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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11.OVG (https://dejure.org/2012,514)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.02.2012 - 6 B 11492/11.OVG (https://dejure.org/2012,514)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 6 B 11492/11.OVG (https://dejure.org/2012,514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10a Abs 1 S 2 KAG RP, § 10a Abs 1 S 3 KAG RP, § 10a Abs 3 KAG RP
    Ausbaubeitragsrecht für Verkehrsanlagen; Verfassungsmäßigkeit der kommunalabgabenrechtlichen Regelung in Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der in § 10a KAG getroffenen Neuregelung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

  • esovgrp.de

    KAG § 10a
    Abgabenlast, Allgemeingebrauch, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Beitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Bundesverfassungsgericht, einheitliche öffentliche Einrichtung, Einrichtung, Erschließungsbeitrag, Feld- und Waldwegenetz, Feldwegenetz, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a
    Verfassungsmäßigkeit der in § 10a KAG getroffenen Neuregelung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge sind verfassungsgemäß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kommunaler Straßenbau - Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum kommunalen Straßenbau - Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge für den Straßenbau nicht verfassungswidrig - Umlegen der Kosten für Straßenbau auf alle Grundstückseigentümer der Ortsgemeinde zulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Insbesondere hält der Senat an seiner bereits in den Urteilen vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) und vom 10. Juni 2008 (6 C 10255/08, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die in § 10a KAG getroffene Neuregelung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen verfassungsgemäß ist.

    Dabei darf - worauf der Senat (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) bereits hingewiesen hat - nicht übersehen werden, dass die Zugänglichkeit zu einem Grundstück keineswegs allein durch die Straße, an der es gelegen ist, vermittelt wird, sondern zusätzlich durch andere Verkehrsanlagen, die den Anschluss ans übrige Straßennetz herstellen.

    Das vom Senat (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) in diesem Zusammenhang erwähnte Beispiel einer mehr als 100 m langen, selbständigen Sackgasse belegt diese Abhängigkeit ungeachtet der Frage, unter welchen Umständen eine Erschließungseinheit aus einer solchen Sackgasse und der Hauptstraße, auf die sie angewiesen ist, gebildet werden kann.

    Abgesehen davon war der durch die räumlich und funktional zusammenhängende Abrechnungseinheit nach bisherigem Beitragsrecht vermittelte Vorteil nicht "konkreter" als der Sondervorteil, den die einheitliche öffentliche Einrichtung gemäß § 10a KAG in ihrer Gesamtheit als einheitliches Straßensystem bietet (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

    Der Senat (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden und hält daran fest, dass der mit der Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung verbundene Sondervorteil auch in der grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde zum Ausdruck kommt, diese Einrichtung funktionsfähig zu halten.

    So lässt die bloße Anknüpfung an die Zugänglichkeit zu der ausgebauten Verkehrsanlage beim einmaligen Beitrag unberücksichtigt, dass zur wegemäßigen Erschließung eines bestimmten Grundstücks allein die Straße, an der es gelegen ist, keineswegs ausreicht, sondern erst über andere Verkehrsanlagen der Anschluss an das übrige Straßennetz vermittelt wird (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz an das Bundeverfassungsgericht vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO -, soweit dessen Begründung vom Antragsteller im Rahmen des Beschwerdeverfahrens in Bezug genommen worden ist.

    Der Beschluss des VG Koblenz vom 1. August 2011(4 K 1392/10.KO, juris) gibt auch aus anderen Gründen keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 10a KAG zu zweifeln.

