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   BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98   

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https://dejure.org/1999,686
BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98 (https://dejure.org/1999,686)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1999 - 6 B 133.98 (https://dejure.org/1999,686)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 6 B 133.98 (https://dejure.org/1999,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Froschlärm

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Umsetzen der Frösche und Verhinderung der Neupopulation durch einen Amphibienzaun; Angriffe gegen die Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts; Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsfragen rund um den Gartenteich - Kinder, Mieter, Frösche - was die Gerichte sagen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht BT, Befreiung für einen Dritten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2912
  • NVwZ 1999, 1225 (Ls.)
  • NZM 1999, 914
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
    gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des VGH (NZM 1999, 915 [in diesem Heft]) hat das BVerwG zurückgewiesen, weil sie teils unzulässig und im übrigen unbegründet sei.
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
    Ein wegen Ermessensnichtgebrauch rechtswidriger Verwaltungsakt kann allerdings vom Gericht nicht geheilt werden (BVerwG, NJW 1982, 1413; BVerwG, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Da insoweit, wie dargelegt, bereits im Verwaltungsverfahren Ermessenserwägungen angestellt worden waren, handelte es sich dabei um eine zulässige Ergänzung dieser Erwägungen (§ 114 Satz 2 VwGO - vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - 6 B 133/98 -, Rn. 10, juris).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    § 114 Satz 2 VwGO schaffe die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG-Beschluss vom 14. Januar 1999 6 B 133.98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2912; vgl. auch Kopp/ Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl., § 114 Rz. 50).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Die mit Schriftsatz vom 3. Mai 2005 eingeführten Erwägungen zur Staatenlosigkeit, zum Verlust der Unionsbürgerschaft sowie zu den für den Kläger damit verbundenen Folgen führen - ungeachtet ihrer Bedeutung für den Kläger - die grundlegende Argumentationslinie in der angefochtenen Rücknahmeentscheidung fort und lassen deren "Identität" unberührt (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912 und vom 30. April 2010 - BVerwG 9 B 42.10 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 57).
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