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   BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78   

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BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78 (https://dejure.org/1981,1175)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1981 - 6 AZR 940/78 (https://dejure.org/1981,1175)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 (https://dejure.org/1981,1175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 712
  • DB 1981, 2638
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74

    Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
    Das wörtliche Angebot nach § 295 BGB hat eine zweifache Bedeutung: Die Leistungsbereitschaft des Schuldners soll durch das wörtliche Angebot gegenüber dem Gläubiger nicht nur klargestellt werden (Manifestationsfunktion), sondern es soll auch der Zeitpunkt endgültig festgelegt werden, an dem der Gläubigerverzug beginnt (Klarstellungsfunktion, vgl. Blohmeyer in Anm. zu AP Nr. 31 zu § 615 BGB).

    Diese Rechtsausführungen des Landesarbeitsgerichts, nach einer Erkrankung sei ein erneutes wörtliches Angebot erforderlich, entsprechen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG AP Nr. 26 und 31 zu § 615 BGB mit insoweit zustimmender Anmerkung von Blohmeyer zu AP Nr. 31 zu § 615 BGB).

  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
    Aus ihr müssen die Gründe erkennbar sein, die für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BAG 7, 51 (62) = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BAG 14, 132 (135) = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BAG AP Nr. 1 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 25.05.1972 - 2 AZR 302/71

    Die Schwerbeschädigteneigenschaft wegen Blindheit ist als Rechtstatsache von

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
    Da jedoch ein Gericht in der Regel auf medizinischem Gebiet nicht sachkundig ist, wird es ohne wohl erwogene und stichhaltige Gründe über das Angebot, ein Gutachten einzuholen, nicht hinweggehen können (BAG AP Nr. 1 zu § 104 BGB; BAG 24, 264 = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG).
  • BAG, 14.01.1972 - 5 AZR 264/71

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Behebung der Krankheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
    Dies gilt auch, wenn ärztlich die Enthaltung von der Arbeit zur Vermeidung eines Rückfalls oder zur Festigung des Gesundheitszustandes empfohlen wird (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 13.03.1963 - 4 AZR 415/61

    Berufungsgericht - Eigene Beweiswürdigung - Erstinstanzliche Beweisaufnahme -

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
    Aus ihr müssen die Gründe erkennbar sein, die für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BAG 7, 51 (62) = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BAG 14, 132 (135) = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BAG AP Nr. 1 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Wie der Zusammenhang der Ausführungen, die zugrunde liegende Fallgestaltung und der Hinweis auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1973 (- 5 AZR 141/73 -) und vom 25. Juni 1981 (- 6 AZR 940/78 -) zeigen, ist damit eine verminderte Arbeitsfähigkeit gemeint, aufgrund derer der Arbeitnehmer die vertraglich festgelegte volle Arbeitsleistung (im Gegensatz zu einer Teilleistung, § 266 BGB) nach objektiver Beurteilung nicht erbringen kann.
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auch der vermindert Arbeitsfähige ist arbeitsunfähig krank im Sinne der einschlägigen entgeltfortzahlungsrechtlichen Regelungen, eben weil er seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht voll erfüllen kann (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter erst dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Kehrmann/Pelikan, aaO, § 1 Rz 31 und 32).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter erst dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 79, 80; Schmatz/Fischwasser, aaO, Anm. III 1 b = C 112).
  • LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88

    Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    cc) Dabei liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Arbeitsunfähigkeit aes Arbeitnehmers wegen Erkrankung dann vor, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Verpflichtung zu verrichten oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG, Urteil vom 14.01.1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 25.06.1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73- AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Schmatz/ Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., S. C 111).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 18/05

    Annahmeverzug - partielle Arbeitsunfähigkeit - Unzumutbarkeit der Beschäftigung -

    Die Arbeitsunfähigkeit kann nicht losgelöst von dem jeweiligen Arbeitnehmer und der von ihm zu verrichtenden Tätigkeit beurteilt werden; bei der Beurteilung ist vielmehr der Bezug zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung wesentlich (BAG 25.06.1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB).
  • LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung;

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  • LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1664/05

    Verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Zuweisung einer anderen

    Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit kommt es entscheidend auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit an (vgl. BAG, Urteil vom 25.06.1981 - 6 AZR 940/78 - BB 1982, 805; BAG, Urteil vom 29.01.1992, AP SGB V, § 74 Nr. 1; Reinecke, DB 1998, 130, 133; Stückmann, NZS 1994, 529).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 637/89

    Kürzung der Bezüge bei Wiedereingliederung eines Busfahrers nach langer

    Auch der vermindert Arbeitsfähige ist arbeitsunfähig krank im Sinne der einschlägigen entgeltfortzahlungsrechtlichen Regelungen, eben weil er seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht voll erfüllen kann (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91

    Vergütungsfortzahlung bei Teilarbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem

  • LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93

    Kündigung; Unentschuldiges Fehlen; Krankheit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83

    Teilweise Arbeitsverhinderung - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung - Unverschuldetes

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1988 - 9 Sa 102/86

    Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit;

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