Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011

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   BVerwG, 16.03.2010 - 6 B 14.10   

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https://dejure.org/2010,32155
BVerwG, 16.03.2010 - 6 B 14.10 (https://dejure.org/2010,32155)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 6 B 14.10 (https://dejure.org/2010,32155)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 6 B 14.10 (https://dejure.org/2010,32155)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.02.2010 - 6 B 11.10
    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 6 B 14.10
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2010 - BVerwG 6 B 11.10 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - 6 B 14.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18588
OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - 6 B 14.10 (https://dejure.org/2011,18588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2011 - 6 B 14.10 (https://dejure.org/2011,18588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 6 B 14.10 (https://dejure.org/2011,18588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Befreiung von der Kostenbeteiligung für die Hortbetreuung eines sog. Antragskinds

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 130a VwGO, § 42 Abs 1 SchulG BE, § 42 Abs 2 SchulG BE, § 1 Abs 1 TagEinrKostBetG BE 2006, § 3 Abs 5 TagEinrKostBetG BE 2006
    Berufungsverfahren; Entscheidung durch Beschluss; Verpflichtungsklage; Kindergarten; Befreiung von der Kostenbeteiligungspflicht; Schulpflicht; regelmäßige Schulpflicht; sog. Antragskind; Kostenfreiheit; Hortbetreuung; Kindertagesstätten; Entstehungsgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beitragsfreiheit des ersten Hortjahres bei vorzeitig eingeschulten Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsfreiheit des ersten Hortjahres bei vorzeitig eingeschulten Kindern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei vorzeitig eingeschulten Kindern kann Beitragsfreiheit des ersten Hortjahres beantragt werden - Befreiung von der Kostenbeteiligung nicht nur auf Betreuung im Kindergarten beschränkt

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