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   BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 762/85   

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https://dejure.org/1987,6695
BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 762/85 (https://dejure.org/1987,6695)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1987 - 6 AZR 762/85 (https://dejure.org/1987,6695)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 (https://dejure.org/1987,6695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Sonderzuwendung - Anspruch eines nach Beamtenrecht bezahlten Beschäftigten auf eine tarifliche Sonderzuwendung - Beziehung zwischen der inhaltlichen Änderung und der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses - Voraussetzungen des Vorliegens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 482/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Zuwendung nach Umwandlung in

    Auszug aus BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 762/85
    Im Gegensatz zur Auffassung der Revision steht dem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 - (AP Nr. 87 zu § 611 BGB Gratifikation = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 48) nicht entgegen.
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 623/15

    Jahressonderzahlung - Mehrere Arbeitsverhältnisse

    cc) Soweit die ältere Rechtsprechung zum TV Zuwendung angenommen hatte, spätere Änderungen des Arbeitsvertrags hätten dann ohne Auswirkungen auf den Bemessungszeitraum für die Zuwendung für Angestellte zu bleiben, wenn die Rechtsverhältnisse vor und nach der Änderung eine rechtliche Einheit bildeten (BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - zu II 3 der Gründe; 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 - zu II 2 der Gründe; 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 -) , kann hierauf zum Verständnis von § 20 Abs. 3 TV-L nicht zurückgegriffen werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 15 Sa 483/11

    Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L

    Dies gilt z. B. für Beschäftigungszeiten (vgl. z. B. § 19 I BAT), aber auch die Berechnung nach dem TV-Zuwendung in Ergänzung zum BAT (BAG 12.11.1987 - 6 AZR 762/85 - juris Rn. 17).

    Das BAG hat dies jedenfalls zum alten Tarifrecht gesondert geprüft (12.11.1987 - 6 AZR 762/85 - ZTR 1988, 430; 31.10.1975 - 5 AZR 482/74 - DB 1976, 488).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15

    Jahressonderzahlung - Bemessungsgrundlage - einheitliches Arbeitsverhältnis

    Daran fehlt es, wenn die Parteien ihre Rechtsbeziehung hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und Rechtsgrundlage völlig neu geordnet haben (zum früheren Tarifrecht: BAG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - Rn. 20, juris = AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 - Rn. 17, juris = ZTR 1988, 430).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 3 Sa 11/09

    Einstufung bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters

    Aus den vom Beklagten zu Unrecht für seine Behauptung, die ersten 10 Monate des Jahres 2007 seien unberücksichtigt zu lassen, herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. November 1987 (6 AZR 762/85 - ZTR 1988, 430) und vom 20. Dezember 1995 (10 AZR 968/94 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV) wurde nach altem Tarifrecht darauf abgestellt, inwieweit ein innerer Zusammenhang zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis bestand.
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94

    Berechnung der Zuwendung - Einheitliches Arbeitsverhältnis

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 12. November 1987 (- 6 AZR 762/85 - n.v.) eine rechtliche Einheit zwischen zwei befristeten Angestelltenverhältnissen verneint, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und Rechtsgrundlage völlig neu geordnet worden sind.
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 6/88

    Arbeitsverhältnis: Aufeinanderfolgen von Arbeitsverträgen - neues

    Entgegen der Auffassung der Revision steht das Urteil des Sechsten Senats vom 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 -, nicht veröffentlicht, dem Anspruch des Klägers nicht entgegen.
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