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   BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14   

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BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 (https://dejure.org/2015,46116)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 (https://dejure.org/2015,46116)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 (https://dejure.org/2015,46116)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 S 1 BGB, § 126 Abs 1 BGB, § 622 Abs 1 BGB, § 622 Abs 5 BGB, § 623 BGB
    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Form eines Abwicklungsvertrages bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Abwicklungsvertrag - Schriftformerfordernis für die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • hensche.de

    Abwicklungsvertrag, Turboklausel, Kündigung: Schriftform

  • bag-urteil.com

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

  • Betriebs-Berater

    Abwicklungsvertrag - Schriftformerfordernis für die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • Anwaltsblatt

    § 7 PartGG, § 11 ArbGG
    Anwalt vertritt PartG auch bei Unterschrift ohne Zusatz "i.V."

  • rewis.io

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht; Prozessrecht - Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB für die in einem Abwicklungsvertrag eröffnete Möglichkeit der Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form eines Abwicklungsvertrages bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schriftformerfordernis für Anzeige des Ausscheidens aufgrund "Turboklausel" im Abwicklungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formalia über Alles: Auch vorzeitiges Ausscheiden bedarf der Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiges Ausscheiden (Turboklausel) und Schriftformerfordernis!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwicklungsvertrag - und das Recht zum vorzeitigen Ausscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - aber nicht per Telefax

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftsätze - und die nicht im Briefkopf aufgeführte Rechtsanwältin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erklärung des Arbeitnehmers über vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform erforderlich!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungserklärung bei Abwicklungsvertrag bedarf der Schriftform

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB für die in einem Abwicklungsvertrag eröffnete Möglichkeit der Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 7 PartGG, § 11 ArbGG
    Anwalt vertritt PartG auch bei Unterschrift ohne Zusatz "i.V."

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Wenn Arbeitnehmer vorzeitig ausscheiden möchten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis bei Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Turboklausel" und Schriftformerfordernis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag und Turboklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung immer schriftlich, auch bei Turboklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schriftformgebot für Kündigung bei Abwicklungsvertrag, wenn vorzeitiges Ausscheiden bezweckt ist.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim vorz. Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis bei Abwickl.- o. Aufhebungsverträgen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die Ausübung einer Sprinterklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergleich sieht Recht zum vorzeitigen Ausscheiden vor: Ausübung des Rechts bedarf der Schriftform - Übermittlung per Telefax genügt nicht Schriftformerfordernis des § 623 BGB

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens auf Grund einer "Sprinterklausel" im Abwicklungsvertrag per Telefax ist unwirksam

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Arbeitnehmer müssen schriftlich kündigen - Formanforderungen an sog. Turbo-Klauseln in Abwicklungsverträgen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Abwicklungsvertrag und vorzeitiges Ausscheiden

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sprinter- oder Turboklausel: Zwingendes Schriftformerfordernis für die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 40
  • NJW 2016, 2138
  • ZIP 2016, 542
  • MDR 2016, 1215
  • NZA 2016, 361
  • BB 2016, 563
  • BB 2016, 701
  • DB 2016, 778
  • DB 2016, 895
  • AnwBl 2016, 438
  • AnwBl Online 2016, 285
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14
    Darüber hinaus entfaltet das Schriftformerfordernis für den Erklärenden eine Warnfunktion (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 251) .

    Vereinbaren die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene arbeitgeberseitige Kündigung endet, genügt die einem solchen Abwicklungsvertrag zugrunde liegende formgerecht erklärte Kündigung dem Schriftformerfordernis (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 19, BAGE 120, 251) .

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14
    d) Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2006 (- V ZR 97/05 -) kann entgegen der Auffassung der Klägerin und des Landesarbeitsgerichts kein Rückschluss auf § 623 BGB gezogen werden.

    Sowohl die sachkundige Beratung als auch der Schutz der Beteiligten vor Übereilung sei gewährleistet, weil der Notar über die rechtliche Bedeutung und die grundsätzliche Formfreiheit der Optionsausübung zu belehren habe (BGH 12. Mai 2006 - V ZR 97/05 - Rn. 20) .

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14
    Die Schriftform des § 623 iVm. § 126 BGB schützt damit vor allem den Kündigungsempfänger (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 72, BAGE 119, 311) .

    Entscheidend ist, dass der Kündigende eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis einseitig lösen zu wollen (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 28, BAGE 119, 311) .

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Außerdem wird durch die Verbindung zwischen Unterschrift und Erklärungstext gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27) .

