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   BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14   

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BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 (https://dejure.org/2015,46116)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 (https://dejure.org/2015,46116)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 (https://dejure.org/2015,46116)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Form eines Abwicklungsvertrages bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Abwicklungsvertrag - Schriftformerfordernis für die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • hensche.de

    Abwicklungsvertrag, Turboklausel, Kündigung: Schriftform

  • bag-urteil.com

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

  • Betriebs-Berater

    Abwicklungsvertrag - Schriftformerfordernis für die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • Anwaltsblatt

    § 7 PartGG, § 11 ArbGG
    Anwalt vertritt PartG auch bei Unterschrift ohne Zusatz "i.V."

  • rewis.io

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formalia über Alles: Auch vorzeitiges Ausscheiden bedarf der Schriftform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht; Prozessrecht - Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB für die in einem Abwicklungsvertrag eröffnete Möglichkeit der Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form eines Abwicklungsvertrages bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schriftformerfordernis für Anzeige des Ausscheidens aufgrund "Turboklausel" im Abwicklungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiges Ausscheiden (Turboklausel) und Schriftformerfordernis!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwicklungsvertrag - und das Recht zum vorzeitigen Ausscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - aber nicht per Telefax

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftsätze - und die nicht im Briefkopf aufgeführte Rechtsanwältin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erklärung des Arbeitnehmers über vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform erforderlich!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungserklärung bei Abwicklungsvertrag bedarf der Schriftform

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB für die in einem Abwicklungsvertrag eröffnete Möglichkeit der Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 7 PartGG, § 11 ArbGG
    Anwalt vertritt PartG auch bei Unterschrift ohne Zusatz "i.V."

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Wenn Arbeitnehmer vorzeitig ausscheiden möchten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis bei Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Turboklausel" und Schriftformerfordernis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag und Turboklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung immer schriftlich, auch bei Turboklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schriftformgebot für Kündigung bei Abwicklungsvertrag, wenn vorzeitiges Ausscheiden bezweckt ist.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim vorz. Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis bei Abwickl.- o. Aufhebungsverträgen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die Ausübung einer Sprinterklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergleich sieht Recht zum vorzeitigen Ausscheiden vor: Ausübung des Rechts bedarf der Schriftform - Übermittlung per Telefax genügt nicht Schriftformerfordernis des § 623 BGB

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens auf Grund einer "Sprinterklausel" im Abwicklungsvertrag per Telefax ist unwirksam

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Arbeitnehmer müssen schriftlich kündigen - Formanforderungen an sog. Turbo-Klauseln in Abwicklungsverträgen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Abwicklungsvertrag und vorzeitiges Ausscheiden

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sprinter- oder Turboklausel: Zwingendes Schriftformerfordernis für die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 40
  • NJW 2016, 2138
  • ZIP 2016, 542
  • MDR 2016, 1215
  • NZA 2016, 361
  • BB 2016, 563
  • BB 2016, 701
  • DB 2016, 778
  • DB 2016, 895
  • AnwBl 2016, 438
  • AnwBl Online 2016, 285
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Außerdem wird durch die Verbindung zwischen Unterschrift und Erklärungstext gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27) .

    Beim Telefax genügt der Zugang dieser Ablichtung nicht dem Schriftformgebot (zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax: vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47; APS/Greiner 4. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Insoweit ist es mit dem in § 12 Satz 1 KSchG geregelten Sonderkündigungsrecht vergleichbar (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 35, BAGE 154, 40; Aszmons DB 2017, 2227) .
  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Wann eine Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Gestaltungsrecht ausgeübt wird (vgl. BAG 14. September 2016 - 4 AZR 534/14 - Rn. 37; 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26; 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 31, BAGE 154, 40) , wirksam wird, richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Mitgliedstaates (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29 ff., Rn. 33) und darum nach § 130 Abs. 1 BGB.
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Durch die Unterzeichnung und deren Verbindung mit dem Erklärungstext wird gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (vgl. zu § 16 BEEG aF: BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 26; vgl. auch BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27, BAGE 154, 40) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Außerdem wird durch die Verbindung zwischen Unterschrift und Erklärungstext gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27) .

    Wie beim Telefax genügt der Zugang dieser Ablichtung nicht dem Schriftformgebot (zur Inanspruchnahme von Elternzeit per Telefax vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 31; zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Die Schriftform wird nach § 126 Abs. 1 BGB dadurch erfüllt, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird (zu den Funktionen der Schriftform vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27 mwN, BAGE 154, 40) .
  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw.

    (1) Nach dem juristischen Sprachgebrauch ist die Kündigung eine einseitige rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis nach dem Willen des Kündigenden mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (Staudinger/Oetker (2016) Vorbem zu §§ 620 ff. Rn. 100; MüKoBGB/Hesse 7. Aufl. Vor § 620 Rn. 1; Tilch/Arloth Deutsches Rechts-Lexikon 3. Aufl. Stichwort: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; für das Arbeitsverhältnis: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 31, BAGE 154, 40; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 123 Rn. 1; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 151) .
  • LAG München, 28.10.2021 - 3 Sa 362/21

    Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung per WhatsApp; treuwidriges Berufen

    Darüber hinaus entfaltet das Schriftformerfordernis für den Erklärenden eine Warnfunktion (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27 m.w.N.).

    Die dem Kläger übersandte WhatsAppNachricht gibt lediglich die Ablichtung der Originalunterschrift des Beklagten wieder (für den vergleichbaren Fall des Telefaxes vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47).

    Es reicht nicht aus, dass der Empfänger die Erklärung unterzeichnet und den anderen Teil hierüber in anderer Form, die die Voraussetzungen nach § 126 BGB nicht wahrt, in Kenntnis setzt (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47 und Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08 - unter II. 1. der Gründe).

    Es müssen vielmehr Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Berechtigten in hohem Maße als widersprüchlich erscheinen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 51 m.w.N.).

  • FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20

    Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung

    Die Ausübung des Gestaltungsrechts verändert nicht die getroffene Vereinbarung, sondern beruht auf ihr (BAG, Urteil vom 17.12.2015 6 AZR 709/14, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA - 2016, 361, Rz. 43 bei Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21

    Außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Kündigung per

    Der Zugang einer Ablichtung genügt nicht (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47 zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 34 zur Übermittlung einer Erklärung per PDF-Datei; LAG München 28.10.2021 - 3 Sa 362/21 - Rn. 23 zur Übermittlung einer Kündigung per WhatsApp).

    Ein Formmangel kann deshalb nach § 242 BGB nur ganz ausnahmsweise als unbeachtlich qualifiziert werden (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 51 mwN; BAG 10.05.2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 36 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

  • LAG Köln, 28.04.2021 - 11 Sa 1049/20

    Schriftformerfordernis bei Kündigung; Unwirksamkeit einer mündlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 191/15

    Kündigung - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 311/19

    Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1930/19

    Verdachtskündigung, Darlegungslast

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1307/17

    1. Eine rechtswirksame Unterschrift setzt voraus, dass dem Schriftzug die Absicht

  • SG Marburg, 12.05.2021 - S 12 KA 422/20
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