Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08 (6 B 12.08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9079
BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08 (6 B 12.08) (https://dejure.org/2008,9079)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2008 - 6 B 11.08 (6 B 12.08) (https://dejure.org/2008,9079)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2008 - 6 B 11.08 (6 B 12.08) (https://dejure.org/2008,9079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und Handel mit Sprengstoffen als Grund für eine besondere Gefährdungssituation; Voraussetzungen für die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07

    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze,

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen (zuletzt Urteil vom 14. November 2007 BVerwG 6 C 1.07 juris).

    Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 1 BvR 539/03 GewArch 2003, 241 ; Urteil des Senats vom 14. November 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil, das in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, nur stattgegeben werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa Beschluss vom 20. August 1993 BVerwG 9 B 512.93 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    18 Der Kläger ist ferner der Auffassung, das Oberverwaltungsgericht sei von dem in dem Urteil vom 8. Dezember 1992 BVerwG 1 C 5.92 (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 58 = GewArch 1993, 325 ) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass ein Bedürfnis über die in § 32 Abs. 1 WaffG 1976 ausdrücklich genannten Fälle hinaus auch dann anzuerkennen sei, "wenn bei dem Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die ihn von der Allgemeinheit unterscheiden, und wenn dieselben berücksichtigungswert sind, also nicht auf einer Laune oder Liebhaberei, sondern einem wirtschaftlichen oder sonstwie begründeten Interesse beruhen".
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 134.80

    Erlaubnis zum Führen einer Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen - Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    Während nach der seinerzeit die Führung von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen regelnden Vorschrift für die Zulassung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot gemäß § 39 Abs. 2 WaffG 1976 ein "Bedürfnis" nachzuweisen war (dazu Urteil vom 6. Dezember 1983 BVerwG 1 C 134.80 GewArch 1984, 245), wird in der nunmehr geltenden Bestimmung des § 42 Abs. 2 WaffG als eine der Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung gefordert, dass der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann.
  • BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03

    Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 1 BvR 539/03 GewArch 2003, 241 ; Urteil des Senats vom 14. November 2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    17 Der Kläger meint, das Oberverwaltungsgericht sei von dem im Urteil vom 24. Juni 1975 BVerwG 1 C 25.73 (BVerwGE 49, 1 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 S. 11 = GewArch 1975, 342 ) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Bedürfnisses nicht überspannt werden dürften; der Eintritt des befürchteten Schadens brauche nicht wahrscheinlich im Sinne des polizeilichen Gefahrenbegriffes zu sein; es genüge, dass der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen müsse.
  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    Ist und bleibt die erste Einlegung wirksam, so ist die wiederholte Rechtsmitteleinlegung wirkungslos (BGH, Beschluss vom 20. September 1993 II ZB 10/93 NJW 1993, 3141 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    Bei der danach erforderlichen Abwägung ist der Grundsatz zu beachten, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 C 5.99 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74

    Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    17 Der Kläger meint, das Oberverwaltungsgericht sei von dem im Urteil vom 24. Juni 1975 BVerwG 1 C 25.73 (BVerwGE 49, 1 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 S. 11 = GewArch 1975, 342 ) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Bedürfnisses nicht überspannt werden dürften; der Eintritt des befürchteten Schadens brauche nicht wahrscheinlich im Sinne des polizeilichen Gefahrenbegriffes zu sein; es genüge, dass der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen müsse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 A 2880/06
    Auszug aus BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
    1 1. Das Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung die unter den Aktenzeichen OVG 20 A 2880/06 und OVG 20 A 208/07 geführten Verfahren, die Berufungen des Klägers gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden betreffen, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und sodann mit Urteil vom 22. November 2007 die Berufungen des Klägers zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 A 208/07
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

    Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030401.1bvr053903] - NVwZ 2003, 855; BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ; vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 65; Beschluss vom 26. März 2008 - 6 B 11.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 Rn. 12; stRspr).
  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10

    Waffenrechtliches Bedürfnis besonders gefährdeter Personen

    Danach ist die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

    (1) Für dieses Verständnis spricht schon der Wortlaut des § 19 Abs. 1 WaffG, wonach ein Bedürfnis nur "zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe" bestehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris, Rn. 41).

