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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04   

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BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04 (https://dejure.org/2004,4508)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2004 - 6 B 2.04 (https://dejure.org/2004,4508)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2004 - 6 B 2.04 (https://dejure.org/2004,4508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen Heranziehung eines ehrenamtlichen Richters; Begriff der "unvorhergesehenen Verhinderung" nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Fall der Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Eine Besetzungsrüge ist nur dann hinreichend vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglicht (Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 BVerwG 8 CB 83.80 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 und vom 27. Juni 1995 BVerwG 5 B 53.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).

    Wird die ordnungsgemäße Heranziehung eines ehrenamtlichen Richters gerügt, bedarf es einer Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der für die Heranziehung maßgeblichen Listen (vgl. §§ 30, 34 VwGO) sowie gegebenenfalls der Einholung von Erkundigungen und der Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen (Beschlüsse vom 27. Juni 1995, a.a.O. und vom 2. Juli 1998 BVerwG 11 B 30.97 Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654 ).

    Dies ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, da nur über entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Tatsachen Beweis erhoben werden muss, was auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts zu beurteilen ist (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1995, a.a.O.; Beschluss vom 28. August 2003 BVerwG 9 B 31.03 ).

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (z.B. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, 310 und vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 , Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht schon dann der Fall ist, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fern liegenden Schluss gezogen hat (Beschluss vom 12. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Eine "unvorhergesehene Verhinderung" im Sinne von § 30 Abs. 2 VwGO kann nicht nur eine Verhinderung sein, die plötzlich eintritt, ohne dass zeitlich die Möglichkeit besteht, den in der Hauptliste nächstfolgenden Richter zu laden, sondern ebenso die Verhinderung, die für das Gericht zum Zeitpunkt der normalen Ladung nicht vorauszusehen war (Urteil vom 12. Dezember 1973 BVerwG 6 C 104.73 BVerwGE 44, 215 ).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 68.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter (nur), solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (Urteile vom 27. Mai 1982 BVerwG 2 C 50.80 , Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197 = NJW 1983, 187 m.w.N. und vom 24. Oktober 1984 BVerwG 6 C 49.84 BVerwGE 70, 216 m.w.N.; Beschluss vom 13. Dezember 1995 BVerwG 2 B 68.95 ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Das Berufungsgericht konnte von einer Beweiserhebung unter dem Gesichtspunkt der Wahrunterstellung absehen, weil es zu Gunsten der Klägerin den von ihr behaupteten Sachverhalt, am 18. Dezember 1997 und mindestens bis zum 23. Dezember 1997 an nicht prüfungsbedingten Angststörungen gelitten zu haben und tagelang nicht in der Lage gewesen zu sein, Prüfungsunfähigkeit geltend zu machen, ohne jede inhaltliche Einschränkung als richtig angenommen und damit so behandelt hat, als wäre er nachgewiesen (zum zulässigen Absehen von einer Beweiserhebung bei Wahrunterstellung vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 und vom 24. März 1987 BVerwG 9 C 47.85 BVerwGE 77, 150 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter (nur), solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (Urteile vom 27. Mai 1982 BVerwG 2 C 50.80 , Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197 = NJW 1983, 187 m.w.N. und vom 24. Oktober 1984 BVerwG 6 C 49.84 BVerwGE 70, 216 m.w.N.; Beschluss vom 13. Dezember 1995 BVerwG 2 B 68.95 ).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Das Berufungsgericht konnte von einer Beweiserhebung unter dem Gesichtspunkt der Wahrunterstellung absehen, weil es zu Gunsten der Klägerin den von ihr behaupteten Sachverhalt, am 18. Dezember 1997 und mindestens bis zum 23. Dezember 1997 an nicht prüfungsbedingten Angststörungen gelitten zu haben und tagelang nicht in der Lage gewesen zu sein, Prüfungsunfähigkeit geltend zu machen, ohne jede inhaltliche Einschränkung als richtig angenommen und damit so behandelt hat, als wäre er nachgewiesen (zum zulässigen Absehen von einer Beweiserhebung bei Wahrunterstellung vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 und vom 24. März 1987 BVerwG 9 C 47.85 BVerwGE 77, 150 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Die Ermessensfreiheit findet ihre Grenze, wenn die Entscheidung des Gerichts eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erfordert oder wenn sich dem Gericht aus anderen Gründen eine (weitere) Beweiserhebung aufdrängt (Urteile vom 6. November 1986 BVerwG 3 C 27.85 BVerwGE 75, 119 und vom 9. August 1996 BVerwG 6 C 3.95 , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372 S. 158).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Eine Besetzungsrüge ist nur dann hinreichend vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglicht (Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 BVerwG 8 CB 83.80 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 und vom 27. Juni 1995 BVerwG 5 B 53.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
    Die Ablehnung von Beweisanträgen stellt nur dann einen Gehörsverstoß dar, wenn die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 1 BvR 158/78 BVerfGE 50, 32 ; BVerwG, Beschluss vom 1. August 2003 BVerwG 1 B 294.02 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 28.08.2003 - 9 B 31.03

    Verzicht von Vorhabenträgern auf materiellrechtliche Rechtspositionen auf Dauer -

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerwG, 01.08.2003 - 1 B 294.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 04.08.2014 - 1 B 8.14

