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   BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11 (A)   

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BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11 (A) (https://dejure.org/2013,28342)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 6 AZR 882/11 (A) (https://dejure.org/2013,28342)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) (https://dejure.org/2013,28342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public

  • openjur.de

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 343 Abs 1 S 1 InsO, § 343 Abs 1 S 2 Nr 1 InsO, § 343 Abs 1 S 2 Nr 2 InsO, § 352 Abs 1 S 1 InsO, § 183 Abs 1 S 2 Alt 2 ZPO
    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Verfahrensunterbrechung aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers in Brasilien

  • bag-urteil.com

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public

  • rewis.io

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung des Rechtsstreits aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers in Brasilien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsches Gerichtsverfahren - brasilianisches Insolvenzverfahren

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Unterbrechung eines inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung eines ausländischen (hier: brasilianischen) Insolvenzverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers in Brasilien

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit einer Auslandszustel-lung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers in Brasilien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 596 (Ls.)
  • NZA 2014, 279
  • NZA-RR 2014, 32
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Nach den Regeln des deutschen Internationalen Prozessrechts richtet sich das Verfahren auch in Fällen mit Auslandsberührung nach dem Recht des angerufenen Gerichts und den inländischen Prozessvorschriften, der sog. lex fori (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 27; BGH 14. September 2011 - XII ZR 168/09 - Rn. 26, BGHZ 191, 59) .

    (1) Nach § 335 InsO bestimmen sich die Befugnisse der Schuldnerin nach brasilianischem Recht als der lex fori concursus, also nach dem Gesetz Nr. 11.101/05 (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 39) .

    den Verlust der Befugnis des Schuldners zur Verwaltung seines Vermögens - und die Bestellung eines Verwalters zur Folge haben (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 188 mwN) .

    Für den deutschen ordre public kommt es auf das deutsche Recht an (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 48) .

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischer Vorstellung untragbar erscheint (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 48; BGH 16. September 1993 - IX ZB 82/90 - zu B I 5 der Gründe, BGHZ 123, 268) .

    Das entzieht der Anerkennung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht insgesamt die Grundlage, sondern führt dazu, dass die entsprechenden ausländischen Rechtsnormen nicht angewandt werden (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 51; vgl. auch BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 159/05 - Rn. 24).

    Der Verstoß hätte nur zur Folge, dass die entsprechende Regelung des Gesetzes Nr. 11.101/05 nicht angewandt würde (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 51; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 159/05 - Rn. 24) .

  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Nach den Regeln des deutschen Internationalen Prozessrechts richtet sich das Verfahren auch in Fällen mit Auslandsberührung nach dem Recht des angerufenen Gerichts und den inländischen Prozessvorschriften, der sog. lex fori (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 27; BGH 14. September 2011 - XII ZR 168/09 - Rn. 26, BGHZ 191, 59) .

    aa) Ob, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Recht Zustellungsmängel bei Zustellungen im Ausland geheilt werden können, ist umstritten (vgl. die Nachweise bei BGH 14. September 2011 - XII ZR 168/09 - Rn. 22 ff., BGHZ 191, 59) .

    Danach gilt für die Zustellung der Klage und die Heilung von Zustellungsmängeln grundsätzlich das Verfahrensrecht des angerufenen Prozessgerichts, hier also deutsches Recht (vgl. BGH 14. September 2011 - XII ZR 168/09 - Rn. 26, aaO) .

    Im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 (HZÜ, BGBl. 1977 II S. 1453) ist eine Heilung nicht möglich, wenn bei der Zustellung Bestimmungen des HZÜ verletzt wurden (vgl. BGH 14. September 2011 - XII ZR 168/09 - Rn. 38, aaO) .

    Zustellungsvorschriften dienen insoweit dazu, das rechtliche Gehör zu verwirklichen (vgl. BGH 14. September 2011 - XII ZR 168/09 - Rn. 29 mwN, BGHZ 191, 59) .

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Für die Entscheidung des Zwischenstreits über die Unterbrechung sind die prozessualen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel maßgeblich (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 8, BAGE 121, 309; BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 30) .

    (bb) Ein Verstoß gegen den ordre public ist nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf rasche Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche Verfahren, durch die - wie im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. BT-Drucks. 12/2443 S. 236; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

    Auch der Schuldner einer inländischen Insolvenz ist ausnahmsweise berechtigt, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn die Eigenverwaltung iSv. § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06  - Rn. 13; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 27, BAGE 121, 309) .

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Nur ein bereits durch Zustellung an den Gegner in Gang gesetzter zweiseitiger prozessualer Vorgang kann unterbrochen werden (vgl. für § 240 ZPO BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn. 8 ff.) .

