Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 6 B 10994/14.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 Abs 2 S 1 GlüStVtr RP 2012
Glücksspielaufsichtliche Anordnung - Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen / Spielhalle
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle
- Glücksspiel & Recht
Kein Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsmitteln gegen Spielhallen-Untersagungen
- ra.de
- vdai.de
Der in § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV normierte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gilt nicht für Rechtsbehelfe, welche gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen erhoben werden, die Spielhallen betreffen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmittel gegen Spielhallen-Verfügungen haben aufschiebende Wirkung
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 15.10.2014 - 5 L 782/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 6 B 10994/14.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 737 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 CS 13.2300
Rechtsgrundlage für die Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 6 B 10994/14
Zwar hat der Bayerische VGH (10 CS 13.2300, ZfWG 2014, 60, juris) entschieden, die Klage gegen die Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle habe nach Art. 10 Satz 2 Halbsatz 2 bayAGGlüStV in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV keine aufschiebende Wirkung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 4 B 717/14
Befugnis zur Untersagung eines Spielhallenbetriebs aus dem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 6 B 10994/14
Dem entsprechend hält auch das OVG Nordrhein-Westfalen (4 B 717/14, juris) die Bestimmung des § 9 Abs. 2 GlüStV nicht aufgrund der nordrhein-westfälischen Regelungen über die zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden auf spielhallenbezogene Anordnungen für anwendbar.
- VG Mainz, 07.08.2017 - 1 L 754/17
Zuständigkeit für glücksspielrechtliche Aufsichtsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz; …
Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 6 B 10994/14.OVG -, juris) und des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 16. September 2014 - 5 L 689/14.NW -, juris) sind mit Einführung des § 13 Abs. 2 Satz 3 LGlüG n. F. zum 22. August 2015 überholt.