Rechtsprechung
BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Tarifvertragsauslegung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- openjur.de
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschn A Abs 1 TV UmBw; Tarifvertragsauslegung; Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- Bundesarbeitsgericht
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschn A Abs 1 TV UmBw - Tarifvertragsauslegung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschn A Abs 1 TV UmBw - Tarifvertragsauslegung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berechnung der Höhe einer leistungsbezogenen Einkommenssicherungszulage - Krankheitsbedingt längere Zeiten der Nichterbringung von Arbeitsleistung - Tarifvertragsauslegung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriffsbestimmung der wesentlichen Verminderung der Arbeitszeit i.S.v. § 7 Abschn. A Abs. 1 TV UmBw
- Betriebs-Berater
Schwerbehindertendiskriminierung - Berechnung der Einkommenssicherungszulage
- rewis.io
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschn A Abs 1 TV UmBw - Tarifvertragsauslegung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der wesentlichen Verminderung der Arbeitszeit im Sinne von § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Tarifvertragsauslegung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Schwerbehindertendiskriminierung - Berechnung der Einkommenssicherungszulage
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 26.07.2011 - 3 Ca 1890/10
- LAG Nürnberg, 31.07.2012 - 7 Sa 571/11
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Papierfundstellen
- NZA 2014, 1159
- BB 2013, 2420
- NZA-RR 2013, 662
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
(2) Der Europäische Gerichtshof hat aber nunmehr festgestellt, dass eine heilbare oder unheilbare Krankheit unter den Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fallen kann, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 - [Ring] Rn. 41) .Bezogen auf einen hinsichtlich der Anzahl von Fehltagen kündigungsrelevanten Zeitraum könne dies zu einer mittelbar auf der Behinderung beruhenden Ungleichbehandlung führen (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 - [Ring] Rn. 76) .
Auch das Unionsrecht enthält keine Bestimmung, die die Diskriminierung wegen einer Krankheit als solcher verbietet (so zum EG-Vertrag und zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 54, Slg. 2006, I-6467; nunmehr auch EuGH 11. April 2013 - C-335/11 - [Ring] Rn. 42) .
- BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Beiden Einkommenssicherungsregelungen liegt das Referenzprinzip und nicht das Lohnausfallprinzip zugrunde (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17) .Die Vorschrift ist Teil der Einkommenssicherungsregelungen des TV UmBw, die der Besitzstandssicherung dienen (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 19. April 2012 - 6 AZR 578/10 - Rn. 36; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17; zu § 11 Abs. 2 Unterabs. 2 iVm. § 6 Abs. 2 Unterabs. 2, § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .
- EuGH, 11.07.2006 - C-13/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
(1) Die Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" lassen sich allerdings nicht gleichsetzen (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 44, Slg. 2006, I-6467) .Auch das Unionsrecht enthält keine Bestimmung, die die Diskriminierung wegen einer Krankheit als solcher verbietet (so zum EG-Vertrag und zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 54, Slg. 2006, I-6467; nunmehr auch EuGH 11. April 2013 - C-335/11 - [Ring] Rn. 42) .
- LAG Nürnberg, 31.07.2012 - 7 Sa 571/11
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Die Revision der Alleinerbin des verstorbenen Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 31. Juli 2012 - 7 Sa 571/11 - wird zurückgewiesen.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 31. Juli 2012 - 7 Sa 571/11 - teilweise aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 26. Juli 2011 - 3 Ca 1890/10 - abgeändert hat.
- BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09
Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Die Vorschrift ist Teil der Einkommenssicherungsregelungen des TV UmBw, die der Besitzstandssicherung dienen (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 19. April 2012 - 6 AZR 578/10 - Rn. 36; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17; zu § 11 Abs. 2 Unterabs. 2 iVm. § 6 Abs. 2 Unterabs. 2, § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) . - BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10
Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Die Vorschrift ist Teil der Einkommenssicherungsregelungen des TV UmBw, die der Besitzstandssicherung dienen (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 19. April 2012 - 6 AZR 578/10 - Rn. 36; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17; zu § 11 Abs. 2 Unterabs. 2 iVm. § 6 Abs. 2 Unterabs. 2, § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) . - BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11
Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
In einem solchen Fall führt die Ungleichbehandlung zu keiner mittelbaren Diskriminierung (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42 mwN) . - BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 12) . - BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Im vorliegenden Fall bezieht sich die Feststellung zulässigerweise auf den Umfang einer streitigen Leistungspflicht (vgl. zu § 11 Abs. 2 TV UmBw BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 11) . - BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auch Behinderung und zu Ausfallzeiten führende Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzusetzen (so BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 30 zu einer auf Fehlzeiten basierenden Kündigung) . - BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung
- EuGH, 12.10.2010 - C-499/08
Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer …
- BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Rechtmäßige Ziele in diesem Sinne können also nur solche sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind und die auch ansonsten legal sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 19; 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 49; 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - Rn. 19, BAGE 133, 141) . - BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15
Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung
Rechtmäßige Ziele in diesem Sinne können also nur solche sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind und die auch ansonsten legal sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 19; 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 49; 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - Rn. 19, BAGE 133, 141) . - LAG Hessen, 18.06.2018 - 7 Sa 851/17
Durch eine in der Stellenausschreibung in Bezug genommenen Anforderungskriterium …
Rechtmäßige Ziele in diesem Sinne können nur solche sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind und die auch ansonsten legal sind (BAG v. 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - BAG v. 20.06.2013 - 6 AZR 907/12 - BAG v. 26.01.2017 - 8 AZR 848/13 -).
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12
Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen …
Diese ergibt sich aus der Multiplikation der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD-AT mit dem Faktor 4, 348 (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 40;… Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Oktober 2008 Teil B 1 § 6 Rn. 29, 30; Bredemeier/Neffke/Cerff TVöD 4. Aufl. § 6 Rn. 31) . - BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17
Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw
Damit trat ein Wechsel der Beschäftigung im Sinne von § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw ein (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 36) .Die Ermittlung der über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehenden Stunden nach Satz 2 der Protokollerklärung erfolgt dergestalt, dass alle dienstplanmäßig geleisteten und bezahlten Stunden der letzten 48 Kalendermonate zu addieren und danach durch 48 zu dividieren sind, um den gemäß Satz 1 der Protokollerklärung erforderlichen Monatsbezug herzustellen (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 33 ff.) .
Dies entspricht dem Zweck der Ergänzung der Einkommenssicherung, welche das aufgrund von Mehrarbeit bislang erzielte Einkommen sichern soll (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 51) .
Auch der tarifliche Gesamtzusammenhang lässt darauf schließen, dass solche Zeiten nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 29 ff.) .
Die Leistung von Entgeltfortzahlung gehört zur Realität des Arbeitsverhältnisses, welche bezogen auf den Referenzzeitraum abgebildet werden soll (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 37) .
cc) Soweit der Entscheidung des Senats vom 20. Juni 2013 (- 6 AZR 907/12 - Rn. 29 ff.) wegen des Abstellens auf die Voraussetzung der Arbeitsleistung im Wortlaut der Protokollerklärung ("geleistet") und auf den systematischen Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw entnommen werden könnte, dass auch Zeiten von Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung nach § 22 Abs. 1 TVöD-AT unberücksichtigt bleiben sollen, hält der Senat hieran nicht fest.
- BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 577/17
Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw
Damit trat ein Wechsel der Beschäftigung im Sinne von § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw ein (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 36) .Die Ermittlung der über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehenden Stunden nach Satz 2 der Protokollerklärung erfolgt dergestalt, dass alle dienstplanmäßig geleisteten und bezahlten Stunden der letzten 48 Kalendermonate zu addieren und danach durch 48 zu dividieren sind, um den gemäß Satz 1 der Protokollerklärung erforderlichen Monatsbezug herzustellen (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 33 ff.) .
Dies entspricht dem Zweck der Ergänzung der Einkommenssicherung, welche das aufgrund von Mehrarbeit bislang erzielte Einkommen sichern soll (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 51) .
Auch der tarifliche Gesamtzusammenhang lässt darauf schließen, dass solche Zeiten nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 29 ff.) .
