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   BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11   

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https://dejure.org/2013,32851
BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 (https://dejure.org/2013,32851)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 (https://dejure.org/2013,32851)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 6 AZR 979/11 (https://dejure.org/2013,32851)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 2 S 1 InsO, § 35 Abs 3 S 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 108 Abs 1 S 1 InsO, § 109 Abs 1 S 2 InsO
    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Passender Klagegegner für eine Kündigungsschutzklage in der Insolvenz des Arbeitgebers nach Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Passivlegitimation des Schuldners für Kündigungsschutzklage nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit

  • bag-urteil.com

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • zvi-online.de

    KSchG § 4; InsO § 35 Abs. 2, § 80 Abs. 1
    Passivlegitimation des Schuldners für Kündigungsschutzklage nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Passivlegitimation für Kündigungsschutzklage nach Freigabe einer selbständigen Tätigkeit des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagegegner für eine Kündigungsschutzklage in der Insolvenz des Arbeitgebers nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenz eines Selbstständigen: Nach Freigabe des Vermögens aus dieser Tätigkeit durch Insolvenzverwalter ist der Schuldner passivlegitimiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • heise.de (Pressebericht, 16.12.2013)

    Kündigungsschutzklage nach Insolvenzeröffnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsschutzklage nach Freigabe des Betriebes aus der Insolvenzmasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter - Eingeschränkte Legitimation für Kündigungsschutzklagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Insolvenz: Kündigungsschutzklagen sind nicht in jedem Fall gegen Insolvenzverwalter zu richten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht passivlegitimiert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschutzklage nach Insolvenzfreigabe durch Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklagen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    VORSICHT FALLE!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht passivlegitimiert

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    VORSICHT FALLE!

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklagen sind bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht in jedem Fall gegen Insolvenzverwalter zu richten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO)

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter ist der falsche Klagegegner bei Freigabeerklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage nach Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage gegen Schuldner auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einigen Fällen zulässig

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverwalter ist nach Abgabe der Freigabeerklärung für Kündigungsschutzklagen nicht mehr passiv legitimiert - BAG zur Zuständigkeit für Kündigungsschutzklagen bei Freigabe eines Betriebes aus der Insolvenzmasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 295
  • NJW 2014, 1037
  • ZIP 2013, 94
  • ZIP 2014, 339
  • MDR 2013, 13
  • MDR 2014, 354
  • NZA 2014, 276
  • NZI 2014, 324
  • NZI 2014, 354
  • BB 2014, 371
  • DB 2014, 667
  • JR 2015, 599
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 35 Abs. 2 InsO nach seinem Sinn und Zweck dahin gehend auszulegen, dass die Freigabeerklärung auch Dauerschuldverhältnisse ohne die Notwendigkeit einer Kündigungserklärung erfasst (BGH 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11 - Rn. 15 f., BGHZ 192, 322) .

    Allein die Erklärung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO zerschneide das rechtliche Band zwischen der Insolvenzmasse und der durch den Schuldner ausgeübten selbständigen Tätigkeit und leite die der selbständigen Tätigkeit dienenden Vertragsverhältnisse von der Masse auf die Person des Schuldners über (BGH 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11 - Rn. 19, BGHZ 192, 322) .

    Die Veröffentlichung der Freigabeerklärung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 InsO sei keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Freigabe und rein deklaratorischer Natur (BGH 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11 - Rn. 24, aaO) .

    Die Anknüpfung an den Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner gestattet insoweit eine eindeutige zeitliche Differenzierung ( BGH 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11 - Rn. 30, BGHZ 192, 322; zustimmend Bartels KTS 2012, 381; Pape/Pape ZInsO 2013, 685; vgl. bereits Ries ZInsO 2009, 2030) .

    Damit würde dem Schuldner eine unentbehrliche Betriebsgrundlage für die Fortführung seiner Tätigkeit entzogen (vgl. BGH 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11 - Rn. 26, BGHZ 192, 322; FK-InsO/Bornemann 7. Aufl. § 35 Rn. 13c; HambKomm/Lüdtke § 35 Rn. 263; Stiller ZInsO 2010, 1374, 1375) .

    Durch den Hinweis auf § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO hat der Gesetzgeber lediglich beispielhaft die auch in anderem Zusammenhang bestehende Möglichkeit einer Enthaftung der Insolvenzmasse betont, aber gerade nicht die dort geregelten Kündigungsfristen für verbindlich erklärt (BGH 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11 - Rn. 24, BGHZ 192, 322) .

  • BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07

    Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    aa) Bei § 35 Abs. 2 InsO handelt es sich um eine Pauschalfreigabe (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) , die sich im Gegensatz zur "echten Freigabe" von Massegegenständen auch auf zweiseitige Verträge bezieht und dabei nicht nach Typus und Inhalt der betroffenen Vertragsverhältnisse unterscheidet (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO vgl. BAG 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 25, BAGE 129, 257) .

    das Arbeitsverhältnis würde auf den Schuldner im Zuge der Freigabe "übergehen", wenn der Arbeitnehmer nicht entsprechend § 613a Abs. 6 BGB widerspricht (BAG 10. April 2008 -  6 AZR 368/07  - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 26, BAGE 129, 257 ) .

    b) Ob nach Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 InsO von einer Anwendbarkeit des § 613a BGB auszugehen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (befürwortend Ahrens NJW-Spezial 2012, 341; ders. KSzW 2012, 303; Nungeßer NZI 2012, 359; Windel RdA 2012, 366; Henkel Anm. EWiR 2008, 687; ablehnend Ries NZI 2009, 2030; Lindemann BB 2011, 2357; differenzierend Wischemeyer ZInsO 2009, 937) .

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    aa) Bei § 35 Abs. 2 InsO handelt es sich um eine Pauschalfreigabe (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) , die sich im Gegensatz zur "echten Freigabe" von Massegegenständen auch auf zweiseitige Verträge bezieht und dabei nicht nach Typus und Inhalt der betroffenen Vertragsverhältnisse unterscheidet (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO vgl. BAG 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 25, BAGE 129, 257) .

    c) Die Freigabeerklärung wirkt mit ihrem Zugang bei dem Schuldner ex nunc (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) .

    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der die Kündigung erklärt hat, auch bei einem späteren Betriebsübergang für die Klärung der Wirksamkeit der Kündigung zuständig sein soll (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 62) .

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    aa) Bei § 35 Abs. 2 InsO handelt es sich um eine Pauschalfreigabe (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) , die sich im Gegensatz zur "echten Freigabe" von Massegegenständen auch auf zweiseitige Verträge bezieht und dabei nicht nach Typus und Inhalt der betroffenen Vertragsverhältnisse unterscheidet (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO vgl. BAG 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 25, BAGE 129, 257) .

    das Arbeitsverhältnis würde auf den Schuldner im Zuge der Freigabe "übergehen", wenn der Arbeitnehmer nicht entsprechend § 613a Abs. 6 BGB widerspricht (BAG 10. April 2008 -  6 AZR 368/07  - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 26, BAGE 129, 257 ) .

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich eine Passivlegitimation des Beklagten schließlich nicht unter entsprechender Heranziehung der Rechtsprechung zum Betriebsübergang, die eine Passivlegitimation des kündigenden Betriebsveräußerers für eine Kündigungsschutzklage auch dann annimmt, wenn nach der Kündigungserklärung ein Betriebsübergang stattfindet (vgl. BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 a der Gründe mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 Sa 97/11

    Insolvenzverwalter als Adressat der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers bei