    Die Unterbrechung verlangt also ein durch Zustellung der Klageschrift begründetes rechtshängiges zivilrechtliches Streitverfahren (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn. 10 mwN) .

    (1) Allerdings setzt eine Klageänderung iSv. § 263 ZPO ebenso wie eine bloße Klageerweiterung iSv. § 264 Nr. 2 ZPO grundsätzlich voraus, dass die Klage rechtshängig ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn. 11; 12. Mai 1992 - VI ZR 118/91 - Rn. 9) .

    Nach dem maßgeblichen deutschen Zivilprozessrecht kann eine Klage deshalb auch nach Insolvenzeröffnung wirksam zugestellt werden und damit Rechtshängigkeit eintreten (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn. 7) .

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Für die Entscheidung des Zwischenstreits über die Unterbrechung sind die prozessualen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel maßgeblich (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 8, BAGE 121, 309; BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 30) .

    (a) Bestehen - wie hier - keine vorrangigen Kollisionsnormen, ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO zu prüfen, ob ein Gericht des Staats, in dem die Entscheidung ergangen ist, international zuständig ist, wenn "spiegelbildlich" die deutschen Zuständigkeitsnormen zugrunde gelegt werden (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 39) .

    Bei Verlust der Prozessführungsbefugnis tritt stets eine Unterbrechung nach § 352 Abs. 1 Satz 1 InsO ein (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 45; Geimer Internationales Zivilprozessrecht 6. Aufl. Rn. 3529) .

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 160/05

    Voraussetzungen für den Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Erforderlich ist nur, dass das ausländische Insolvenzverfahren im Wesentlichen den gleichen Zielen wie das deutsche Insolvenzverfahren verpflichtet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 160/05 - Rn. 8) .

    Danach kann die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nicht nur in der Weise bewirkt werden, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird (§ 1 Satz 1 Alt. 1 InsO) , sondern auch dadurch, dass in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 160/05 - Rn. 8) .

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05

    Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im Ausland eröffneten

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Das entzieht der Anerkennung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht insgesamt die Grundlage, sondern führt dazu, dass die entsprechenden ausländischen Rechtsnormen nicht angewandt werden (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 51; vgl. auch BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 159/05 - Rn. 24).

    Der Verstoß hätte nur zur Folge, dass die entsprechende Regelung des Gesetzes Nr. 11.101/05 nicht angewandt würde (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 51; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 159/05 - Rn. 24) .

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Die deutsche Rechtsordnung setzt solche schwerwiegenden Verstöße nicht als zu widerlegenden Regelfall voraus (vgl. BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - zu III 2 d der Gründe, BGHZ 134, 79) .

    Bei Fortbestand des Unternehmens lassen sich häufig höhere Erlöse erzielen als durch seine Zerschlagung in Einzelteile (vgl. BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - zu III 1 c der Gründe, BGHZ 134, 79) .

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    Die Unterbrechungswirkung hat der hierfür international zuständige Senat durch Zwischenurteil nach § 303 ZPO auszusprechen, weil sie vom Kläger verneint wird (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 5) .

    Auch der Schuldner einer inländischen Insolvenz ist ausnahmsweise berechtigt, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn die Eigenverwaltung iSv. § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06  - Rn. 13; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 27, BAGE 121, 309) .

  • BGH, 20.12.2012 - IX ZR 130/10

    Wirksamkeit und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Abtretungen von

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
    die Frage, für welche Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug die deutschen Gerichte zuständig sind, richtet sich nach den autonomen nationalen Regelungen der Zivilprozessordnung über die örtliche Zuständigkeit, weil hier weder unionsrechtliche Bestimmungen noch bilaterale oder internationale Abkommen Anwendung finden (vgl. BGH 20. Dezember 2012 - IX ZR 130/10 - Rn. 13; s. auch BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 20, BAGE 125, 24) .

    Sie bestimmt jedoch nur die Zuständigkeit der Insolvenzgerichte und nicht auch die der Streitgerichte (vgl. BGH 20. Dezember 2012 - IX ZR 130/10 - Rn. 13) .

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 26.11.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung des

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

  • RG, 29.01.1900 - I 407/99

    Klagerhebung; Verlust des Rügerechtes; Unterbrechung der Verjährung

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 401/11

    Besitzstandswahrung für Leistungszulage

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11

    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem

  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

  • RG, 20.11.1900 - II 125/00

    Ist eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher im Anwaltsprozesse deswegen

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Ist - wie hier - ein deutsches Gericht nach §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständig, ist es regelmäßig auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 20; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 20, BAGE 125, 24) .

    Das eröffnet den Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO und damit die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 21) .

    a) Ein verfahrensrechtlicher Verstoß gegen den ordre public, der sich bereits aus der bloßen Anerkennung der Verfahrenseröffnung im Verfahren nach Chapter 11 B.C. ergeben könnte und zur Folge hätte, dass der Verfahrenseröffnungsakt nicht anerkannt werden kann (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 73) , wird von der Klägerin nicht gerügt und liegt offenkundig nicht vor (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 21 ff.) .

    Er hätte lediglich die Nichtanwendung der gegen den ordre public verstoßenden US-amerikanischen Rechtsnormen zur Folge (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 73; zu den diskutierten Anwendungsfällen s. MünchKommInso/Reinhart 2. Aufl. § 343 Rn. 25 ff.) .

  • BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22

    Wirkung der abweisenden Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im

    Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers ist bereits am 4. März 2020 und damit vor Rechtshängigkeit des hiesigen Verfahrens im Juli 2020 eröffnet worden (zur Rechtshängigkeit als maßgeblichem Zeitpunkt vgl. BAG, NZA-RR 2014, 32 [juris Rn. 24 f.]; zu § 240 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08, NJW-RR 2009, 566 [juris Rn. 8 bis 12]).
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

    Das Landesarbeitsgericht hat den Streit der Parteien über eine Verfahrensfortsetzung nach einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO zu Recht durch Zwischenurteil entschieden (BGH 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Rn. 6 mwN; vgl. für die Unterbrechung nach § 352 InsO BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 18) .
  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 237/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Etwaige Verfahrensmängel gelten wegen des Schriftsatzes des Beklagten vom 3. März 2021 gemäß § 295 Abs. 1, § 556 ZPO als geheilt (vgl. zu dieser Heilungsmöglichkeit BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 38 f.; zur Heilung im schriftlichen Verfahren BGH 25. Februar 2021 - I ZB 78/20 - Rn. 29) .

    Damit gilt dieser Kündigungsschutzantrag jedenfalls am 3. März 2021 als zugestellt (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 39) .

  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 6 U 242/15

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung eines in Deutschland anhängigen

    Danach ist zu untersuchen, ob die Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens mit dem deutschen ordre public zu vereinbaren ist (vgl. BAG ZInsO 2014, 200, zitiert nach juris, Tz. 64; vgl. auch BGH NZI 2009, 859, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

    Da der Schriftsatz, mit dem die Klägerin ihre Klage um den Antrag zu 4. erweitert hat, der Beklagten nicht förmlich zugestellt wurde, können Zinsen erst ab Heilung dieses Zustellungsmangels durch rügeloses Verhandeln der Beklagten nach § 295 Abs. 1 ZPO (zu den Voraussetzungen BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 38) verlangt werden.
  • BFH, 11.04.2016 - X B 77/15

    Rüge eines Verfahrensfehlers

    Sofern keine anderweitigen Anhaltspunkte bestehen, ist von einer solchen konkludenten Bezugnahme auf die schriftsätzlich geltend gemachte Rüge auszugehen, weil mit der Stellung des Sachantrags durch diesen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung im Zweifel eine Bezugnahme auf den Inhalt der zur Vorbereitung im gerichtlichen Verfahren eingereichten Schriftsätze verbunden ist (BAG-Urteil vom 18. Juli 2013  6 AZR 882/11 (A), Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RR 2014, 32, Rz 42, und BGH-Urteil vom 12. März 2004 V ZR 257/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1876, unter II.2.b bb (3) alpha der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 15 U 46/12

    Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens

    Dabei ist aber eine Entscheidung mit dem deutschen Ordre public nicht schon dann unvereinbar, wenn der deutsche Richter - hätte er über die Frage entschieden - aufgrund zwingenden deutschen Rechts zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre (vgl. hierzu allg.: BAG NZA-RR 2014, S. 32 [BAG 18.07.2013 - 6 AZR 882/11 (A)] m. w. Nachw. der Rspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 13 E 883/13

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Löschung der das Klageverfahren führenden

    Dabei kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht gehalten gewesen wäre, den Streit um die Frage der Unterbrechung des Verfahrens durch ein anfechtbares (Zwischen-) Urteil zu entscheiden, vgl. zur Erforderlichkeit einer Entscheidung durch (Zwischen-)Urteil: BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 -, juris, Rn. 6; BAG, Zwischenurteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A), juris, Rn. 18; OLG Rostock, Urteil vom 14. November 2012 - 1 U 138/12 -, juris, Rn. 8, oder eine Feststellung über das zwischen den Beteiligten streitige Vorliegen der Unterbrechensvoraussetzungen durch Beschluss treffen durfte (§ 173 VwGO i. V. m. § 252 ZPO analog).
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