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   BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19 (A)   

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BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19 (A) (https://dejure.org/2020,25955)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2020 - 6 AZR 94/19 (A) (https://dejure.org/2020,25955)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) (https://dejure.org/2020,25955)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, § ... 55 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 148 Abs. 1 ZPO, §§ 53, 55 InsO, §§ 38, 108 Abs. 3 InsO, §§ 179, 180 InsO, § 611a Abs. 2 BGB, § 3 EFZG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 BGB, § 623 BGB, § 625 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 174 ff. InsO, § 1 Satz 1 InsO, § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 55 Abs. 2 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, § 208 InsO, § 209 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 209 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für eine außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers; Treuwidrigkeit einer Berufung des Arbeitnehmers auf den fehlenden wichtigen Grund seiner außerordentlichen Kündigung; Entgeltfortzahlungspflichtige Ausfallzeiten und Urlaubsabgeltungsanspruch des ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung von Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund für eine außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Divergenzanfrage zur insolvenzrechtlichen Einordnung der Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsabgeltung - und ihre insolvenzrechtliche Einordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meine Kündigung ist unwirksam!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gekündigte Arbeitsverhältnis - und seine Fortsetzung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Neumasseverbindlichkeit?

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Insolvenzrechtliche Einordnung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 139
  • MDR 2021, 497
  • NZA 2021, 129
  • NZI 2021, 323
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Im Arbeitsverhältnis sind deshalb bei der Vergütung der Arbeitsleistung auch entgeltfortzahlungspflichtige "unproduktive" Ausfallzeiten (zB aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub) zu berücksichtigen (vgl. zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

    Bezogen auf Arbeitsverhältnisse ist das der Fall, wenn der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer zur Arbeit heranzieht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 33, BAGE 158, 376) .

    Ist das der Fall, sind allerdings auch die entgeltfortzahlungspflichtigen "unproduktiven" Ausfallzeiten als Neumasseverbindlichkeit zu vergüten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, aaO; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

    Schon diese Identität des Wortlauts bedingt ein gleiches Verständnis der Tatbestandsvoraussetzung (in diesem Sinne bereits BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 37, BAGE 158, 376) .

    dd) Der erkennende Senat hat allerdings die Rechtsprechung des Neunten Senats zum Urlaubsabgeltungsanspruch als Begründungselement dafür herangezogen, dass alle Sonderzahlungen nur anteilig für den Zeitraum geleisteter Arbeit nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO zu berichtigen sind (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 30 ff., BAGE 158, 376) .

    Liegt dem Anspruch auf eine Sonderzahlung nach seiner (tarif-)vertraglichen Ausgestaltung hingegen die Erbringung von Arbeitsleistung in bestimmten Zeiträumen zu Grunde ("pro rata temporis") und wird der Anspruch nur zu einem anderen Zeitpunkt insgesamt fällig, sind solche arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlungen unverändert dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Im Arbeitsverhältnis sind deshalb bei der Vergütung der Arbeitsleistung auch entgeltfortzahlungspflichtige "unproduktive" Ausfallzeiten (zB aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub) zu berücksichtigen (vgl. zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

    Das setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis in Vollzug gesetzt ist (BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 24) .

    Ist das der Fall, sind allerdings auch die entgeltfortzahlungspflichtigen "unproduktiven" Ausfallzeiten als Neumasseverbindlichkeit zu vergüten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, aaO; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung durch das Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 - BAGE 120, 232) gehindert und fragt daher gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Neunten Senat an, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält.

    Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Neunten Senats ab, wonach im Anwendungsbereich des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO nur der auf die Dauer der nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs eine Neumasseverbindlichkeit darstellt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 22 ff., BAGE 120, 232) .

    Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts ab, wonach im Anwendungsbereich des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO nur der auf die Dauer der nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs eine Neumasseverbindlichkeit darstellt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 22 ff., BAGE 120, 232) .

    Maßgeblich sei das Verhältnis der möglichen Arbeitstage im Jahr zu den vom Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25 ff., BAGE 120, 232; kritisch Berscheid/Bertram jurisPR-ArbR 31/2008 Anm. 2; Betz BB 2015, 886, 888 ff.) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO handelt, die unter den in §§ 179, 180 InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre (BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13, BAGE 148, 290; 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.) .