Die Leistung von Entgeltfortzahlung gehört zur Realität des Arbeitsverhältnisses, welche bezogen auf den Referenzzeitraum abgebildet werden soll (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 37) .
cc) Soweit der Entscheidung des Senats vom 20. Juni 2013 (- 6 AZR 907/12 - Rn. 29 ff.) wegen des Abstellens auf die Voraussetzung der Arbeitsleistung im Wortlaut der Protokollerklärung ("geleistet") und auf den systematischen Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw entnommen werden könnte, dass auch Zeiten von Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung nach § 22 Abs. 1 TVöD-AT unberücksichtigt bleiben sollen, hält der Senat hieran nicht fest.
- LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 929/16
Einkommenssicherung, Wachdienst, Bundeswehr
Dies ergebe sich aus dem Wortlaut der Regelung, der Erlasslage bei der Beklagten und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbes. v. 20.06.2013, 6 AZR 907/12).Zur Begründung hat es unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) ausgeführt, dass bei der Vergleichsbetrachtung nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung maßgeblich sei.
Im Übrigen sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) nicht übertragbar, da der dortige Kläger aus der Entgeltfortzahlung und der Zahlung von Krankengeldzuschuss herausgefallen gewesen sei.
Wäre es den Tarifvertragsparteien darum gegangen klarzustellen, dass sie ein anderes Verständnis vom Inhalt der Regelung haben, als sie im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) zum Ausdruck komme, hätten sie längst eine Klarstellung vornehmen können.
Obwohl dies im Wortlaut der Protokollnotiz in der Vergangenheit nicht hinreichend zum Ausdruck kam, haben die Tarifvertragsparteien bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) die Formulierung so verstanden, dass auch Stunden, für die Entgeltfortzahlung geleistet wurde, in die Berechnung einzubeziehen sind.
Erst in Umsetzung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (aaO) hat sie ihre Berechnungsweise umgestellt.
- LAG München, 25.07.2017 - 9 Sa 930/16
Einbezug von Zeiten der Entgeltfortzahlung beim Anspruch auf Zulage wegen …
Dies ergebe sich aus dem Wortlaut der Regelung, der Erlasslage bei der Beklagten und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbes. v. 20.06.2013, 6 AZR 907/12).Zur Begründung hat es unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) ausgeführt, dass bei der Vergleichsbetrachtung nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung maßgeblich sei.
Im Übrigen sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) nicht übertragbar, da der dortige Kläger aus der Entgeltfortzahlung und der Zahlung von Krankengeldzuschuss herausgefallen gewesen sei.
Wäre es den Tarifvertragsparteien darum gegangen klarzustellen, dass sie ein anderes Verständnis vom Inhalt der Regelung haben, als sie im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) zum Ausdruck komme, hätten sie längst eine Klarstellung vornehmen können.
Obwohl dies im Wortlaut der Protokollnotiz in der Vergangenheit nicht hinreichend zum Ausdruck kam, haben die Tarifvertragsparteien bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (6 AZR 907/12) die Formulierung so verstanden, dass auch Stunden, für die Entgeltfortzahlung geleistet wurde, in die Berechnung einzubeziehen sind.
Erst in Umsetzung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013 (aaO) hat sie ihre Berechnungsweise umgestellt.
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
In einem solchen Fall führt die Ungleichbehandlung zu keiner mittelbaren Diskriminierung (…vgl. BAG, Urteile vom 07.07.2011 - 2 AZR 355/10, juris Rn. 26; vom 20.06.2013 - 6 AZR 907/12, juris Rn. 49;… vom 15.12.2016 - 8 AZR 454/15, Rn. 37-39). - BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung …
Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 25) . - LAG Hessen, 27.08.2018 - 7 Sa 1374/16
Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - mittelbare Diskriminierung wegen der …
- VG Göttingen, 18.03.2014 - 1 A 247/12
Behinderung; Entschädigungsanspruch; höheres Risiko; krankheitsbedingte …
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- ArbG Kempten, 19.10.2016 - 4 Ca 743/16
Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach TV UmBw