    Soweit in dem Beschluss des VG Koblenz vom 1. August 2011(4 K 1392/10.KO, juris) Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Sanierungsbetragsrecht und mit der Festlegung der Verkehrsanlagen, die zur einheitlichen öffentlichen Einrichtung gehören, angesprochen werden, sind sie durch Auslegung lösbar und führen nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 10a KAG.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Denn auch der Umstand, dass die Bildung einer einzigen Abrechnungseinheit nach bisherigem Recht grundsätzlich nur in kleineren Gemeinden oder in Ortsteilen vergleichbarer Größe möglich war (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291, ESOVGRP; 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP, juris), lässt nicht den Schluss zu, der wiederkehrende Beitrag habe nach dem bisherigen Recht eine größere "Nähe zum Aufwand" gehabt (vgl. Kube, LKRZ 2007, 93 f.; von Mutius, Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Novellierung des kommunalen Beitragsrechts, 1985, S. 46; Schoch, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung "wiederkehrender Beiträge" für Verkehrsanlagen, 2005, S. 59, 65).

    Die vom Verwaltungsgericht Koblenz insoweit angeführten Entscheidungen im Verfahren 6 C 10580/02.OVG (NVwZ-RR 2003, 591, ESOVGRP, juris) und im Verfahren 6 A 33/75 (AS 14, 364) ergingen zur früheren, nicht mehr geltenden beitragsrechtlichen Rechtslage.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Insbesondere hält der Senat an seiner bereits in den Urteilen vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) und vom 10. Juni 2008 (6 C 10255/08, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die in § 10a KAG getroffene Neuregelung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen verfassungsgemäß ist.

    Der Gesetzgeber wollte mit dieser "Auftrennung" (Landtags-Drucks. 15/318, S. 7) des Gemeindegebiets ermöglichen, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird (vgl. OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Denn dabei muss der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichten, wobei der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten ist (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, ESOVGRP, juris; 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Denn dabei muss der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichten, wobei der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten ist (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, ESOVGRP, juris; 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1976 - 6 A 33/75
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Die vom Verwaltungsgericht Koblenz insoweit angeführten Entscheidungen im Verfahren 6 C 10580/02.OVG (NVwZ-RR 2003, 591, ESOVGRP, juris) und im Verfahren 6 A 33/75 (AS 14, 364) ergingen zur früheren, nicht mehr geltenden beitragsrechtlichen Rechtslage.
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    So bleibt trotz der in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbarer Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten (vgl. hierzu BVerfG, 1 BvL 1/58, BVerfGE 9, 291 [297]; BVerfG, 2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 467).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    So bleibt trotz der in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbarer Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten (vgl. hierzu BVerfG, 1 BvL 1/58, BVerfGE 9, 291 [297]; BVerfG, 2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 467).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2003 - 6 A 11246/03

    Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Außenbereich, Ausbau, Feldweg, Waldweg,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11
    Der beitragsrechtlich relevante Vorteil, den die Beitragspflichtigen sowohl in der Gemeindeeinrichtung "Feld-, Weinbergs- und Waldwegenetz" (vgl. OVG RP, 6 A 11246/03, ESOVGRP) als auch in einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen haben, besteht in der Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung des Wege- bzw. Straßensystems durch entsprechende Ausbaumaßnahmen der Gemeinde (Gesetzesbegründung zu § 10a KAG, LT-Drucks. 15/318 S. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Dass die öffentlichen Straßen - wie vom Kläger betont wird - von jedermann kostenfrei benutzt werden dürfen, ändert nichts an dem Umstand, dass sie den anliegenden Grundstücken mit Baulandqualität Sondervorteile vermitteln, indem durch Herstellung und Erhaltung der verkehrlichen Erreichbarkeit deren qualifizierte Nutzungsmöglichkeit gesichert wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris; OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS 41, 69, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Unabhängig davon, welche Darstellung der Abrechnungseinheit gewählt wird, ist dabei zu beachten, dass auch Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen beitragsfähige Verkehrsanlagen und deshalb Teil der Abrechnungseinheit sein können, auch wenn sie, was die einzelnen Teileinrichtungen angeht, in der Baulast unterschiedlicher Träger stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2018 - 9 B 36/17 - juris Rn. 3; OVG RP vom 24.2.2012 - 6 B 11492/11 - Rn. 12, wobei gemäß § 10a Abs. 1 Satz KAG RP ausdrücklich Beiträge für Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen nicht erhoben werden).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

    Eine Ortsdurchfahrt wird durch eine Satzungsregelung auf der Grundlage des § 10a KAG (juris KAG RP 1996)nicht zu einem unselbständigen Bestandteil einer kommunalen Einrichtung (wie Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 -, KStZ 2012, 137 = esovgrp, und vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12-, AS 41, 218 = esovgrp).