    Diese gesetzliche Wertung ist Ausdruck des bereits genannten Grundsatzes des Waffenrechts, dass die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

  • VG Berlin, 25.01.2018 - 1 K 545.16

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers

    Bei der hiernach vorzunehmenden Abwägung (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2008 - BVerwG 6 B 11.08, juris Rn. 12) hat der Kläger ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (a) besonders anzuerkennendes Interesse am Erwerb eines Schalldämpfers zu Jagdzwecken (b) und dessen Erforderlichkeit (c) nicht glaubhaft gemacht.

    Bei dem von ihm insoweit geltend gemachten Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Lärmemissionen handelt es sich um ein Interesse der Allgemeinheit, das nicht geeignet ist, ein persönliches Interesse des Klägers im Sinne des § 8 Nr. 1 WaffG zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2008 - BVerwG 6 B 11.08, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    a) Begründet ein Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, dass er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (grdl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1 zu § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1972; zu Letzterem auch dass., Beschl. v. 11.11.2015 - 6 C 67.14 - NJW 2016, 888 und v. 26.03.2008 - 6 B 11.08 u.a. - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Dies stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. zu diesem Grundsatz: BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11.08 u.a., Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95, juris Rn. 12; Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8, juris Rn. 14) gelangen zu lassen.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

    Wird gegen eine gerichtliche Entscheidung zweimal dasselbe Rechtsmittel eingelegt, so ist über diese Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 26. März 2008 - BVerwG 6 B 11.08 - Rn. 1; BGH, Beschluss vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 12.11.2014 - 1 K 2227/13

    Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers für die Langwaffe

    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" gelangen zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 26.03.2008 - 6 B 11.08 - Buchholz 402.5 WaffenG Nr. 95; vgl. auch BT-Drucksache 14/7758, 57).

    Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen (BVerwG, Beschl. v. 26.03.2008 - 6 B 11.08 - Juris).

  • VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20

    Waffenerwerb von Jägern

    Ein zahlenmäßig unbeschränkter Erwerb und Besitz von Waffen würde dem in § 1 Abs. 1 WaffG ("Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung") normierten, das gesamte Waffenrecht bestimmenden "Prinzip der Verknappung von Waffen" (dazu vgl. Hamburgisches OVG, aaO. Rn. 34) nicht gerecht werden und entspräche auch nicht dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" gelangen zu lassen (vgl. zu diesem Grundsatz: BVerwG, Beschluss vom 26.03.2008, Az.: 6 B 11.08 u.a., ferner s. Hamburgisches OVG, aaO. Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

    Im letzteren Fall hat der Bewachungsunternehmer die Polizei zu alarmieren, die dann als die in erster Linie zur Wahrung und Verteidigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berufene Institution aufgrund der ihr zu Gebote stehenden hoheitlichen Befugnisse weitere Maßnahmen zu ergreifen hat (siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ; Beschluss vom 26.03.2008 - 6 B 11.08 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 B 11.16

    Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der

    Bei der danach erforderlichen Abwägung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss v. 26. März 2008 - 6 B 11/08 -, juris Rn 12 m.w.N.) der Grundsatz zu beachten, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" gelangen zu lassen.
  • VG Sigmaringen, 24.04.2015 - 8 K 1781/13

    Verfassungsmäßigkeit der Erlaubnispflicht mit Bedürfnisprüfung (§ 8

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 3043/09

    Waffenschein; Waffenhändler; Waffe; Führen; Bedürfnis

  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 52.22
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22

    Bedürfnis; Freilandrinder; Interessen, persönliche; Interessen, wirtschaftliche;

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen

  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 2097/08

    Erteilung eines Waffenscheins zum Führen einer Pistole der Firma Glock; Nachweis

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1722

    Widerruf der Waffenbesitzkarten nach Unzuverlässigkeit

  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 58.22
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 54.22
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 64.22
  • VG Berlin, 15.05.2023 - 31 K 118.22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht