Rechtsprechung
VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wegen Verkehrsdelikten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs 8 FeV; § 11 Abs 3 FeV
Auswirkung; Berücksichtigung; Bundeszentralregister; Eignungsgutachten; Eintragung; Entscheidung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Gutachten; medizinisch-psychologisches Gutachten; Strafverfahren; Tilgung; Untersuchung; Verkehrsdelikt; Verkehrszentralregister; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08
- OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. …
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08
Der Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Gerichts vom 11.03.2008 (6 B 44/08) aufzuheben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage (6 A 43/08) gegen die mit Bescheid des Antraggegners vom 20.02.2008 verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis wiederherzustellen (§ 80 Abs. 7 VwGO), hat keinen Erfolg.In seinem Beschluss vom 11.03.2008 (6 B 44/08) ist das Gericht ebenso wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem diese Entscheidung bestätigenden Beschluss vom 10.06.2008 (12 ME 87/08) von einer zweimaligen rechtskräftigen Verurteilung des Antragstellers in den Jahren 2002 und 2007 wegen ähnlich gelagerter Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges begangen wurden, ausgegangen.
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04
Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08
Vor diesem Hintergrund ist die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV nach Sinn und Zweck der Norm sowie den Regeln der grammatischen und systematischen Auslegung dahin gehend zu verstehen, dass bereits ein einmaliger, dafür aber erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtfertigt (vgl. ausführlich zur Auslegung der Norm: VGH Baden-Württemberg, B. v. 25.07.2001 - 10 S 614/00 -, NZV 2002, 604 sowie U. v. 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - , NJW 2005, 234). - VGH Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 10 S 614/00
Fahreignungsgutachten nach Fahrerlaubnisentziehung wegen erheblicher Straftat
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08
Vor diesem Hintergrund ist die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV nach Sinn und Zweck der Norm sowie den Regeln der grammatischen und systematischen Auslegung dahin gehend zu verstehen, dass bereits ein einmaliger, dafür aber erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtfertigt (vgl. ausführlich zur Auslegung der Norm: VGH Baden-Württemberg, B. v. 25.07.2001 - 10 S 614/00 -, NZV 2002, 604 sowie U. v. 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - , NJW 2005, 234).
- OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines …
Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 6. Oktober 2008 - 6 B 251/08 - hat es das Verwaltungsgericht abgelehnt, seinen Beschluss vom 11. März 2008 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO zu ändern.