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   BVerwG, 03.01.1992 - 6 B 20.91   

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https://dejure.org/1992,3944
BVerwG, 03.01.1992 - 6 B 20.91 (https://dejure.org/1992,3944)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1992 - 6 B 20.91 (https://dejure.org/1992,3944)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1992 - 6 B 20.91 (https://dejure.org/1992,3944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zuerkennung der Hochschulreife - Verletzung der schulischen Beratungspflicht - Nichtbelegung erforderlicher Kurse - Nichterreichen der Mindestpunktzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationsrecht (Eltern und Schüler) - Verletzung der Beratungspflicht und Folgenbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beratungspflicht, Keine Zuerkennung eines als Folge der Verletzung einer tatsächlich nicht erbrachten schulischen Leistungsnachweises im Wege der Folgenbeseitigung; Leistungsnachweis, Keine Zuerkennung eines als Folge der Verletzung einer Beratungspflicht tatsächlich ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 25.79

    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts - Irrevisibilität - Landesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1992 - 6 B 20.91
    Die Anwendung allgemeiner Grundsätze des Verwaltungsrechts in Ergänzung von Landesrecht ist Anwendung von Landesrecht und damit irrevisibel (Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 25.79 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 113).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Der Sekundäranspruch - hier auf Aufwendungsersatz gerichtet - teilt in aller Regel und so auch hier die Rechtsnatur des ihm zugrunde liegenden Leistungsanspruchs (vgl. etwa zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und zum Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag: Urteile vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 = Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 13 S. 10 und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 ; vgl. ferner Beschluss vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 9 S 2480/09

    Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers

    Auch ein etwaiger Verstoß hiergegen begründete aber keinen Anspruch auf vorläufiges Vorrücken, weil ein entsprechender Fehler den erforderlichen Leistungsnachweis bzw. die Leistungsprognose nicht ersetzen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.1992 - 6 B 20/91 -, BayVBl 1992, 442).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich

    Der Senat weist zur Klarstellung jedoch darauf hin, daß die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hier entgegen der Auffassung der Beklagten als sogenannter "allgemeiner Grundsatz" die landesrechtlich geprägten Beziehungen zwischen den Beteiligten und insbesondere die landesrechtliche Pflichtenzuweisung durch die Straßenbaulast ergänzen und insoweit dem irrevisiblen, die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht rechtfertigenden Landesrecht angehören dürfte (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240); dies gilt sowohl für die von der Beschwerde in erster Linie angegriffene Inanspruchnahme der Beklagten anstelle der Beigeladenen oder der konkret tätigen Baufirmen als Schuldner des geltend gemachten Anspruchs als auch für die in zweiter Linie eingewandte Minderung der Höhe des Ersatzanspruchs sei es über den Gedanken des § 254 BGB , sei es über die Grundsätze "neu für alt".
  • BVerwG, 17.01.1995 - 8 B 213.94

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Denn die Einrede aus § 273 BGB findet in dem streitigen Zusammenhang als allgemeiner Grundsatz zur Ergänzung des hessischen Kirchensteuergesetzes und der von ihm als Landesrecht in Bezug genommenen (§ 15 Abs. 1 KiStG) Abgabenordnung Anwendung; die Vorschrift teilt daher nach ständiger Rechtsprechung die Rechtsnatur der Regelung, deren Ergänzung sie dient (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 25.79 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 113; Beschluß vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240 S. 78 ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 8 B 212.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zur Frage, ob es sich bei der

    Denn die Einrede aus § 273 BGB findet in dem streitigen Zusammenhang als allgemeiner Grundsatz zur Ergänzung des hessischen Kirchensteuergesetzes und der von ihm als Landesrecht in Bezug genommenen (§ 15 Abs. 1 KiStG) Abgabenordnung Anwendung; die Vorschrift teilt daher nach ständiger Rechtsprechung die Rechtsnatur der Regelung, deren Ergänzung sie dient (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 25.79 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 113; Beschluß vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240 S. 78 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2012 - 13 B 968/12

    Bewertung einer rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Studium

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris, und vom 3. Januar 1992 - 6 B 20.91 -, BayVBl. 1992, 442; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 4 A 204/08 -, NVwZ-RR 2010, 525; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. September 1991 - 9 S 1529/91 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 1984 - 7 B 82 A/2896 -, NVwZ 1985, 598; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 226; Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, Rn. 377ff., 496ff.; dies., Prüfungsrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 617ff.
  • OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97

    Gerichtliche Kontrolle ; Entscheidung über das Bestehen des Abiturs; Begründung;

    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat wie das Verwaltunsgericht nicht zu erkennen vermag, daß ohne konkretere Nachfragen seitens der Klägerin der Beklagte verpflichtet gewesen wäre, über die der Klägerin ausgehändigte Handreichung für Schüler, die in die Jahrgangstufe 11 der Gymnasien eintreten hinausgehende Ratschläge zu erteilen, vermöchte ein solcher Verfahrensfehler nicht den Leistungsnachweis einer zusätzlichen mündlichen Prüfung als solches zu ersetzen; er begründete deshalb auch nicht unmittelbar einen Anspruch auf Neubescheidung über das Bestehen des Abiturs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1992 , BayVBl. 1992, 442 [443]).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 8 B 88.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Abgesehen davon weist der Senat darauf hin, daß die entsprechende Heranziehung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs - insbesondere auch hinsichtlich der Beweislastfragen (vgl. § 282 BGB) - als sogenannte "allgemeine Grundsätze" die landesrechtlich geprägten Beziehungen zwischen den Beteiligten des streitigen Kanalbenutzungsverhältnisses ergänzen und insoweit dem irrevisiblen, die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht rechtfertigenden Landesrecht zuzurechnen sein dürfte (vgl. Beschlüsse vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240 und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2012 - 13 B 969/12

    Bewertung einer rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Studium

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris, und vom 3. Januar 1992 - 6 B 20.91 -, BayVBl. 1992, 442; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 4 A 204/08 -, NVwZ-RR 2010, 525; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. September 1991 - 9 S 1529/91 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 1984 - 7 B 82 A/2896 -, NVwZ 1985, 598; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 226; Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, Rn. 377ff., 496ff.; dies., Prüfungsrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 617ff.
  • BVerwG, 21.06.1996 - 8 B 120.96

    Pflichtverstoß im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommen hier als sog. "allgemeine Grundsätze" in Ergänzung des jeweiligen öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Schuldverhältnisses zur Anwendung und teilen damit dessen Rechtsnatur (vgl. Beschlüsse vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240 und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 sowie Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 [BVerwG 06.10.1989 - 8 C 52/87]).
  • VG Minden, 01.07.2004 - 2 K 7651/03

    Versetzung eines Schülers in die Jahrgangsstufe 12; Fehlen einer ordnungsgemäßen

  • VG Berlin, 09.08.2013 - 3 L 509.13

    Nicht-Bestehen der Probezeit an einem Gymnasium

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