    Dies beruht auf dem in § 1 Satz 1 InsO ausgedrückten Ziel des Insolvenzverfahrens, alle Gläubiger des Schuldners im Regelfall gemeinschaftlich zu befriedigen (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 28) .

    Dem steht nicht entgegen, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht durch eine hierauf bezogene Arbeitsleistung verdient werden muss, weil er nur an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpft (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 37).

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Selbst ein aufschiebend bedingter Anspruch kann eine Verbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO darstellen (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 801/16 - Rn. 32, BAGE 160, 6) .

    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich ebenso wie § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO aber allein auf eine Leistung an den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 801/16 - Rn. 28, aaO; 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 12, BAGE 148, 290) .

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    cc) Dies gilt ebenso für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG, auch wenn dieser nicht mehr als Surrogat des auf bezahlte Freistellung gerichteten Urlaubsanspruchs angesehen wird (BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 21, BAGE 163, 271) .

    Es wird dann vielmehr der Beurteilung im Einzelfall bedürfen, ob ein entsprechendes Freistellungsrecht bestand (vgl. hierzu BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 28, BAGE 163, 271; 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27, BAGE 154, 28) .

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    aa) Auch wenn ausgehend vom oben genannten Ziel des Insolvenzverfahrens die Annahme einer Insolvenzforderung die Regel und die Begründung einer Masseverbindlichkeit die Ausnahme ist (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 18, BAGE 161, 368) , gelten Verbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, kraft gesetzlicher Anordnung nach der Eröffnung des Verfahrens als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 1 InsO) .

    Der Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung für eine bestimmte Arbeitsleistung und kann deshalb keinem bestimmten insolvenzrechtlichen Zeitraum zugeordnet werden (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357) .

  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO handelt, die unter den in §§ 179, 180 InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre (BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13, BAGE 148, 290; 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.) .

    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich ebenso wie § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO aber allein auf eine Leistung an den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 801/16 - Rn. 28, aaO; 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 12, BAGE 148, 290) .

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Fehlt es an einem wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB oder ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten, so zeigt die außerordentliche Kündigung als solche keine Wirkung (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 14, BAGE 130, 14) .

    Entschließt er sich, eine mit ernsthaftem Lösungswillen ausgesprochene fristlose Kündigung gegen sich gelten zu lassen, so liegt darin grundsätzlich eine hinzunehmende schutzwerte Disposition (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 20; 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 14) .

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

    Auszug aus BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19
    Der Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung für eine bestimmte Arbeitsleistung und kann deshalb keinem bestimmten insolvenzrechtlichen Zeitraum zugeordnet werden (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357) .
  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw.

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 379/71

    Lehrauftrag an Hochschule - Erteilen durch zuständiges Organ - Dozent -

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 758/12

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Gebäudereinigerhandwerk

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG angefragt, ob der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts an seiner Rechtsauffassung zum insolvenzrechtlichen Rang von Urlaubsabgeltungsansprüchen im Anwendungsbereich des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO festhält (Teilurteil vom 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) -) .

    Der Sechste Senat sieht sich hieran jedoch wegen der zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO ergangenen Rechtsprechung des Neunten Senats gehindert (BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 50) .

    Jedoch sind mit den Argumenten des Sechsten Senats Reichweite und Inhalt der in § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO und § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO vorgesehenen Rangzuordnung als Neumasseverbindlichkeiten bzw. Masseverbindlichkeiten gleichlaufend auszulegen (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 53 f.) .

    Der Begriff "soweit" bedingt in beiden Bestimmungen bezogen auf Arbeitsverhältnisse keine Einschränkung in dem Sinne, dass nur Ansprüche der Arbeitnehmer erfasst werden sollen, welche unmittelbar auf einer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung beruhen, sondern grenzt die Heranziehung der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung zu deren Freistellung ab (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 42 f.) .

    Im Arbeitsverhältnis sind deshalb bei der Vergütung der Arbeitsleistung auch entgeltfortzahlungspflichtige "unproduktive" Ausfallzeiten (zB aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub) zu berücksichtigen (vgl. zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 51; 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25; zu § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 42) .

    Dies gilt auch für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG als einer dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage zustehenden Geldleistung (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 43) .

    b) Weder § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO noch § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO sehen die (nur) anteilige Zuordnung der "geldwerten Urlaubsansprüche" als Masse- bzw. Neumasseverbindlichkeiten vor (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 53 f.) .