    Dies hat der Senat (Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11.OVG -, KStZ 2012, 137; Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS 41, 218) bereits zum Ausdruck gebracht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Er hat mehrfach (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl. 2008, 135, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris; 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris) ausführlich begründet, dass die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, keinen räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Verkehrsanlagen voraussetzt und dennoch die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten bleibt.

    Denn die klassifizierten Straßen mit Anbaubestimmung innerhalb einer Gemeinde verlieren durch die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung gemäß § 10a KAG keineswegs ihre rechtliche Selbständigkeit und wegerechtliche Klassifizierung (vgl. hierzu ausführlich OVG RP, 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Der Zugang und die Zufahrt zu einem in sich geschlossenen und aufeinander aufbauenden System von Verkehrsanlagen, das durch erforderliche straßenbauliche Maßnahmen in einem verkehrsfähigen Zustand erhalten wird, begründet durch die damit eröffnete Möglichkeit der Inanspruchnahme einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil für alle Beitragspflichtigen innerhalb der öffentlichen Einrichtung (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Dezember 2007 - 4 L 276/05 -, a.a.O.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 -, m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung (OVG Koblenz, Beschlüsse vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 - AS RP-SL 41, 69 und vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12 - AS RP-SL 41, 218) mit eingehender Begründung dargelegt, dass die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG nicht die Refinanzierung gemeindlicher Aufwendungen für Gehwege und (unselbständige) Parkplätze an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen erfasse und dass die Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen nach § 10a KAG RP die Klassifizierung, Straßenbaulast und Widmung der Bundesstraße unberührt lasse.
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung (OVG Koblenz, Beschlüsse vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 - AS RP-SL 41, 69 und vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12 - AS RP-SL 41, 218) mit eingehender Begründung dargelegt, dass die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG nicht die Refinanzierung gemeindlicher Aufwendungen für Gehwege und (unselbständige) Parkplätze an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen erfasse und dass die Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen nach § 10a KAG RP die Klassifizierung, Straßenbaulast und Widmung der Bundesstraße unberührt lasse.
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung (OVG Koblenz, Beschlüsse vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 - AS RP-SL 41, 69 und vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12 - AS RP-SL 41, 218) mit eingehender Begründung dargelegt, dass die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG nicht die Refinanzierung gemeindlicher Aufwendungen für Gehwege und (unselbständige) Parkplätze an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen erfasse und dass die Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen nach § 10a KAG RP die Klassifizierung, Straßenbaulast und Widmung der Bundesstraße unberührt lasse.
  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

    Weder unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten [aa)] noch solchen der Abgabengerechtigkeit als spezifischer Ausprägung des Gleichbehandlungsgebots [bb)] ergeben sich durchschlagende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 7a Abs. 1 ThürKAG (vgl. zur nahezu identischen Regelung in § 10a KAG RP: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20.11.2007 - 6 C 10601/07.OVG - Juris Rdnr. 20 und vom 10.06.2008 - 6 C 10255/08.OVG - Juris Rdnr. 9 sowie Beschluss vom 24.02.2012 - 6 B 11492/11 - Juris Rdnr. 2 ; VG Trier, Urteil vom 14.08.2008 - 2 K 236/08.TR - Juris Rdnr. 16; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW - Juris Rdnr. 4; a.A. VG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 - 4 K 1392/10.KO - Juris Rdnr. 32 ff.).
  • VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

    Dabei ist der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb des Gemeindegebiets ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 1 KAG zu bewerten (OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 -, juris).
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