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   BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96   

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https://dejure.org/1996,17078
BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96 (https://dejure.org/1996,17078)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1996 - 6 B 2.96 (https://dejure.org/1996,17078)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 6 B 2.96 (https://dejure.org/1996,17078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung bei Aufnahmebegehren in eine Realschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde (vgl. § 133 VwGO) ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96
    Danach ist der Landesgesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehalten, seine Gesetze den Gesetzen anderer Länder oder des Bundes anzupassen, die dieselbe Materie regeln (BVerfGE 32, 346, 360 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71]; 35, 303, 352).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96
    Danach ist der Landesgesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehalten, seine Gesetze den Gesetzen anderer Länder oder des Bundes anzupassen, die dieselbe Materie regeln (BVerfGE 32, 346, 360 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71]; 35, 303, 352).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde (vgl. § 133 VwGO) ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10

    Zum Wechsel eines aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg zuziehenden

    Dies folgt aus dem Grundsatz, wonach ein Landesgesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehalten ist, seine Gesetze den Regelungen anderer Länder oder des Bundes anzupassen, die dieselbe Materie regeln (BVerwG, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 B 2/96 -, Buchholz 421 Nr. 119, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346 [360]).
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