsentgelts oder anderer Arbeitsbedingungen anlässlich des Betriebsübergangs ist nicht beabsichtigt (vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 77, Slg. 2011, I-7491) .
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    Die Richtlinie bezweckt aber nur, die am Tag des Übergangs bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu wahren (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29, Slg. 2006, I-2397) .
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    Der TV SozSich findet seine Rechtfertigung darin, dass diesen Arbeitsverhältnissen ein Moment der Ungewissheit eigen ist, das bei anderen Arbeitsverhältnissen in diesem Ausmaß nicht besteht (BSG 7. September 2000 - B 7 AL 72/99 R - zu 6 a der Gründe) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    Auch § 613a Abs. 1 BGB bewirkt keine Verbesserungen (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 20, BAGE 124, 123) .
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    b) Es besteht auch kein Anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB iVm. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 592/08 - Rn. 30; 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44) .
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    b) Es besteht auch kein Anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB iVm. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 592/08 - Rn. 30; 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44) .
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt die Umsetzung der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitsnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen dar (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 455/10 - Rn. 32, BAGE 139, 309) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14
    Da der Kläger nicht vorgetragen hat, welches über die mit der Leistungsklage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für den Zeitraum der Überschneidung an der begehrten Feststellung besteht, ist die Feststellungsklage bezüglich dieses Überschneidungszeitraums unzulässig (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 22; 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 44) .
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12

    Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst

  • LAG Hamm, 12.09.2014 - 10 Sa 493/14

    Persönliche Voraussetzungen für Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • Drs-Bund, 16.03.1973 - BT-Drs 7/361
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Dies ist ausreichend für die Bejahung des Feststellungsinteresses (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 16; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    mit der wirtschaftlichen Einheit, verbunden bleiben, zu der sie funktional gehören (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 3 AZR 429/18 - Rn. 70 mwN; 19. Oktober 2017 - 8 AZR 63/16 - Rn. 43, BAGE 160, 345; 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 28) .

    Gesichert werden damit nur die am Tag des Übergangs bereits bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer (vgl. EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29; BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 28) .

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18

    Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall

    Ein derartiges Moment der Ungewissheit besteht bei anderen Arbeitsverhältnissen in diesem Ausmaß nicht (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 22) .

    Soweit den Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2015 (- 6 AZR 687/14 - Rn. 24 ff.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält er daran nicht fest.

    Jedenfalls erfolgte die Beendigung nicht aufgrund einer Entlassung seitens der US-Stationierungsstreitkräfte infolge einer aus militärischen Gründen von der obersten Dienstbehörde angeordneten Auflösung von Dienststellen oder Einheiten oder deren Verlegung außerhalb des Einzugsbereichs des bisherigen ständigen Beschäftigungsortes, wie von § 2 Ziff. 1 TV SozSich vorausgesetzt (vgl. dazu BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 20) .

  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Da der Kläger nicht vorgetragen hat, welches über die mit der Leistungsklage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für den Zeitraum der Überschneidung an der begehrten Feststellung besteht, ist die Feststellungsklage bezüglich dieses Überschneidungszeitraumes unzulässig (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Dieser gewährt den bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmern eine besondere soziale Sicherung (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 22 mwN; 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 29) .

    Dessen Voraussetzungen unterscheiden sich zwar von denen des TV SozSich (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 16; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 16; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 130/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Da der Kläger nicht vorgetragen hat, welches über die mit der Leistungsklage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für den Zeitraum der Überschneidung an der begehrten Feststellung besteht, ist die Feststellungsklage bezüglich dieses Überschneidungszeitraumes unzulässig (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 15 mwN) .
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