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   BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 726/79   

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BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 726/79 (https://dejure.org/1980,2036)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1980 - 6 AZR 726/79 (https://dejure.org/1980,2036)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 (https://dejure.org/1980,2036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzmitglieder der Jugendvertretung - Vertretung eines ordentlichen Mitglieds - Wirksamkeit des Übernahmeverlangens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 1649
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Auch das nur vorübergehend nachgerückte Ersatzmitglied der Jugendvertretung kann den nachwirkenden Schutz gemäß § 9 Abs. 3 BPersVG bzw. § 78a Abs. 3 BetrVG in Anspruch nehmen, sofern das Berufsausbildungsverhältnis innerhalb eines Jahres nach dem Vertretungsfall erfolgreich abgeschlossen wird und der Auszubildende innerhalb von 3 Monaten nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses seine Weiterbeschäftigung verlangt (Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - = AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972).

    Gleiches gilt auch für Ersatzmitglieder der Jugendvertretung, wenn sie ein ordentliches Mitglied vertreten und ein Übernahmeverlangen gerade zu diesem Zeitpunkt stellen (BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972 = EzA § 78a BetrVG 1972 Nr. 9 mit zustimmender, im Ergebnis noch weitergehender Anm. von Grunsky).

    Bei Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 78a Rz 4 bleibt unklar, ob sie dem Ersatzmitglied den Schutz des § 78a BetrVG nur in dem mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - (AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972) entschiedenen Umfang oder ohne Einschränkung zubilligen wollen.

    Wenn die Revision unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - (aaO) rügt, der Kläger habe am 6. (richtig 7.) Mai 1984 überhaupt kein ordentliches Mitglied der Jugendvertretung vertreten, sondern sei vielmehr für das verhinderte erste Ersatzmitglied eingesprungen, so ist das in zweifacher Hinsicht unbeachtlich.

    Auch am 7. Mai 1984 hat der Kläger für ein ordentliches Mitglied der Jugendvertretung an einer Sitzung teilgenommen und damit zeitweilig die volle Stellung eines Mitglieds der Jugendvertretung erhalten (BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969; BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Es kommt nicht auf das Ende der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung an, sondern darauf, wann das Amt des betroffenen Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung endet (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 9) .

    Mit ihm soll sichergestellt werden, dass Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung ihre Tätigkeit unabhängig von dem Druck möglicher beruflicher Nachteile ausüben können (vgl. nur BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - zu II 2 a aE der Gründe, aaO) .

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Sie vertreten das ordentliche Mitglied der Jugendvertretung nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, sondern bezogen auf die Gesamtfunktion (vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 a.a.O. S. 284 bzw. S. 20; BAG, Urteile vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972 S. 751 und vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23 ).

    Dabei hebt es hervor, dass der nachwirkende Schutz des Jugendvertreters diesem individuell gegenüber dem Arbeitgeber gewährt wird und seine sachliche Begründung und zeitliche Begrenzung in der Zugehörigkeit des Jugendvertreters zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Organ Jugendvertretung hat (vgl. BAG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 - AP Nr. 6 zu § 78a BetrVG 1972 = juris Rn. 19 ff., vom 15. Januar 1980 a.a.O. S. 751 R und vom 22. September 1983 a.a.O. S. 158 sowie vom 13. März 1986 a.a.O. S. 269).

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 381/85

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung eines

    Auch das vorübergehend nachgerückte Ersatzmitglied der Jugendvertretung kann den nachwirkenden Schutz gemäß § 9 Abs. 3 BPersVG bzw. § 78a Abs. 3 BetrVG für sich in Anspruch nehmen, sofern das Berufsausbildungsverhältnis innerhalb eines Jahres nach dem Vertretungsfall erfolgreich abgeschlossen wird und der Auszubildende innerhalb von drei Monaten vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses seine Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt (Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats vom 15. Januar 1980, 6 AZR 726/79 = AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972).

    Gleiches gilt auch für Ersatzmitglieder der Jugendvertretung, wenn sie ein ordentliches Mitglied vertreten und ein Übernahmeverlangen gerade zu diesem Zeitpunkt stellen (BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78 a BetrVG 1972 = EzA § 78 a BetrVG 1972 Nr. 9 mit zustimmender, im Ergebnis noch weitergehender Anm. von Grunsky).

    Bei Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 78 a Rz 4 bleibt unklar, ob sie dem Ersatzmitglied den Schutz des § 78 a BetrVG nur in dem mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - (AP Nr. 8 zu § 78 a BetrVG 1972) entschiedenen Umfang oder ohne Einschränkung zubilligen wollen.

