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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 19.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18932
OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 19.16 (https://dejure.org/2017,18932)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2017 - 6 B 19.16 (https://dejure.org/2017,18932)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 6 B 19.16 (https://dejure.org/2017,18932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 71 Abs 1 SGB 9, § 73 Abs 1 SGB 9, § 73 Abs 2 Nr 2 Alt 1 SGB 9, § 77 Abs 1 SGB 9
    Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht - hier: Arbeitsplätze für humanitäre Auslandseinsätze der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Schwerbehindertenrecht; Ausgleichsabgabe; Arbeitsplätze; karitative Beweggründe; Erwerbsdienlichkeit; Auslandseinsätze; Hilfsorganisation; humanitäre Zwecke; Aufwandsentschädigung

  • IWW

    § 71 Abs 1 SGB 9, § 73 Abs 1 SGB 9, § 73 Abs 2 Nr 2 Alt 1 SGB 9, § 77 Abs 1 SGB 9
    SGB 9

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht - hier: Arbeitsplätze für humanitäre Auslandseinsätze der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    So viele Arbeitsplätze stehen Schwerbehinderten zu

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 19.16
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 30. Juni 2016 - BVerwG 5 C 1.15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R

    Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der

    Ein inländischer Arbeitsplatz in diesem Sinne liegt vor, wenn die der Beschäftigung zugrundeliegende rechtliche Beziehung für den Geltungsbereich des SGB IX begründet wurde (vgl OVG Berlin-Brandenburg vom 19.11.2014 - OVG 6 B 10.14 - juris RdNr 20; OVG Berlin-Brandenburg vom 23.5.2017 - OVG 6 B 19.16 - juris RdNr 16) .
  • SG Detmold, 06.08.2020 - S 13 AL 293/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Tätigkeit nicht in erster Linie dem Erwerb dient, wenn nur ca. die Hälfte der für die Tätigkeit üblicherweise anfallenden Vergütung gezahlt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2017 - OVG 6 B 19.16, zitiert nach Juris Rn.22ff.).
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