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   BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15   

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https://dejure.org/2015,34654
BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15 (https://dejure.org/2015,34654)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2015 - 6 B 15.15 (https://dejure.org/2015,34654)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 6 B 15.15 (https://dejure.org/2015,34654)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 PrSchulG BW 1990, Nr 12 Abs 1 Nr 1 Buchst f PrSchulGVs BW, Art 7 Abs 4 S 2 GG
    Orientierung an Einstellungsvoraussetzungen für öffentlichen Schuldienst als Voraussetzung der Anerkennung von Ersatzschulen

  • Wolters Kluwer

    Anstellungsfähigkeit von Lehrkräften für das entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen als Voraussetzung für die Anerkennung einer Ersatzschule; Gewähr für einen der öffentlichen Schule entsprechenden Ausbildungserfolg; Eigenverantwortung und autonome ...

  • doev.de PDF

    Orientierung an Einstellungsvoraussetzungen für öffentlichen Schuldienst als Voraussetzung der Anerkennung von Ersatzschulen

  • rewis.io

    Orientierung an Einstellungsvoraussetzungen für öffentlichen Schuldienst als Voraussetzung der Anerkennung von Ersatzschulen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anstellungsfähigkeit von Lehrkräften für das entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen als Voraussetzung für die Anerkennung einer Ersatzschule; Gewähr für einen der öffentlichen Schule entsprechenden Ausbildungserfolg; Eigenverantwortung und autonome ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Qualifikation der Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkennung einer Ersatzschule - und die Qualifikation der Lehrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Orientierung an Einstellungsvoraussetzungen für öffentlichen Schuldienst als Voraussetzung der Anerkennung von Ersatzschulen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Orientierung an Einstellungsvoraussetzungen für öffentlichen Schuldienst als Voraussetzung der Anerkennung von Ersatzschulen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 182
  • DÖV 2016, 226
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    Die Klägerin macht geltend, das Berufungsurteil weiche im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - (BVerfGE 27, 195) ab.

    Das Berufungsurteil geht in Übereinstimmung mit dem genannten Beschluss (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ) von der Annahme aus, das Institut der Anerkennung dürfe nicht dazu genutzt werden, die Ersatzschulen zur Anpassung an die öffentlichen Schulen in einem der Sache nach nicht gebotenen Umfang zu veranlassen.

    Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ).

    Es würde mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren sein, wenn die Ersatzschulen ohne sachlichen Grund zur Aufgabe ihrer Selbstbestimmung veranlasst würden (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ).

    Dass auch alternative Mittel zur Sicherung eines hinreichenden Qualifikationsstandards des Lehrpersonals denkbar sind, macht das hier gewählte Mittel nicht sachwidrig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 zur Gestaltung des Zulassungsverfahrens).

    Selbst wenn man mit der Klägerin aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - als Grundsatz herleiten wollte, der Vorbehalt staatlicher Befugnisse in Bezug auf die Prüfungsdurchführung limitiere die Regelungsspielräume, über die der Landesgesetzgeber hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen verfüge, wären jedenfalls die entsprechenden Grenzen unter den vorliegenden Umständen nicht überschritten.

  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 114.81

    Ersatzschule - Öffentliche Schulen - Aufnahmebestimmungen -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ).

    Unabhängig hiervon ist darauf zu verweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht beide Fragen in Bezug auf die Regelung unter Buchstabe d von Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 VVPSchG BW bereits bejaht hat (BVerwG, Urteil vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 ).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße.
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    Hingegen ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen - und für den Senat auch nicht ersichtlich -, inwiefern die genannten bundesverfassungsrechtlichen Maßgaben ihrerseits einen Klärungsbedarf mit über den Einzelfall hinausweisender Tragweite aufwerfen könnten, der aus Anlass des vorliegenden Falls im Rahmen eines Revisionsverfahrens im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts aufgelöst werden könnte (vgl. zu diesem prozessualen Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339 f.).
  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71

    Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15
    Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16

    Ersatzschule ohne Religionsunterricht

    Die für diese Schulen in der Vergangenheit durchgeführten Verfahren auf staatliche Anerkennung sind rechtskräftig abgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.10.2015 in den Verfahren 6 B 16.15, 6 B 17.15 und 6 B 18.15 und vom 01.10.2015 im Verfahren 6 B 15.15), die insoweit erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 09.04.2018 in den Verfahren 1 BvR 3049/15, 3050/15, 3051/15 und 3052/15).
  • BVerwG, 24.06.2016 - 6 B 52.15

    Übertragung der Aufgaben der Schulleitung an Ersatzschulen

    Es liegt im Wesen dieser Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:011015B6B15.15.0] - NVwZ-RR 2016, 182 Rn. 12).