    Priviligierung des über Art. 4 Abs. 2 lit. a FamZRL begünstigten Personenkreises

    Die Würdigung ärztlicher Atteste indes ist eine sich in der verwaltungsgerichtlichen Praxis immer wieder stellende Aufgabe; aufgrund der dadurch gewonnenen Erfahrungen ist ein Gericht regelmäßig befähigt, ein ärztliches Attest jedenfalls insoweit zu würdigen, als es um die Mindestanforderungen an die Verwertbarkeit ärztlicher Stellungnahmen oder die Differenzierung zwischen Symptomen und Diagnosen und die ihm insoweit zukommende Aussagekraft geht (Beschluss vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 - juris).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Denn die Pflicht zur Sachaufklärung und mithin auch die Pflicht zur Erhebung von Beweisen bezieht sich von vornherein nur auf solche Umstände, auf die es nach der eigenen materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts, die es seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. etwa Beschluss vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 -).
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   OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04   

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OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04 (https://dejure.org/2005,25312)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2005 - 6 B 2.04 (https://dejure.org/2005,25312)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 6 B 2.04 (https://dejure.org/2005,25312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe für einen Ausländer ; Abgabe des Unterstehens der Aufsicht einer Kommandatur anlässlich eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung für Spätaussiedler; Einordnung einer zwangsweisen Rückführung in ein ...

  • Judicialis

    BVFG § 9 Abs. 2; ; BVFG § ... 9 Abs. 2 Satz 1; ; BVFG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 124 a Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; HHG § 1 Abs. 1; ; HHG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HHG § 1 Abs. 5; ; HHG § 1 Abs. 5 Satz 1; ; HHG § 1 Abs. 5 Satz 2; ; HHG § 9 a; ; HHG § 9 b; ; HHG § 9 c; ; KgfEG § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78

    Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und

    Auszug aus OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04
    Denn das Verbringen einer Person in ein ausländisches Staatsgebiet gegen ihren Willen ist nicht denkbar ohne vorheriges Festgehaltenwerden i.S.d. § 1 Abs. 5 Satz 1 HHG (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26; BVerwG, Urteil vom 3. September 1980, BVerwGE 60, 343; Urteil vom 26. Juli 1978, Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12; Urteil vom 28. Juni 1978, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22; Urteil vom 22. Juni 1977, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 3. September 1980 klargestellt (BVerwGE 60, 343) und zur Begründung dargelegt, dass - anders als nach der bisher vorgenommen Bewertung des Handelns der Besatzungsmacht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1970 - VIII C 64.70 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 9; Urteil vom 28. Juni 1978, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22) - auch nach den allgemeinen Anschauungen, die im Jahre 1945 in dem sowjetischen Einflussbereich herrschten, es ein nicht vertretbarer Eingriff war, Deutsche, die vor den sowjetischen Truppen aus der Sowjetunion in das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches geflüchtet waren, gegen ihren Willen in die Sowjetunion zurückzuschaffen, um sie dort als "Feinde" zur Rechenschaft zu ziehen.

    Denn sie haben durch die Flucht aus dem Gebiet der Sowjetunion ihre Heimatbeziehung dorthin gelöst (BVerwGE 60, 343).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 5 C 11.02

    Eingliederungshilfe, pauschale, für Spätaussiedler aus der ehemaligen

    Auszug aus OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 5 C 11.02 -, BVerwGE 118, 310) darauf abgestellt, dass § 9 Abs. 2 BVFG einen "selbst" erlittenen Gewahrsam voraussetzt.

    Denn § 9 Abs. 2 BVFG ist ausdrücklich als Anschlussregelung für die weggefallenen Eingliederungshilfen auf der Grundlage der §§ 9 a bis 9 c HHG und § 3 KgfEG mit dem Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung konzipiert worden (BT-Drs. 12/3212, S. 22; vgl. auch BVerwGE 118, 301).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 9 B 466.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustellungszeitpunkt des

    Auszug aus OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04
    Entscheidend ist vielmehr der Zugang bei dem zuständigen Bediensteten der Behörde (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 9 B 466.89 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 7; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 B 162.95 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1993 - 16 S 1587.93 -, in: juris).
  • BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04
    Entscheidend ist vielmehr der Zugang bei dem zuständigen Bediensteten der Behörde (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 9 B 466.89 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 7; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 B 162.95 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1993 - 16 S 1587.93 -, in: juris).
  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 64.70

    Begriff der "politischen Gründe" im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (HHG) -

    Auszug aus OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 3. September 1980 klargestellt (BVerwGE 60, 343) und zur Begründung dargelegt, dass - anders als nach der bisher vorgenommen Bewertung des Handelns der Besatzungsmacht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1970 - VIII C 64.70 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 9; Urteil vom 28. Juni 1978, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22) - auch nach den allgemeinen Anschauungen, die im Jahre 1945 in dem sowjetischen Einflussbereich herrschten, es ein nicht vertretbarer Eingriff war, Deutsche, die vor den sowjetischen Truppen aus der Sowjetunion in das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches geflüchtet waren, gegen ihren Willen in die Sowjetunion zurückzuschaffen, um sie dort als "Feinde" zur Rechenschaft zu ziehen.
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95

    Verwaltungsverfahren: Zugang eines Schriftstücks bei rückdatiertem

    Auszug aus OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04
    Entscheidend ist vielmehr der Zugang bei dem zuständigen Bediensteten der Behörde (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 9 B 466.89 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 7; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 B 162.95 -, Buchholz 340 VwZG § 5 Nr. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1993 - 16 S 1587.93 -, in: juris).
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