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   BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08   

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BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08 (https://dejure.org/2008,17822)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 6 B 16.08 (https://dejure.org/2008,17822)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 6 B 16.08 (https://dejure.org/2008,17822)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
    Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 BVerwG 3 B 102.91 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 22. Mai 2003 - BVerwG 6 B 30.03 -).
  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 30.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
    Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 BVerwG 3 B 102.91 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 22. Mai 2003 - BVerwG 6 B 30.03 -).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
    6 Die Beklagte macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei mit seiner Aussage, Rechtsmissbrauch liege vor beim "Gebrauch eines Rechts zu Zwecken, die unter keinem Gesichtspunkt schutzwürdig sind", von den Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, dass eine Behörde im Falle der Rücknahme eines Verwaltungsakts trotz von ihr erkannter Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs nur dann rechtsmissbräuchlich handele, wenn "ihr gute Gründe für diese Verfahrensweise nicht zur Seite stehen" (Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84 = Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 50 S. 21), und dass der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn voraussetzt, "das ... unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen lässt" (Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 34.79 - BVerwGE 65, 197 = Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 90 S.34).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
    6 Die Beklagte macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei mit seiner Aussage, Rechtsmissbrauch liege vor beim "Gebrauch eines Rechts zu Zwecken, die unter keinem Gesichtspunkt schutzwürdig sind", von den Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, dass eine Behörde im Falle der Rücknahme eines Verwaltungsakts trotz von ihr erkannter Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs nur dann rechtsmissbräuchlich handele, wenn "ihr gute Gründe für diese Verfahrensweise nicht zur Seite stehen" (Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84 = Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 50 S. 21), und dass der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn voraussetzt, "das ... unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen lässt" (Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 34.79 - BVerwGE 65, 197 = Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 90 S.34).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Diese erfolgt durch Typisierung anhand von Fallgruppen (vgl. Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294 = Buchholz 451.64 BBankG Nr. 3; Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Diese erfolgt durch Typisierung anhand von Fallgruppen (vgl. Urteile vom 11. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 22.11 - NJW 2013, 629 Rn. 25 und vom 23. November 1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294 = Buchholz 451.64 BBankG Nr. 3 S. 1 ; Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).
  • VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 7061/12

    Interessenwahrungsgrundsatz; Jugendhilfe; Kostenerstattung; Nachrang;

    Diese erfolgt durch Typisierung anhand von Fallgruppen (vgl. Urteile vom 11. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 22.11 - NJW 2013, 629 Rn. 25 und vom 23. November 1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294 = Buchholz 451.64 BBankG Nr. 3 S. 1 ; Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).
  • VG Osnabrück, 04.11.2015 - 3 A 88/14

    Alternativenermittlung; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Aussetzung

    Diese erfolgt durch Typisierung anhand von Fallgruppen (BVerwG, Urteil vom 23.11.1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294 = Buchholz 451.64 BBankG Nr. 3; Beschluss vom 30.04.2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12

    Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen um einen Arbeitsplatz; offensichtlich

    Wann die Geltendmachung eines materiellen oder prozessualen Rechts nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsmissbräuchlich ist, wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig fallgruppenbezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entschieden (Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08

    Kriterien für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für

    Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 -).
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