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2011 - 2 Sa 97/11 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Die Freigabe erstrecke sich folgerichtig auf das Vermögen des Schuldners, das seiner gewerblichen Tätigkeit gewidmet ist, "einschließlich der dazu gehörenden Vertragsverhältnisse" (BT-Drucks. 16/3227 S. 17; BGH 9. Juni 2011 - IX ZB 175/10 - Rn. 7) .
  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Die Freigabe verwirkliche sich ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen bereits mit dem Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner (BGH 18. April 2013 - IX ZR 165/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Die Frage der Passivlegitimation des Beklagten berührt allein die Begründetheit und nicht die Zulässigkeit der Klage (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 135) .
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11
    Ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung ein Insolvenzverwalter bestellt, ist eine Kündigungsschutzklage folglich gegen den Insolvenzverwalter zu richten, und zwar auch dann, wenn die Kündigung noch vom Schuldner erklärt wurde (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 19; 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 22) .
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 136/13

    Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens:

    Bei der Schaffung dieser Regelung hat sich der Gesetzgeber an § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO orientiert (BT-Drucks. 16/3227 S. 17 zu Nr. 12; BAG, ZIP 2014, 339 Rn. 21).

    bb) Durch den Hinweis auf § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO bei Einführung des § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO hat der Gesetzgeber zwar nicht die in § 109 Abs. 1 geregelten Fristen in Bezug genommen, weshalb solche bei der Freigabeerklärung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht einzuhalten sind (BGH, Urteil vom 9. Februar 2012, aaO Rn. 23 ff; BAG, ZIP 2014, 339 Rn. 21).

  • BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines

    Folglich ist etwa eine (Gestaltungs-)Erklärung, die sich auf den Vertrag bezieht, dem Schuldner gegenüber abzugeben (BAGE 146, 295 Rn. 13 zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses).

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2013 (BAGE 146, 295 ff) stellt beim Übergang der Vertragsverhältnisse aufgrund einer Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf eine klare zeitliche Zäsur ab (vgl. BAGE aaO Rn. 19).

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO legt als speziellere Regelung aber ausnahmslos fest, dass Dienstverhältnisse des Schuldners mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 979/11 - Rn. 12, BAGE 146, 295) .
  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde

    Auch das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Arbeitgeber bestand nach der Freigabeerklärung mit dieser Maßgabe fort (BAG vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 - BAGE 146, 295, 299 f).

    Aus Sicht des Insolvenzverwalters bei der Freigabeerklärung ist es bei einer Abwägungsentscheidung in einer Gesamtschau aller Faktoren (Reis in Kayser/Thole, Insolvenzordnung, 8. Aufl 2016, § 35 InsO RdNr 66) gegebenenfalls sinnvoll, eine Negativerklärung gerade bei einer die Masse potentiell belastenden, also wirtschaftlich voraussichtlich nicht erfolgreichen Tätigkeit abzugeben (Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 3. Aufl 2017, § 35 RdNr 176; BAG vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 - BAGE 146, 295 ff, 300 "legislatorisches Ziel, dem Insolvenzverwalter die Freigabe verlustreicher Betriebsführung zu ermöglichen"; vgl auch BT-Drucks 16/3227, S 17) .

    Von der Anknüpfung einer Vertrauensschutzregelung an die Art und Weise der Ausgestaltung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenzplanverfahren, Freigabeerklärung zur weiteren Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit des Arbeitgebers) unbesehen einer weiterhin bestehenden tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit hat der Gesetzgeber bisher abgesehen, obgleich der Schuldner für seine weitere selbstständige Tätigkeit auf eine Beschäftigung der bisherigen Arbeitnehmer nach Freigabeerklärung als unentbehrliche Betriebsgrundlage zumeist angewiesen ist (vgl zu diesem Aspekt BAG vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 - BAGE 146, 295 ff, 300; kritisch auch Cranshaw, jurisPR-InsR 13/2015, Anm 1) .

