Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2261
BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94 (https://dejure.org/1994,2261)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 6 AZR 76/94 (https://dejure.org/1994,2261)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 (https://dejure.org/1994,2261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung für Rufbereitschaft am Wochenende - Stundengarantie bei Rufbereitschaft - Berechnung der zulässigen Rufbereitschaften innerhalb eines Kalendermonats - Leistung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft - Tarifauslegung

  • archive.org
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 999
  • BB 1995, 524
  • BB 1995, 731
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94
    Auch nach dem Sinn und Zweck, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung mitzuberücksichtigen sind (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), begrenzt Nr. 6 Abschn. B Abs. 8 i.V.m. Abs. 6 SR 2a BAT lediglich die Zahl der im Kalendermonat zulässigen Rufbereitschaften und schützt somit die Angestellten, die Rufbereitschaft leisten müssen, gegen Überforderung.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.1993 - 2 (5) Sa 369/93

    Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft; Arzt; Vergütungsanspruch; Wochenende;

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. November 1993 - 2 (5) Sa 369/93 - aufgehoben.
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08

    Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im TVöD-V

    Eine Rufbereitschaft dauert ununterbrochen im tariflichen Sinne vom Zeitpunkt der Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen, bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese Verpflichtung endet (vgl. Senat 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - zu II 2 der Gründe, AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4 zu § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 BAT; ebenso Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand März 2006 § 8 Rn. 38; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD § 8 Rn. 42; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Oktober 2007 § 8 Rn. 52; Görg/Guth/Hamer/Pieper TVöD § 8 Rn. 22).
  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    aa) Für die Vergütung der Rufbereitschaft ist allein § 15 Abs. 6b BAT maßgeblich (BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02

    Vergütung von Rufbereitschaft

    Die Rufbereitschaft beginnt in dem Zeitpunkt, von dem an der Angestellte verpflichtet ist, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33).
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 1015/08

    Rufbereitschaftszulage für Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft

    Auch wenn er sich in dieser Zeit noch innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft befindet (vgl. zur Dauer der Rufbereitschaft Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 18, AP TVöD § 8 Nr. 6 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5 für den TVöD; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - zu II 2 der Gründe, AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4 zu § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 BAT), bedarf es angesichts der gänzlich verschiedenen Leistungszwecke der Vergütung für Rufbereitschaft und Vollarbeit einer ausdrücklichen Regelung, wenn eine Rufbereitschaftszulage neben dem für anfallende Arbeit während der Rufbereitschaft geschuldeten Entgelt gezahlt werden soll.
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 331/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1999 - 20 Sa 71/98

    Auskunftsanspruch des umsatzbeteiligten Arbeitnehmers

    Im Übrigen war die Arbeitszeit des Klägers außerhalb seiner konkreten Arbeitseinsätze weitestgehend als Rufbereitschaft ausgestaltet, da der Kläger nur telefonisch erreichbar und innerhalb von 45 Minuten nach Abruf im Einsatz zu sein hatte (vgl. BAG, Urteil v. 28.07.1994 -- 6 AZR 76/94 -- AP Nr. 33 zu § 15 BAT ).
  • LAG München, 19.02.1996 - 3 Sa 727/95

    Rufbereitschaft: Begriff - Abgrenzung zur Mindestarbeitszeit

    Zu der vergleichbaren Vorschrift des § 15 Abs. 6 b Unterabs. 3 BAT habe das BAG mit Urteil vom 28.7.1994 - 6 AZR 76/94 entschieden, daß die Stundengarantie für eine sogenannte Wochenendrufbereitschaft vom Dienstende am Freitag bis zum Dienstbeginn am Montag nur einmal gezahlt werde.

    Sie beginnt daher - wie das BAG für die Rufbereitschaft des § 15 Abs. 6 b BAT mit Urteil vom 28.7.1994 - 6 AZR 76/94 = AP Nr. 33 zu § 15 BAT festgestellt hat - in dem Zeitpunkt, von dem an der Arbeitnehmer verpflichtet ist, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen, und endet mit dem Zeitpunkt, ab dem diese Verpflichtung nicht mehr besteht (ebenso die Kommentarliteratur zum BAT : Böhm/Spiertz u.a., § 15 BAT RN.80p; Clemens/Scheuring u.a., § 15 BAT RN.19f; Uttlinger/Breier u.a., § 15 BAT RN.29).

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2001 - 17 Sa 121/01

    Vergütung der Arbeit während der Rufbereitschaft an Wochenfeiertagen nach BAT

    Für die Vergütung der während der Rufbereitschaft geleisteten Arbeit als Überstunden ist allein § 15 Abs. 6 b BAT maßgeblich -vgl. BAG, Urteil vom 28.07.1994 - 6 AZR 76/94 - AP Nr. 33 zu § 15 BAT, zu 11, 3 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, a.a.O. § 35 - Zeitzuschläge, Überstundenvergütung - Erl.
  • ArbG Essen, 27.06.2002 - 1 Ca 885/02

    Anspruch auf Vergütung von Rufbereitschaft

    So hat auch das BAG entschieden, dass eine Wochenend-Rufbereitschaft am Freitag Nachmittag beginne und erst am Montag morgen ende, selbst wenn innerhalb dieser Zeit der Arbeitnehmer mehrfach zur Arbeit herangezogen wird (BAG v. 28.7.1994, Az. 6 AZR 76/94, NZA 1995, 999).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht