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   BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16   

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https://dejure.org/2018,3154
BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16 (https://dejure.org/2018,3154)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 6 AZR 868/16 (https://dejure.org/2018,3154)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 (https://dejure.org/2018,3154)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Annahmeverzugsansprüche in der Insolvenz als Alt- oder Neumasseverbindlichkeit; Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Insovenzverwalter vor ...

  • Betriebs-Berater

    Neumasseverbindlichkeiten nach unwirksamer vorzeitiger Kündigung

  • bag-urteil.com

    Neumasseverbindlichkeit - unwirksame vorzeitige Kündigung

  • rewis.io

    Neumasseverbindlichkeit - unwirksame vorzeitige Kündigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Neumasseverbindlichkeit nach unwirksamer Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Neumasseverbindlichkeit - unwirksame vorzeitige Kündigung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn in der Insolvenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksame Kündigung in der Insolvenz - und die Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung in der Insolvenz: Annahmeverzugsvergütung stellt Neumasseverbindlichkeit dar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Masseunzulänglichkeit - Neumasseverbindlichkeit - vorzeitige Kündigung - Auswirkungen der Unwirksamkeit von Kündigungen auf den insolvenzrechtlichen Rang von Annahmeverzugsansprüchen - Verhältnis von § 209 Abs. 2 Nr. 2 zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle für Insolvenzverwalter - bei fehlender oder unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist Annahmeverzugsvergütung Neumasseverbindlichkeit

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn in der Insolvenz: Schlecker-Frau setzt sich vor dem BAG gegen Insolvenzverwalter durch

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn bei Insolvenz

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit - Fehlende/ unwirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit begründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw. unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä. (2)

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigen in der Insolvenz

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigung im Insolvenzverfahren bei Masseunzulänglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 162, 58
  • NJW 2018, 1563
  • ZIP 2018, 988
  • NZA 2018, 666
  • NZI 2018, 450
  • NZI 2018, 600
  • BB 2018, 1011
  • DB 2018, 1157
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Insbesondere darf er rechtliche Hindernisse, die wie das Erfordernis der Anhörung des Betriebsrats (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - aaO) oder eine erforderliche behördliche Zustimmung (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 114, 13) einer wirksamen Kündigung entgegenstehen, beseitigen.

    Nach der gesetzlichen Wertung des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO hätte er kündigen "können" (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 114, 13) .

    Im Gegenteil hat er in § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO jegliche Differenzierung nach der Art der Dauerschuldverhältnisse unterlassen, obwohl er den besonderen arbeitsrechtlichen Bestandsschutz erkannt hat und diesem in §§ 113 und 125 ff. InsO Rechnung getragen hat (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 114, 13) .

    § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO wäre überflüssig, wenn Neumasseverbindlichkeiten in einem Dauerschuldverhältnis nur entstehen sollten, soweit der Verwalter gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO die Gegenleistung in Anspruch nimmt (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 114, 13) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Ergibt die rechtliche Prüfung, dass die erhobene Forderung tatsächlich im Rang einer Altmasseverbindlichkeit steht, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet (zuletzt BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 158, 376) .

    Der Beklagte hat den Einwand der Neumasseunzulänglichkeit, bei dem auch die Neumassegläubiger ihre Ansprüche nur noch im Weg der Feststellungsklage verfolgen können, nicht erhoben (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - aaO) .

    Dem Verwalter wird so der Handlungsspielraum gegeben, den er benötigt, um die Verwertung auch bei Masseunzulänglichkeit zum Abschluss zu bringen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 23, 37, BAGE 158, 376) .

    Es handelt sich dabei um Ansprüche, die dem Verwalter nicht aufgezwungen (oktroyiert) worden sind (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 37, BAGE 158, 376) , sondern die die Fortführung der Verwaltung der Masse mit sich bringt und zu denen sich der Verwalter deshalb noch nach der Anzeige "bekannt" hat (vgl. Windel in Jaeger InsO § 209 Rn. 34; HK-InsO/Landfermann 8. Aufl. § 209 Rn. 16) .

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Aus dieser gesetzlichen Formulierung folgt, dass der Insolvenzverwalter zur Vermeidung von Neumasseverbindlichkeiten Dauerschuldverhältnisse, die er für die weitere Verwertung und Verwaltung der Masse nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht mehr benötigt, frühestmöglich beenden muss (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu II 2 b bb (1) der Gründe) .

    (1) Mit dem Begriff des "Könnens" stellt § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO auf das rechtliche Können ab (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu II 2 b bb (2) der Gründe) .

    Insbesondere darf er rechtliche Hindernisse, die wie das Erfordernis der Anhörung des Betriebsrats (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - aaO) oder eine erforderliche behördliche Zustimmung (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 114, 13) einer wirksamen Kündigung entgegenstehen, beseitigen.