    Beim Telefax genügt der Zugang dieser Ablichtung nicht dem Schriftformgebot (zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax: vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47; APS/Greiner 4. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Insoweit ist es mit dem in § 12 Satz 1 KSchG geregelten Sonderkündigungsrecht vergleichbar (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 35, BAGE 154, 40; Aszmons DB 2017, 2227) .
  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Wann eine Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Gestaltungsrecht ausgeübt wird (vgl. BAG 14. September 2016 - 4 AZR 534/14 - Rn. 37; 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26; 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 31, BAGE 154, 40) , wirksam wird, richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Mitgliedstaates (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29 ff., Rn. 33) und darum nach § 130 Abs. 1 BGB.
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Durch die Unterzeichnung und deren Verbindung mit dem Erklärungstext wird gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (vgl. zu § 16 BEEG aF: BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 26; vgl. auch BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27, BAGE 154, 40) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Außerdem wird durch die Verbindung zwischen Unterschrift und Erklärungstext gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27) .

    Wie beim Telefax genügt der Zugang dieser Ablichtung nicht dem Schriftformgebot (zur Inanspruchnahme von Elternzeit per Telefax vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 31; zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Die Schriftform wird nach § 126 Abs. 1 BGB dadurch erfüllt, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird (zu den Funktionen der Schriftform vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27 mwN, BAGE 154, 40) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 2 Sa 146/22

    Abfindungszahlung - "Turboklausel" - Schriftform - Kündigung per beA

    Es handelt sich deshalb um zwingendes Recht, welches weder durch vertragliche noch durch tarifvertragliche Regelungen abbedungen werden kann (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 35, juris).(Rn.35).

    Die hier zur Entscheidung berufene Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts, welche in der Entscheidung vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - zum Ausdruck gebracht ist.

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht durch den Abwicklungsvertrag bewirkt, sondern durch die ausgesprochene Kündigung (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 31 ff, juris).

    Auf eine derartige Kündigung findet § 623 BGB zwingend Anwendung, selbst wenn die Parteien gemäß § 127 Abs. 2 BGB für die sogenannte Anzeige des vorzeitigen Ausscheidens die schriftliche Form rechtsgeschäftlich bestimmen wollten (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 33, juris).

    Es handelt sich deshalb um zwingendes Recht, welches weder durch vertragliche noch durch tarifvertragliche Regelungen abbedungen werden kann (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 35, juris).

    Gleiches gilt in der vorliegenden Konstellation (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 41, juris).

    Eine solche kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Ergebnis für ein Vertragsteil schlechthin untragbar ist und Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Berechtigten in hohem Maße als widersprüchlich erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 51, juris).

  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw.

    (1) Nach dem juristischen Sprachgebrauch ist die Kündigung eine einseitige rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis nach dem Willen des Kündigenden mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (Staudinger/Oetker (2016) Vorbem zu §§ 620 ff. Rn. 100; MüKoBGB/Hesse 7. Aufl. Vor § 620 Rn. 1; Tilch/Arloth Deutsches Rechts-Lexikon 3. Aufl. Stichwort: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; für das Arbeitsverhältnis: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 31, BAGE 154, 40; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 123 Rn. 1; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 151) .
  • LAG München, 28.10.2021 - 3 Sa 362/21

    Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung per WhatsApp; treuwidriges Berufen

    Darüber hinaus entfaltet das Schriftformerfordernis für den Erklärenden eine Warnfunktion (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27 m.w.N.).

    Die dem Kläger übersandte WhatsAppNachricht gibt lediglich die Ablichtung der Originalunterschrift des Beklagten wieder (für den vergleichbaren Fall des Telefaxes vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47).

    Es reicht nicht aus, dass der Empfänger die Erklärung unterzeichnet und den anderen Teil hierüber in anderer Form, die die Voraussetzungen nach § 126 BGB nicht wahrt, in Kenntnis setzt (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47 und Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08 - unter II. 1. der Gründe).

    Es müssen vielmehr Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Berechtigten in hohem Maße als widersprüchlich erscheinen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 51 m.w.N.).

  • FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20

    Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung

    Die Ausübung des Gestaltungsrechts verändert nicht die getroffene Vereinbarung, sondern beruht auf ihr (BAG, Urteil vom 17.12.2015 6 AZR 709/14, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA - 2016, 361, Rz. 43 bei Juris).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21

    Außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Arbeitnehmerkündigung

  • LAG Köln, 28.04.2021 - 11 Sa 1049/20

    Schriftformerfordernis bei Kündigung; Unwirksamkeit einer mündlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 311/19

    Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 191/15

    Kündigung - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1930/19

    Verdachtskündigung, Darlegungslast

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1307/17

    1. Eine rechtswirksame Unterschrift setzt voraus, dass dem Schriftzug die Absicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 149/22

    Außerordentliche Kündigung - Probezeit - Schriftform

  • SG Marburg, 12.05.2021 - S 12 KA 422/20
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