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   BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09   

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BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09 (https://dejure.org/2011,11490)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2011 - 6 AZR 806/09 (https://dejure.org/2011,11490)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 6 AZR 806/09 (https://dejure.org/2011,11490)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • openjur.de

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • Bundesarbeitsgericht

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 BMT-G-O, § 63 BMT-G-O, EStG, BKGG
    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 BMT-G-O, § 63 BMT-G-O, EStG, BKGG
    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachnung eines möglicherweise verfallenen Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O durch Kindergeldbeantragung

  • rewis.io

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • ra.de
  • rewis.io

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMT-G-O § 33; BMT-G-O § 63
    Geltendmachnung eines Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O durch Kindergeldbeantragung; Tarifliche Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    cc) Entgegen der Auffassung des beklagten Landes war für die fristgerechte Geltendmachung des Sozialzuschlags nicht deshalb ein gesonderter Antrag erforderlich, weil der Anspruch auf Kindergeld zunächst streitig war und der Klägerin nur aufgrund der verfassungskonformen Auslegung des § 32 Abs. 4 EStG durch das Bundesverfassungsgericht (11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164) Kindergeld zustand.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2005 (- 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164) bereits die im Jahr 1998 geltende Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungskonform dahin ausgelegt, dass Einkünfte des Kindes nur soweit in den Jahresgrenzbetrag einfließen, wie sie zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung dienen, sodass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht in die Bemessungsgröße einzubeziehen sind.

    Die bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (- 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164) mit der Pressemitteilung Nr. 40/2005 vom 13. Mai 2005 bestehende Ungewissheit über die Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge in die Bemessungsgröße hinderte den Lauf der Ausschlussfrist nicht (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19 f., BAGE 125, 216) .

    Zu diesem Zeitpunkt war die erst am 13. Mai 2005 veröffentlichte Entscheidung des BVerfG vom 11. Januar 2005 (- 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164) noch nicht bekannt.

  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Die Geltendmachung vor der Entstehung des Anspruchs wahrt die Ausschlussfrist grundsätzlich nicht (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - AP BAT § 70 Nr. 39 = EzTöD 100 TVöD-AT § 37 Nr. 2; vgl. auch 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 26) .

    Derselbe Sachverhalt liegt dann vor, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 18, AP BAT § 70 Nr. 39 = EzTöD 100 TVöD-AT § 37 Nr. 2) .

    In den Fällen, in denen ungewiss ist, ob die Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 EStG erreicht oder überschritten wird, beginnt die Ausschlussfrist erst in dem Moment zu laufen, in dem die Einkünfte des Kindes überschaubar sind (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 20, AP BAT § 70 Nr. 39 = EzTöD 100 TVöD-AT § 37 Nr. 2) .

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Allerdings entbindet die Verknüpfung mit dem Kindergeldanspruch den Beschäftigten nicht davon, den Anspruch auf den kinderbezogenen Vergütungsbestandteil form- und fristgerecht geltend zu machen (vgl. für § 70 Abs. 1 BAT-O bzw. § 67 MTA BAG 18. November 2004 - 6 AZR 512/03 - EzBAT BAT § 29 Nr. 39; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 18, BAGE 125, 216) .

    Die bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (- 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164) mit der Pressemitteilung Nr. 40/2005 vom 13. Mai 2005 bestehende Ungewissheit über die Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge in die Bemessungsgröße hinderte den Lauf der Ausschlussfrist nicht (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19 f., BAGE 125, 216) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Die Klägerin ist mit ihrem Begehren zu weniger als 10 % unterlegen, sodass von der Regelung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Gebrauch gemacht werden kann (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26, EzTöD 200 TV-L Stufenzuordnung Nr. 6) .
  • BFH, 31.01.1992 - VI R 57/88

    Keine Werbungskosten durch merkantilen Minderwert von beruflich beschädigtem PKW

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Auch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle mit dem eigenen Fahrzeug bei beruflich veranlassten Fahrten (zur Berücksichtigungsfähigkeit von derartig veranlassten Reparaturkosten siehe BFH 31. Januar 1992 - VI R 57/88 - BFHE 166, 502) oder ein Umzug, der zu einer Verlängerung der täglichen Fahrtstrecke zur Arbeit und damit zu einer Erhöhung der absetzungsfähigen Fahrtkosten führt, können zur Unterschreitung des Grenzbetrages des § 32 Abs. 4 EStG führen.
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 294/07

    Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Bindungswirkung der Entscheidung der

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Dies soll widersprüchliche Entscheidungen über das Kindergeld einerseits und den kinderbezogenen Bestandteil in der Vergütung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes andererseits vermeiden (BAG 13. März 2008 - 6 AZR 294/07 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 610) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 23 Sa 2411/08

    Fristgerechte Geltendmachung des Sozialzuschlags

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2009 - 23 Sa 2411/08 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Eine ordnungsgemäße Geltendmachung ist letztlich nichts anderes als die Klarstellung gegenüber dem Schuldner, dass ein näher bestimmter Anspruch erhoben wird, wobei unmissverständlich dargetan wird, dass auf der Erfüllung dieses Anspruchs bestanden wird (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 39, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Allg. Verwaltungsdienst VergGr Vc Nr. 2) .
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Diese vollinhaltliche tarifliche Verweisung auf gesetzlich geregelte Anspruchsvoraussetzungen ist rechtswirksam (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 14 ff., AP BAT-O § 29 Nr. 6 = EzA GG Art. 3 Nr. 108) .
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09
    Allerdings entbindet die Verknüpfung mit dem Kindergeldanspruch den Beschäftigten nicht davon, den Anspruch auf den kinderbezogenen Vergütungsbestandteil form- und fristgerecht geltend zu machen (vgl. für § 70 Abs. 1 BAT-O bzw. § 67 MTA BAG 18. November 2004 - 6 AZR 512/03 - EzBAT BAT § 29 Nr. 39; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 18, BAGE 125, 216) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Die Unkenntnis der Rechtslage hat deshalb grundsätzlich ebenso wenig wie eine rechtliche Fehleinschätzung Einfluss auf den Zeitpunkt der Fälligkeit und damit den Beginn der Ausschlussfrist (für einen aus einer richtlinienkonform fortgebildeten Norm resultierenden Anspruch BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 22 f.; für die Verkennung der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung einer Bestimmung: BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 806/09 - Rn. 18; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19 f., BAGE 125, 216) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 711/11

    Beginn der Ausschlussfrist für die Rückforderung der Besitzstandszulage nach § 11

    Ausgehend von diesem Willen der Tarifvertragsparteien hat das Bundesarbeitsgericht ungeachtet der fehlenden Verwaltungsakt-Qualität der Entscheidung des Arbeitgebers über den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag (vgl. insoweit BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 806/09 - Rn. 16) angenommen, die Festsetzung des Kindergeldes nach § 70 Abs. 1 EStG durch Verwaltungsakt solle auch für den Anspruch auf den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags maßgebend sein.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 8 Sa 434/21

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil im Ortszuschlag, Kindergeld,

    Ausgehend von diesem Willen der Tarifvertragsparteien hat das Bundesarbeitsgericht ungeachtet der fehlenden Verwaltungsaktqualität der Entscheidung des Arbeitgebers über den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag (vergleiche insoweit BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09, AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G-O Rn. 16) angenommen, die Festsetzung des Kindergeldes nach § 70 Absatz 1 EStG durch Verwaltungsakt soll auch für den Anspruch auf den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags maßgebend sein.
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