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Die bis zum fiktiven Ablauf der Kündigungsfrist entstehenden Annahmeverzugsansprüche sind nach der Verteilungsordnung des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO Altmasseverbindlichkeiten (vgl. ohne weitere Problematisierung für den Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsentgelt BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 111, 80; für die Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 c der Gründe, BGHZ 154, 358) .

    (a) Bei Dauerschuldverhältnissen, die wie zum Beispiel Mietverhältnisse über Gewerberäume (vgl. dazu BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358) keinen Bestandsschutz aufweisen, hat die Kündigung regelhaft den vom Gesetzgeber vorausgesetzten Beendigungserfolg.

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Sie sind deshalb wie von ihm neu begründete Ansprüche zu behandeln (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12, BAGE 118, 222; 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 225; BT-Drs. 12/2443 S. 220) .

    Es fällt in seinen Verantwortungsbereich, für eine wirksame Umsetzung der Vorgaben des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu sorgen (vgl. BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - zu II 2 e der Gründe, BAGE 115, 225) .

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Sie sind deshalb wie von ihm neu begründete Ansprüche zu behandeln (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12, BAGE 118, 222; 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 225; BT-Drs. 12/2443 S. 220) .
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11

    Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Die Kündigung hat rechtsvernichtenden Charakter (BAG 21. März 2013 - 6 AZR 618/11 - Rn. 15; APS/Preis 5. Aufl. Grundlagen D. Rn. 3) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    (1) Nach dem juristischen Sprachgebrauch ist die Kündigung eine einseitige rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis nach dem Willen des Kündigenden mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (Staudinger/Oetker (2016) Vorbem zu §§ 620 ff. Rn. 100; MüKoBGB/Hesse 7. Aufl. Vor § 620 Rn. 1; Tilch/Arloth Deutsches Rechts-Lexikon 3. Aufl. Stichwort: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; für das Arbeitsverhältnis: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 31, BAGE 154, 40; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 123 Rn. 1; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 151) .
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Die bis zum fiktiven Ablauf der Kündigungsfrist entstehenden Annahmeverzugsansprüche sind nach der Verteilungsordnung des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO Altmasseverbindlichkeiten (vgl. ohne weitere Problematisierung für den Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsentgelt BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 111, 80; für die Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 c der Gründe, BGHZ 154, 358) .
  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16
    Die dann für die Zeit nach dem erstmöglichen Kündigungstermin entstehenden Annahmeverzugsansprüche sind Neumasseverbindlichkeiten (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - zu B III 1 d cc der Gründe, BAGE 110, 135) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16

    Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Ebenso wie im Falle einer im Rahmen eines Aktivprozesses geführten Zahlungsklage (vgl. dazu BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 10, BAGE 162, 58; 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 158, 376) ist das Rechtsmittel, sofern sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSd. §§ 53, 55 InsO oder eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO beruft, nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung oder eine Altmasseverbindlichkeit handelt.

    Korrespondierend zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO solche Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 13, BAGE 162, 58; BGH 29. April 2004 - IX ZR 141/03 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    § 108 Abs. 1 InsO schließt ein Erfüllungswahlrecht nach § 103 InsO aus (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 13, BAGE 162, 58 ; Braun/Kroth 8. Aufl. InsO § 108 Rn. 13; Breitenbücher in Graf-Schlicker InsO 5. Aufl. § 108 Abs. 1 InsO Rn. 1 f.) .

    Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 InsO) führt zu einer Neuordnung der insolvenzrechtlichen Rangfolge der Masseverbindlichkeiten (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 13, BAGE 162, 58; 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 23, 37, BAGE 158, 376) .

    § 209 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 InsO präzisieren und konkretisieren für Arbeitsverhältnisse die Abgrenzung zwischen Alt- und Neumasseverbindlichkeiten (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 13, BAGE 162, 58) .

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    hat den Einwand der Neumasseunzulänglichkeit, bei dem auch die Neumassegläubiger ihre Ansprüche nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgen können, nicht erhoben (vgl. BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 10) .

    Gleichwohl gelten die Annahmeverzugsansprüche, die für die Zeit nach diesem Termin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden sind, gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, weil die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG unwirksam war (vgl. BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 11) .

    Zur Vermeidung von Neumasseverbindlichkeiten genügt es darum nicht, dass eine Kündigung zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit erklärt wird, die Kündigung muss vielmehr auch wirksam sein (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 17 ff.; zust. Ries EWiR 2018, 439; ebenso bereits Oetker DZWIR 2005, 106, 111 f.; differenzierend Windel in Jaeger InsO § 209 Rn. 56) .

    Die Neumasse trägt das Risiko, dass ihm das nicht gelingt (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 21) .

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