    Es würde mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren sein, wenn die Ersatzschulen ohne sachlichen Grund zur Aufgabe ihrer Selbstbestimmung veranlasst würden (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 - NVwZ-RR 2016, 182 Rn. 12).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 15/16

    Anstellungsfähigkeit der Lehrkräfte im Lehramt an öffentlichen Schulen als

    Auch in Baden-Württemberg ist mit der Anerkennung ein signifikanter Zuwachs an Autonomie verbunden, was der Verwaltungsgerichtshof in dem angegriffenen Beschluss (S. 11) unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 2015 (6 B 15.15, Juris Rn. 15 f.) und vom 12. Oktober 2015 (6 B 16.15, 6 B 17.15, 6 B 18.15, jeweils Juris Rn. 15 f.) ausgeführt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2022 - 9 S 994/21

    Das Anbieten von Religionsunterricht ist nicht Voraussetzung der staatlichen

    Vielmehr kann der Landesgesetzgeber die Erteilung der Anerkennung von besonderen, über die Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG hinausgehenden Bedingungen abhängig machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969, a.a.O., juris Rn. 24 ff.; BVerwG, Urteil vom 30.01.2013 - 6 C 6.12 -, BVerwGE 145, 333; Beschluss vom 01.10.2015 - 6 B 15.15 -, juris Rn. 12; VerfGH BW, Urteil vom 07.05.2018 - 1 VB 15/16 -, juris Rn. 10; Senatsurteile vom 26.03.2015, a.a.O., juris Rn. 44, und vom 23.10.2012 - 9 S 2188/11 -, juris).
  • BVerwG, 05.11.2019 - 6 B 8.19

    Entgeltgenehmigungspflicht von Terminierungsleistungen; Festlegung der Reichweite

    Selbst wenn man den von der Beschwerde zur Begründung der Abweichungsrüge herangezogenen Rechtssatz deshalb für divergenzfähig hält, weil er sich möglicherweise über gedankliche Zwischenschritte logisch zwingend aus den genannten Entscheidungen des Senats herleiten lässt (vgl. zu dieser Begründung der Divergenzfähigkeit: BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:011015B6B15.15.0] - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 15 Rn. 10), sind die Voraussetzungen einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan.
  • BVerwG, 05.11.2019 - 6 B 7.19

    Entgeltgenehmigungspflicht von Terminierungsleistungen; Festlegung der Reichweite

    Selbst wenn man den von der Beschwerde zur Begründung der Abweichungsrüge herangezogenen Rechtssatz deshalb für divergenzfähig hält, weil er sich möglicherweise über gedankliche Zwischenschritte logisch zwingend aus den genannten Entscheidungen des Senats herleiten lässt (vgl. zu dieser Begründung der Divergenzfähigkeit: BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:011015B6B15.15.0] - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 15 Rn. 10), sind die Voraussetzungen einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 22.13

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Honorarvertrages des Trägers einer

    Die Forderung der Legislative oder der Exekutive nach einer Anpassung an das öffentliche Schulwesen kann - auch bei anerkannten Ersatzschulen - nur insoweit verlangt werden, als dies sachgerecht und geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 6 B 15.15 -, juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 11.13

    Untersagung des Abschlusses eines Honorarvertrages mit einer Lehrkraft gegenüber

    Die Forderung der Legislative oder der Exekutive nach einer Anpassung an das öffentliche Schulwesen kann - auch bei anerkannten Ersatzschulen - nur insoweit verlangt werden, als dies sachgerecht und geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 6 B 15.15 -, juris Rn. 12 ff.).
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