Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2012 - 6 B 1.12   

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https://dejure.org/2012,9279
BVerwG, 29.03.2012 - 6 B 1.12 (https://dejure.org/2012,9279)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2012 - 6 B 1.12 (https://dejure.org/2012,9279)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2012 - 6 B 1.12 (https://dejure.org/2012,9279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    RGebStV § 5 Abs. 3
    Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Rundfunkteilnehmer; Gebührenbefreiung; personenbezogen; grundstückbezogen; Bürogemeinschaft; Berufsausübungsgemeinschaft

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RGebStV § 5 Abs. 3
    Berufsausübungsgemeinschaft; Bürogemeinschaft; Gebührenbefreiung; Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkteilnehmer; grundstückbezogen; internetfähiger PC; personenbezogen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 RdFunkGebVtr
    Rundfunkgebührenpflicht einer Bürogemeinschaft und einer Berufsausübungsgemeinschaft; internetfähiger Computer

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Mitglieder einer Bürogemeinschaft nach § 5 Abs. 3 RGebStV jeweils einzeln auf ihre Voraussetzungen als Rundfunkteilnehmer

  • rewis.io

    Rundfunkgebührenpflicht einer Bürogemeinschaft und einer Berufsausübungsgemeinschaft; internetfähiger Computer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 1 Abs. 1 S. 1; RGebStV § 5 Abs. 3
    Prüfung der Mitglieder einer Bürogemeinschaft nach § 5 Abs. 3 RGebStV jeweils einzeln auf ihre Voraussetzungen als Rundfunkteilnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren für internetfähige PCs in der Bürogemeinschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    In einer Bürogemeinschaft zahlt jeder Anwalt seine Rundfunkgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 647
  • ZUM 2012, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 6 B 1.12
    Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 6 B 1.12
    Dazu hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 2010 ausgeführt, internetfähige PCs seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV (BVerwG 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 S. 62 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11

    Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für einen

    Für die in § 5 Abs. 3 RGebStV normierte Gebührenbefreiung kommt es zudem auf das Vorhandensein eigener (Erst-) Geräte an, so dass es unerheblich ist, ob auf dem betreffenden Grundstück noch von anderen Personen Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - ferner Beschl. v. 29.3.2012 - 6 B 1.12 -).

    Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft werden nach § 5 Abs. 3 RGebStV jeweils einzeln auf die Voraussetzungen als Rundfunkteilnehmer geprüft und das bei einem Mitglied der Bürogemeinschaft vorhandene Rundfunkempfangsgerät wirkt nicht befreiend für die anderen Mitglieder (BVerwG, Beschl. v. 29.3.2012 - 6 B 1.12 -).

  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 7 BV 12.1399

    Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Bereithalten zum Empfang; Rundfunkempfang