    Freistellung von der Arbeitspflicht und Zahlung von Urlaubsentgelt als (Neu)Masseverbindlichkeit zu erfüllen, oder im gleichen Rang abzugelten, falls das Arbeitsverhältnis unmittelbar im Anschluss an die Inanspruchnahme der Arbeitsleistung beendet wird (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 45) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19

    Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

    a) Der Hinweis auf den Ausnahmecharakter von § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO im Verhältnis zum Regelfall des § 108 Abs. 3 InsO, welcher dem Schutz der Masse dient (vgl. Berner/Werner ZInsO 2021, 950, 954; Ries EWiR 2021, 49, 50; Krings NZA 2021, 399, 401) , führt nicht zu einem Verständnis des Begriffs "soweit" in § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO in dem Sinne, dass nur Ansprüche der Arbeitnehmer als Masseverbindlichkeit zu befriedigen wären, die unmittelbar der Vergütung einer der Masse zugutekommenden Arbeitsleistung dienen.

    c) Der von Stimmen im Schrifttum geforderten zeitanteiligen Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs (vgl. Breitenbücher EWiR 2021, 371, 372; Ganter Anm. NZI 2021, 446, 452; Klinck Anm. AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 116 unter III; Ries EWiR 2021, 49, 50) steht schon entgegen, dass dieser Anspruch - im Gegensatz zum Anspruch auf Entgelt für Arbeitsleistung - keinem insolvenzrechtlichen Zeitraum zuordenbar ist (BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 19) .

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21

    Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge

    Aus ihr folgt zugleich, dass es sich um ein abgeschlossenes Regelungssystem handelt (aA Runkel/Schnurbusch NZI 2000, 49) und dass nicht gesetzlich geregelte Rangänderungen ausgeschlossen sind (aus diesem Grund gegen die nur quotale Befriedigung von Urlaubsabgeltungsansprüchen als Masseverbindlichkeit unter Zurückstufung des Rests dieser Ansprüche zur Insolvenzforderung bzw. Altmasseverbindlichkeit BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 56, BAGE 172, 158) .
  • LSG Sachsen, 27.11.2023 - L 9 BA 5/23
    Daran mangele es hier (unter Hinweis auf Sächsisches LAG, Urteil vom 22.08.2022 - 2 Sa 188/21 -, Rn. 130; vgl. BAG, Urteil vom 10.09.2020 - 6 AZR 94/19 (A) -, Rn. 33).
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 578/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 5/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 594/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 13/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 589/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 591/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 11/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 592/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 593/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 588/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 12/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 590/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 188/21

    Arbeitsentgelt - faktisches Arbeitsverhältnis - Zurechnung - Vollmacht -

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Befristete Übertragung einer Führungsposition

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20

    Altersteilzeit im Blockmodell - Freistellungsphase - Insolvenzplan - tarifliches

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Rechtsprechung
   BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47645
BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19 (https://dejure.org/2021,47645)
BAG, Entscheidung vom 25.11.2021 - 6 AZR 94/19 (https://dejure.org/2021,47645)
BAG, Entscheidung vom 25. November 2021 - 6 AZR 94/19 (https://dejure.org/2021,47645)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch ohne Wertschöpfung für die Masse als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO; Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit

  • bag-urteil.com

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz des Arbeitgebers - Inanspruchnahme der Arbeitsleistung vor Insolvenzeröffnung - keine quotale Befriedigung als Masseverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz des Arbeitgebers - Inanspruchnahme der Arbeitsleistung vor Insolvenzeröffnung - keine quotale Befriedigung als Masseverbindlichkeit

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berichtigung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter - und der Urlaubsabgeltungsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Inanspruchnahme der ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den starken

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung im Insolvenzverfahren bei weiterhin beanspruchter Arbeitsleistung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn starker vorläufiger Insolvenzverwalter Arbeitsleistung verlangt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzrechtlicher Rang des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter - Anspruch auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BUrlG § 5 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4
    Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch ohne Wertschöpfung für die Masse als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO ; Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    "Starker" vorläufiger Insolvenzverwaltung: Urlaub aus der Masse

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Insolvenzrecht und Urlaubsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 716
  • ZIP 2022, 334
  • NZA 2022, 366
  • NZI 2022, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    Insoweit besteht ein Gleichlauf zu § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 54; 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 8; kritisch Klinck Anm. AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 116 unter II) .

    c) Auf Anfrage des erkennenden Senats nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG (BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 55 ff.) hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 16. Februar 2021 (- 9 AS 1/21 -) erklärt, dass er an dieser Auffassung nicht festhalte und sich der Ansicht des erkennenden Senats bzgl. der insolvenzrechtlichen Einordnung von Urlaubsabgeltungsansprüchen auch in Bezug auf § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO anschließe (BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 7 ff. mwN) .

