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BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Personalratsmitglied - Zusatzurlaub
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.08.1978 - 9 Ca 3437/78
- BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1348
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57
Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs - …
Auszug aus BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
Er richtet sich gegen eine Gebietskörperschaft, und es ist anzunehmen, daß diese auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a BAG 1, 60 [62] = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 333 C335] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 11, 312 [314-3 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60
Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …
Auszug aus BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
Er richtet sich gegen eine Gebietskörperschaft, und es ist anzunehmen, daß diese auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a BAG 1, 60 [62] = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 333 C335] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 11, 312 [314-3 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - BAG, 21.05.1974 - 1 ABR 73/73
Ansprüche auf Arbeitsentgelt - Ansprüche auf Arbeitsbefreiung - Fortzahlung des …
Auszug aus BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
Ähnlich wie in § 37 Abs. 2 und ; BetrVG geht es darum, daß das Betriebsratsmitglied, das wegen seiner Tätigkeit freigestellt ist oder Arbeit versäumt, nicht schlechter gestellt wird als vergleichbare Arbeitnehmer (BAG 26, 156 [159 f.] = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972 [zu II der.
- BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 203/68
Arbeitsentgelt - Freistellung - Betriebsratsmitglied
Auszug aus BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
Bei der Auslegung des § 42 Abs. 2 LPVG NW ist vielmehr § 107 BPersVG heran zuziehen (vgl. BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG [zu II der Gründe]). - BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78
Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit - …
Auszug aus BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
§ 4-2 Abs. 2 LFVG NW gilt auch für freigestellte Personalratsmitglieder, die infolge der PersonalratStätigkeit von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt sind (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 -, zur Veröffentlichung in AP vorgesehen). - BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage
Auszug aus BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79
Er richtet sich gegen eine Gebietskörperschaft, und es ist anzunehmen, daß diese auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a BAG 1, 60 [62] = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 333 C335] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 11, 312 [314-3 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
Zuschläge
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zu der mit § 37 Abs. 2 BetrVG insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 LPVG NW iVm. § 107 BPersVG angenommen, dass ein Anspruch auf Zusatzurlaub für besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten auch dann einem Betriebsratsmitglied erhalten bleibt, wenn es infolge seiner Freistellung diese besonders gesundheitsgefährdenden Arbeiten nicht mehr verrichtet (BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - BAGE 77, 195; 8. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 -) . - BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93
Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zu der mit § 37 Abs. 2 BetrVG insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 LPVG NW i. V. m. § 107 BPersVG angenommen, daß ein Anspruch auf Zusatzurlaub für besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten auch dann einem Betriebsratsmitglied erhalten bleibt, wenn es infolge seiner Freistellung diese besonders gesundheitsgefährdenden Arbeiten nicht mehr verrichtet (BAG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 - AP Nr. 2 zu § 49 BAT). - BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98
Benachteiligungsverbot bei Mitgliedern des Betriebsrats - Gewährung von …
Auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 8. Oktober 1981 (- 6 AZR 81/79 - AP BAT § 49 Nr. 2) kann sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner Rechtsauffassung nicht berufen.
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Beklagten als einer Anstalt des öffentlichen Rechts davon auszugehen, auch ein nicht vollstreckbares Feststellungsurteil werde befolgt, der Klägerin würden mithin die bisher nicht erfüllten Urlaubsansprüche in der Folgezeit gewährt (vgl. nur BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 - AP BAT § 49 Nr. 2). - LAG Niedersachsen, 10.10.2007 - 17 Sa 14/07
Beachtung der Regeln bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; …
Die Freistellung als Personalratsmitglied führt gem. § 39 Abs. 2 und 5 Nds.PersVG i.V.m. § 41 Abs. 1 Nds.PersVG grundsätzlich nicht zum Verlust an Rechten, die sich aus der bisherigen Tätigkeit ergeben (vgl. Bieler/Müller-Fritzsche, Nds.PersVG, 13. Aufl. 2007, § 39 Rn. 5,9,12 und BAG vom 16.2.2005 - 7 AZR 95/04 -AP Nr. 26 zu § 46 BPersVG und BAG vom 8.10.1981 - 6 AZR 81/79 - AP Nr. 2 zu § 49 BAT). - BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84
Freigestelltes Personalratsmitglied - Zusatzurlaub - Krankenpfleger - …
Der Senat folgt damit der bereits vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung, daß ein freigestelltes Personalratsmitglied Anspruch auf Gewährung des Zusatzurlaubs hat (BAG NJW 1982, 1348 = AP Nr. 2 zu § 49 BAT). - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01
Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei dem beklagten Klinikum als einer Anstalt des öffentlichen Rechts davon auszugehen, auch ein nicht vollstreckbares Feststellungsurteil werde befolgt, der Klägerin würden mithin die bisher nicht erfüllten Urlaubsansprüche in der Folgezeit gewährt (vgl. nur BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 - AP BAT § 49 Nr. 2). - ArbG Essen, 15.05.2001 - 2 Ca 1173/01
Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zu der mit § 37 Abs. 2 BetrVG insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 LPVG NW in Verbindung mit § 107 BPersVG angenommen, dass ein Anspruch auf Zusatzurlaub für besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten auch dann einem Betriebsratsmitglied erhalten bleibt, wenn es infolge seiner Freistellung diese besonders gesundheitsgefährdenden Arbeiten nicht mehr verrichtet (vgl. BAG vom 08. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 - AP Nr. 2 zu § 49 BAT;… BAG vom 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - a.a.O.).