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   BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94   

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https://dejure.org/1995,4273
BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94 (https://dejure.org/1995,4273)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1995 - 6 AZR 792/94 (https://dejure.org/1995,4273)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 (https://dejure.org/1995,4273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) - Rechtsschutzinteresse für Feststellung der Beschäftigungszeiten - Notwendigkeit einer Beschäftigungszeit bei demselben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Dazu gehörten die gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber bestehenden Rechte der Kläger, die in ihrer Entstehung oder ihrem Inhalt von der Dauer der Beschäftigung der Arbeitnehmer abhingen (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Diesen bereits vom Fünften und Dritten Senat aufgestellten Grundsätzen schließt sich der erkennende Senat an (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1976, a.a.O.; Urteil vom 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - AP Nr. 16 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93

    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Dritten Senats, nach der die Betriebszugehörigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG durch einen Betriebsinhaberwechsel nicht unterbrochen wird (vgl. BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613 a BGB; BAGE 73, 350 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81

    Anspruch auf betriebliche Altersrente von Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Dritten Senats, nach der die Betriebszugehörigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG durch einen Betriebsinhaberwechsel nicht unterbrochen wird (vgl. BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613 a BGB; BAGE 73, 350 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit).
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Die Kläger haben nicht vorgetragen, daß sich dadurch ihre bisherigen Arbeitsbedingungen - möglicherweise unzulässig (vgl. dazu BAGE 50, 62, 72 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu B III 3 der Gründe; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 613 a BGB Rz 3) - verschlechtert hätten.
  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Eine Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter sind grundsätzlich zu unterscheiden (BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Die Klageanträge sind so zu verstehen, daß sie, wie die nach ständiger Rechtsprechung zulässigen Feststellungsklagen auf Eingruppierung im öffentlichen Dienst (vgl. BAGE 34, 57, 61 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT), auf die Feststellung gerichtet sind, daß die Beklagte verpflichtet ist, an die Kläger Vergütung nach einer anderen, sich aus der zu berücksichtigenden Beschäftigungszeit ergebenden höheren Lebensaltersstufe zu zahlen.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 Einigungsvertrag überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu B I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 72, 176, 179 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Ein solches besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage der Kläger eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und des erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG Urteil vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507, BGHZ 69, 144, 147; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 63).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Die Privatisierung einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine Überführung im Sinne von Art. 13, 20 Einigungsvertrag (BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe, zur Einbringung einer Einrichtung in eine GmbH, deren Geschäftsanteile von der Treuhandanstalt gehalten wurden; BAG Urteil vom 27. Oktober 1994 - 8 AZR 687/92 - AP Nr. 10 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu B II 3 der Gründe, m.w.N).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94
    Ein solches besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage der Kläger eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und des erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG Urteil vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507, BGHZ 69, 144, 147; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 63).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 58/78

    Gewährung - Berechnung - Versorgungsleistung - Versorgungszusage - Zusage -

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 687/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Ein Besitzstandsschutz kommt insoweit nur in Betracht, wenn die Erfahrung bereits gegenüber dem früheren Arbeitgeber Rechte begründete und diese Erfahrung dem neuen Arbeitgeber weiterhin zugutekommt (vgl. für § 613a BGB: BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 62, BAGE 124, 240; 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169).
  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 564/20

    Anerkennung von Zeiten im Feuerwehrdienst der DDR

    Das hat der Senat wiederholt klargestellt (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - zu II 1 a der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • LAG Brandenburg, 30.10.1996 - 4 Sa 489/96

    Bemessung der Lebensalterstufe bei der tariflichen Vergütung für den Bereich der

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  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

    Dies setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 -, zu II 1 a der Gründe - nicht veröffentlicht -).

    Dazu gehören nur die gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber bestehenden Rechte, die in ihrer Entstehung oder ihrem Inhalt von der Dauer der Beschäftigung abhingen, nicht aber mit der Beklagten als neuer Arbeitgeberin vereinbarte Rechte, auch soweit diese an im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeiten anknüpfen (BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 -, nicht veröffentlicht, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 183/02

    Beschäftigungszeit - Übernahme eines Dienststellenteils

    Das setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 601/06

    Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang

    Denn für alle Rechtsfragen, bei deren Beantwortung es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommt, ist für deren Berechnung die Zeit vor dem Betriebsübergang grundsätzlich nur zu berücksichtigen, soweit diese beim früheren Arbeitgeber rechtsbegründend gewirkt hat (EuGH 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero] EuGHE I 2000, 6659; vgl. auch BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169 zur Nichtberücksichtigung von Zeiten als Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O bei Betriebsinhaberwechsel; LAG Düsseldorf 9. November 2000 - 13 Sa 1272/00 - LAGE BGB § 613a Nr. 80a = - 9 AZR 9/01 - Revision zurückgenommen).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06

    Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang

    Denn für alle Rechtsfragen, bei deren Beantwortung es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommt, ist für deren Berechnung die Zeit vor dem Betriebsübergang grundsätzlich nur zu berücksichtigen, soweit diese beim früheren Arbeitgeber rechtsbegründend gewirkt hat (EuGH 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero] EuGHE I 2000, 6659; vgl. auch BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169 zur Nichtberücksichtigung von Zeiten als Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O bei Betriebsinhaberwechsel; LAG Düsseldorf 9. November 2000 - 13 Sa 1272/00 - LAGE BGB § 613a Nr. 80a = - 9 AZR 9/01 - Revision zurückgenommen).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 641/97

    Beschäftigungszeit - Überführung von Einrichtungen

    Das setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (Senatsurteile 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - nv., zu II 1 a der Gründe; 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 13, zu II 1 a der Gründe; 20. Februar 1997 - 6 AZR 772/95 - nv., zu II 1 a der Gründe; 1. Oktober 1998 - 6 AZR 123/97 - nv., zu II 1 a der Gründe zur gleichlautenden Bestimmung in § 6 Abs. 1 MTArb-O).
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 240/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Personalüberleitung

    Dieser Auffassung des Fünften und des Dritten Senats (Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 3 a der Gründe, mit zust. Anm. von Hueck; Urteil vom 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - AP Nr. 16 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe) hat der erkennende Senat sich in seinen nicht veröffentlichen Entscheidungen vom 1. Juni 1995 (- 6 AZR 792/94 - zu II 3 a der Gründe) und vom 20. Februar 1997 (- 6 AZR 772/95 - zu II 3 der Gründe) ausdrücklich angeschlossen.
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 714/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 715/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 703/95
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 346/95

    Bestimmung einer Beschäftigungszeit im Bereich der in der DDR zentralistisch

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