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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1986 - 6 B 115/86   

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https://dejure.org/1986,2789
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1986 - 6 B 115/86 (https://dejure.org/1986,2789)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.11.1986 - 6 B 115/86 (https://dejure.org/1986,2789)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. November 1986 - 6 B 115/86 (https://dejure.org/1986,2789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BauR 1987, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer

    Im Falle einer Nutzungsänderung ist auch die bisherige Nutzung "prägend" (NdsOVG, B.v. 3.11.1986 - 6 OVG B 115/86 - BauR 1987, 300).
  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1336

    Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von

    Ist sie nicht genehmigt und genießt sie keinen Bestandsschutz, kommt es ebenfalls darauf an, ob sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, 141. EL Febr. 2021, § 34 BauGB Rn. 35a; OVG Lüneburg, B.v. 3.11.1986 - 6 OVG B 115/86 - ZfBR 1987, 49).
  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1379

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche Maschinenabstellhalle

    Ist sie nicht genehmigt und genießt sie keinen Bestandsschutz, kommt es ebenfalls darauf an, ob sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, 141. EL Febr. 2021, § 34 BauGB Rn. 35a; OVG Lüneburg, B.v. 3.11.1986 - 6 OVG B 115/86 - ZfBR 1987, 49).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 1 LA 239/08

    Nachbarrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der

    Für die Frage, ob sich eine bauliche Erweiterung - auch in Form einer Nutzungsänderung - einfügt, kommt es nicht nur auf die Bebauung außerhalb des Baugrundstücks an, sondern auch die auf dem Baugrundstück selbst vorhandenen Gebäude gehören zu der vorhandenen Bebauung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, BauR 1999, 152 ; Beschl. v. 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 1692 ; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.1986 - 6 B 115/86 -, BRS 46 Nr. 63).
  • OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Anbau, Verlängerung

    Wird jedoch durch die Änderung eines Gebäudes ein rechtswidriger Zustand (erst) herbeigeführt oder ein bestehender rechtswidriger Zustand in abstandflächenrechtlich bedeutsamer Weise negativ verändert bzw. verstärkt, wirft dies die Genehmigungsfrage hinsichtlich der Abstandbestimmungen insgesamt neu auf (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Juli 1988, BRS 48 Nr. 139; OVG Lüneburg, Beschluß vom 3. November 1986, BauR 1987, 300 zur Nutzungsänderung).
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