    a) Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass internetfähige PCs Rundfunkempfangsgeräte sind und deren Nutzer Rundfunkgebühren zu zahlen haben, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt (BVerwG vom 27.10.2010 NJW 2011 S. 946, vom 20.4.2011 ZUM 2011 S. 770, vom 17.8.2011 NVwZ-RR 2012 S. 5, und vom 29. März 2012 ZUM 2012 S. 717; ebenso BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009 S. 876, vom 27.4.2011 ZUM 2012 S. 76 und vom 13.12.2011 MMR 2012 S. 774).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 6 B 1.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15988
OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 6 B 1.12 (https://dejure.org/2013,15988)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.2013 - 6 B 1.12 (https://dejure.org/2013,15988)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 6 B 1.12 (https://dejure.org/2013,15988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 14a Abs 1 FFG 2009, § 66 Abs 1 FFG 2009, § 66a Abs 1 S 1 FFG 2009, § 66a Abs 1 S 2 FFG 2009
    Auslegung des Begriffs Film im Sinne von FFG 1979 § 66a Abs 1 S1; Maßgeblichkeit der relevanten Laufzeit für die Abgabepflicht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 14a Abs 1 FFG 2009, § 66 Abs 1 FFG 2009, § 66a Abs 1 S 1 FFG 2009, § 66a Abs 1 S 2 FFG 2009, § 66a Abs 2 FFG 2009, § 67 Abs 1 FFG 2009, Art 3 Abs 1 GG
    Filmförderung; Filmabgabe der Videowirtschaft; Anfechtungsklage; Abgabenbescheid; Bildträger; Begriff des Films; Laufzeit; Programmanbieter; Videoabrufdienste; Filmtheater; Fernsehanstalten; Kinofilm; Nettoumsatz; Freibetrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 6 B 1.12
    Für diese Auffassung spricht weiter der Umkehrschluss zu § 67 Abs. 1 FFG 2009, der die Filmabgabe der Fernsehveranstalter regelt und insoweit ausdrücklich an die Ausstrahlung von "Kinofilmen", also solche, die zur Aufführung in Filmtheatern bestimmt sind (zu dieser Begriffsbestimmung: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011 - 6 C 22/10 -, BVerwGE 139, 42 ff., Rn. 86 bei juris), anknüpft.

    Der Anteil solcher Fernsehproduktionen im Kino ist allerdings verschwindend gering (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O., Rn. 87 bei juris).

    Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabes eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung einschließt; der gewählte Maßstab muss aber gemessen an den Zweck der Abgabenerhebung sachgerecht sein (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O., Rn. 66 bei juris m.w.N.).

  • VG Berlin, 31.05.2011 - 21 K 483.10

    Filmabgabepflicht der Film- bzw Videowirtschaft; Ausnahmen für Spezial Interest

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - 6 B 1.12
    Die weitere von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob auch einzelne Episoden, Teile eines Films oder Folgen einer Serie als ein zusammenhängender einheitlicher Film im Sinne des § 66a Abs. 1 Satz 1 FFG angesehen werden müssten, wenn die Teile für sich genommen nicht verständlich seien, etwa weil die Handlung und die darstellenden Personen aufeinander aufbauten, wie etwa bei einem im Fernsehen gezeigten Mehrteiler eines (einheitlichen) Films (so VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - VG 21 K 483.10 -, Rn. 34 bei juris), bedarf im vorliegenden Zusammenhang keiner in jeder Hinsicht abschließenden Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2014 - 6 N 39.13

    Filmförderung; Filmabgabe der Videowirtschaft; Anfechtungsklage; Antrag auf

    Zwar ist für die Abgabepflicht nach § 66a Abs. 1 Satz 1 FFG - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht auf die (Gesamt-) Laufzeit des jeweiligen Bildträgers abzustellen, sondern grundsätzlich auf die Laufzeit der einzelnen darauf enthaltenen Filme; der Abgabepflicht unterliegen nämlich nur "Filme" und nicht "Bildträger", die eine Laufzeit von mehr als 58 Minuten aufweisen (Senatsurteil vom 5. Juni 2013, a.a.O., Rn. 21 ff. bei juris).

    Dessen ungeachtet liegt die behauptete Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des erkennenden Senats vom 5. Juni 2013 - OVG 6 B 1.12 - und - OVG 6 B 2.12 - jedenfalls im Ergebnis nicht vor, wie sich aus den unter 1. gemachten Ausführungen ergibt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 6 B 11.13

    Filmförderung; Berufung; Anfechtungsklage; Abgabenbescheid; Filmabgabe der

    Der Senat hat insoweit entschieden, dass bei auf DVDs vertriebenen Fernsehserien auf die Laufzeit der jeweils einzelnen Folge einer Serie für die Erhebung der Abgabepflicht nach § 66a FFG abzustellen ist (Urteile vom 5. Juni 2013 - OVG 6 B 2.12. -, Rn. 39 bei juris und - OVG 6 B 1.12 -, Rn. 34 bei juris).
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