    Der Verweis auf den Rechtscharakter der Insolvenzordnung als besonderes Vollstreckungsrecht (vgl. Ganter Anm. NZI 2021, 446, 451) ist in diesem Zusammenhang unbehelflich.

    c) Der von Stimmen im Schrifttum geforderten zeitanteiligen Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs (vgl. Breitenbücher EWiR 2021, 371, 372; Ganter Anm. NZI 2021, 446, 452; Klinck Anm. AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 116 unter III; Ries EWiR 2021, 49, 50) steht schon entgegen, dass dieser Anspruch - im Gegensatz zum Anspruch auf Entgelt für Arbeitsleistung - keinem insolvenzrechtlichen Zeitraum zuordenbar ist (BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 19) .

    Eine rechnerische Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs gibt § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezogen auf die insolvenzrechtliche Einordnung wie ausgeführt nicht vor, so dass sich nicht die Frage stellt, ob eine solche Aufteilung unionsrechtlich überhaupt zulässig wäre oder ob die insolvenzrechtliche Regelung wegen des Vorrangs des Unionsrechts insoweit unangewendet bleiben müsste (vgl. zum Unionsrecht BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 14 f.; zur fehlenden Absicherung der Urlaubsabgeltung durch das Insolvenzgeld BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 31, BAGE 163, 271) .

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    a) Der Hinweis auf den Ausnahmecharakter von § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO im Verhältnis zum Regelfall des § 108 Abs. 3 InsO, welcher dem Schutz der Masse dient (vgl. Berner/Werner ZInsO 2021, 950, 954; Ries EWiR 2021, 49, 50; Krings NZA 2021, 399, 401) , führt nicht zu einem Verständnis des Begriffs "soweit" in § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO in dem Sinne, dass nur Ansprüche der Arbeitnehmer als Masseverbindlichkeit zu befriedigen wären, die unmittelbar der Vergütung einer der Masse zugutekommenden Arbeitsleistung dienen.

    c) Der von Stimmen im Schrifttum geforderten zeitanteiligen Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs (vgl. Breitenbücher EWiR 2021, 371, 372; Ganter Anm. NZI 2021, 446, 452; Klinck Anm. AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 116 unter III; Ries EWiR 2021, 49, 50) steht schon entgegen, dass dieser Anspruch - im Gegensatz zum Anspruch auf Entgelt für Arbeitsleistung - keinem insolvenzrechtlichen Zeitraum zuordenbar ist (BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 19) .

  • BGH, 11.03.2021 - IX ZR 152/20

    Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts steht damit nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzgl. zeitabschnittsbezogen teilbarer Ansprüche aus anderen Dauerschuldverhältnissen (vgl. zum Mietverhältnis BGH 11. März 2021 - IX ZR 152/20 - Rn. 3) .
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    Vielmehr sei nur der auf die Dauer der tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25 ff., BAGE 120, 232) .
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    Eine rechnerische Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs gibt § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezogen auf die insolvenzrechtliche Einordnung wie ausgeführt nicht vor, so dass sich nicht die Frage stellt, ob eine solche Aufteilung unionsrechtlich überhaupt zulässig wäre oder ob die insolvenzrechtliche Regelung wegen des Vorrangs des Unionsrechts insoweit unangewendet bleiben müsste (vgl. zum Unionsrecht BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 14 f.; zur fehlenden Absicherung der Urlaubsabgeltung durch das Insolvenzgeld BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 31, BAGE 163, 271) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2018 - 23 Sa 505/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Klage auf Zahlung von Urlaubsabgeltung zurückgewiesen hat.
  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

    Auszug aus BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt den Ausnahmecharakter der Begründung von Masseverbindlichkeiten vor dem Hintergrund der mit § 1 Satz 1 InsO bezweckten gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger nicht in Frage (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 41; 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 18, BAGE 161, 368) .
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