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 AL 1/15 R

    Sozialversicherung - Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis -

    Nach der Rechtsprechung des BAG erfasst die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 S 1 InsO auch die zum Zeitpunkt ihres Zugangs bereits begründeten Arbeitsverhältnisse, die eigentlich nach § 108 Abs. 1 S 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen (vgl BAG Urteil vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11 - ZIP 2014, 339 mwN) .
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

    ee) Die Erklärung wirkt mit ihrem Zugang bei dem Insolvenzschuldner ex nunc (vgl. BAG-Urteil vom 21.11.2013 - 6 AZR 979/11, BAGE 146, 295, Rz 22).
  • LAG Hessen, 14.10.2015 - 2 Sa 536/15

    Übt der Insolvenzschuldner eine selbstständige Tätigkeit aus und gibt der

    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2013-6 AZR 979/11 - im Wesentlichen ausgeführt, mit Zugang der Freigabeerklärung des Beklagten vom 29. Juli 2014 beim Schuldner am 31. Juli 2014 sei nach § 35 Abs. 2 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse ohne gesonderte Kündigungserklärung an den Insolvenzschuldner zurückgefallen.

    Das hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 21. November 2013 - Az. 6 AZR 979/11, zitiert nach Juris ), der auch die Berufungskammer folgt, richtig erkannt und eingehend begründet.

    Ab dem 1. August 2014 lag die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Arbeitsverhältnis der Klägerin wieder bei dem Insolvenzschuldner, der damit für Vergütungsansprüche betreffend den Zeitraum ab dem 1. August 2014 und einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses allein passiv legitimiert sein konnte, denn durch die Freigabeerklärung wird unter anderem die Insolvenzmasse von den Verbindlichkeiten freigestellt, die der Insolvenzschuldner anschließend im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit begründet ( vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 979/11 - Rn. 14, zitiert nach Juris ).

  • LAG Hessen, 14.10.2015 - 2 Sa 535/15

    Übt der Insolvenzschuldner eine selbstständige Tätigkeit aus und gibt der

    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2013-6 AZR 979/11 - im Wesentlichen ausgeführt, mit Zugang der Freigabeerklärung des Beklagten vom 29. Juli 2014 beim Schuldner am 31. Juli 2014 sei nach § 35 Abs. 2 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse ohne gesonderte Kündigungserklärung an den Insolvenzschuldner zurückgefallen.

    Das hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. November 2013 - Az. 6 AZR 979/11, zitiert nach Juris), der auch die Berufungskammer folgt, richtig erkannt und eingehend begründet.

    Ab dem 1. August 2014 lag die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Arbeitsverhältnis der Klägerin wieder bei dem Insolvenzschuldner, der damit für Vergütungsansprüche betreffend den Zeitraum ab dem 1. August 2014 und einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses allein passiv legitimiert sein konnte, denn durch die Freigabeerklärung wird unter anderem die Insolvenzmasse von den Verbindlichkeiten freigestellt, die der Insolvenzschuldner anschließend im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit begründet (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 979/11 - Rn. 14, zitiert nach Juris).

  • AG Mannheim, 18.07.2019 - 4 IN 1331/19

    Restschuldbefreiung im Zweitverfahren über das freigegebene Vermögen aus der

    d) Auch ist der Schuldner insoweit nicht schutzwürdig: Der Insolvenzverwalter gibt die Freigabeerklärung - so auch im vorliegendem Fall - nur dann ab, wenn seine Prognose über den Erfolg der Tätigkeit des Schuldners ungünstig ausfällt (BAGE 146, 295, 300: "legislatorisches Ziel, dem Insolvenzverwalter die Freigabe verlustreicher Betriebsführung zu ermöglichen"); das "Weiterwirtschaften" verspricht also keinen unternehmerischen Erfolg (Frind NZI 2019, 361, 365).
  • SG München, 21.03.2016 - S 15 R 582/14

    Insolvenzverwalter als Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne

    Die Verwaltung- und Verfügungsbefugnis, die durch die Insolvenzeröffnung zunächst auf den Insolvenzverwalter übergegangen sei, werde beendet (Bezugnahme auf LAG Niedersachsen vom 14.12.2011, Az 2 Sa 97/11; bestätigt durch BAG vom 21.11.2013; Az. 6 AZR 979/11).
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