    Soweit die Beklagte auf Mißbrauchsmöglichkeiten der Betriebsverfassungsorgane hinweist, vermag der Senat darin für die Auslegung nichts herzuleiten (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - aaO).

  • ArbG Wetzlar, 09.01.1985 - 2 BV 13/84

    Anspruch auf Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit des

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  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Sie vertreten das ordentliche Mitglied der Jugendvertretung nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, sondern bezogen auf die Gesamtfunktion (vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 a.a.O. S. 284 bzw. S. 20; BAG, Urteile vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972 S. 751 und vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23 ).

    Dabei hebt es hervor, dass der nachwirkende Schutz des Jugendvertreters diesem individuell gegenüber dem Arbeitgeber gewährt wird und seine sachliche Begründung und zeitliche Begrenzung in der Zugehörigkeit des Jugendvertreters zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Organ Jugendvertretung hat (vgl. BAG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 - AP Nr. 6 zu § 78a BetrVG 1972 = juris Rn. 19 ff., vom 15. Januar 1980 a.a.O. S. 751 R und vom 22. September 1983 a.a.O. S. 158 sowie vom 13. März 1986 a.a.O. S. 269).

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Sie vertreten das ordentliche Mitglied der Jugendvertretung nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, sondern bezogen auf die Gesamtfunktion (vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 a.a.O. S. 284 bzw. S. 20; BAG, Urteile vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - AP Nr. 8 zu § 78a BetrVG 1972 S. 751 und vom 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - BAGE 53, 23 ).

    Dabei hebt es hervor, dass der nachwirkende Schutz des Jugendvertreters diesem individuell gegenüber dem Arbeitgeber gewährt wird und seine sachliche Begründung und zeitliche Begrenzung in der Zugehörigkeit des Jugendvertreters zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Organ Jugendvertretung hat (vgl. BAG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 - AP Nr. 6 zu § 78a BetrVG 1972 = juris Rn. 19 ff., vom 15. Januar 1980 a.a.O. S. 751 R und vom 22. September 1983 a.a.O. S. 158 sowie vom 13. März 1986 a.a.O. S. 269).

  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der

    2.3.3.-1 Es entspricht ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, dass - vorbehaltlich eines Rechtsmißbrauchs - eine auch nur einmalige vorübergehende Tätigkeit eines Ersatzmitglieds als ordentliches Mitglied ausreicht, um den für ordentliche Mitglieder geltenden Schutz zu begründen (vgl. zu § 9 BPersVG (BAG [13.03.1986] - 6 AZR 381/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 2 = juris Rn. 24: einmalige Teilnahme an der Sitzung des Personalrats als Jugendvertreterin ausreichend; ArbG Kaiserslautern [21.06.2007] - 2 Ca 340/07 - juris Rn. 16: einmalige Teilnahme an einer Sitzung der JAV ausreichend; zu § 78a BetrVG: BAG [15.01.1980] - 6 AZR 726/79 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 8 = juris Rn. 19: "Dabei kann es nicht darauf ankommen, in welchem Umfang während der Vertretungszeit effektiv Aufgaben anfallen").

    Soweit BVerwG [25.06.1986] - 6 P 27/84 - BVerwGE 74, 280 = NZA 1986, 839 = juris Rn. 19 eine Vorlagepflicht abgelehnt hat, geschah dies nur mit Blick auf BAG [15.01.1980] - 6 AZR 726/79 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 8 und ohne Wahrnehmung der kontradiktorischen Entscheidung BAG [13.03.1986] - 6 AZR 381/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 2. Soweit BVerwG [28.02.1990] - 6 P 21.87 - AP BPersVG § 9 Nr. 8 und BVerwG [09.10.1996] - 6 P 21/94 - NZA-RR 1998, 190 nicht vorgelegt haben, geschah dies ohne Wahrnehmenwollen der gegenteiligen Rechtsprechung des BAG (vgl. auch Feudner, NJW 2005, 1462).

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    1979 - 6 AZR 789/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 -,.
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 10 TaBV 58/10

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines vorübergehend nachgerückten Mitglieds

    Auch ein nur vorübergehend nachgerücktes Ersatzmitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann den nachwirkenden Schutz gemäß § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG in Anspruch nehmen (BAG 15.01.1980 - 6 AZR 726/79 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 8; BAG 13.03.1986 - 6 AZR 207/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 3; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 78 a Rz. 11; DKK/Bachner, BetrVG, 11. Aufl., § 78 a Rz. 7; GK/Oetker, BetrVG, 9. Aufl., § 78 a Rz. 32, 37; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl., § 78 a Rz. 11 m.w.N.).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung,

  • VG Berlin, 22.10.2013 - 61 K 9.13

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrages bei bereits anhängiger Klage vor dem

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