Rechtsprechung
VG Osnabrück, 07.02.2011 - 6 B 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV bei Verdacht "chronisch wahnhafter Störung" nach ICD10: F22 und "paranoider Persönlichkeitsstörung (ICD 10: F 60.0)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs 8 FeV
Fahrerlaubnis; Gutachten; ICD10: F22; ICD10: F60.0 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht einer Persönlichkeitsstörung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht "chronisch wahnhafter Störung" und "paranoider Persönlichkeitsstörung"
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 07.02.2011 - 6 B 3/11
- OVG Niedersachsen, 06.04.2011 - 12 ME 37/11
Rechtsprechung
BVerwG, 02.03.2011 - 6 B 3.11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Köln, 27.10.2010 - 21 K 3211/04
- BVerwG, 02.03.2011 - 6 B 3.11
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 2 S 2327/17
(Einschränkungen der Rücknehmbarkeit
In dieser Situation ist der gemischte Bescheid als belastend anzusehen mit der Konsequenz, dass ausschließlich der in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG verankerte Grundsatz der freien Rücknehmbarkeit von Verwaltungsakten heranzuziehen ist und für eine Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen gem. § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG kein Raum ist (BVerwG, Urteil vom 09.05.2012 - 6 B 3.11 -, juris Rdnr. 47;… Kopp/Ramsauer, VwVfG 18. Aufl., § 49 Rdnr. 72, Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl., § 48 Rdnr. 126).
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 45 SGB 10, § 1 BAföG, § 11 Abs 1 BAföG, § 11 Abs 2 BAföG, § 27 Abs 1 Nr 2 BAföG
BaföG; vermögensmindernde Verpflichtung zur Zahlung von Schulgeld - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 45 SGB 10, § 1 BAföG, § 11 Abs 1 BAföG, § 11 Abs 2 BAföG, § 27 Abs 1 Nr 2 BAföG, § 25 Abs 6 BAföG, § 28 Abs 3 BAföG, § 398 BGB, § 414 BGB, § 415 BGB, § 1601 BGB, § 1603 BGB, § 1610 Abs 2 BGB
Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Rücknahme; Vermögensanrechnung; Forderung; Forderungsinhaber; Schulden; Schulgeld; Abzugsfähigkeit; ausbildungsförderungsrechtlicher Bedarf; besondere Kosten der Ausbildung; Härtefreibetrag; Geltendmachung im ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11
Forderungsinhaber gegenüber der Bank ist nicht der Einzahlende, sondern regelmäßig der Kontoinhaber (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30.07 -, BVerwGE 132, 10, Rn. 15 bei juris).Sinn der Regelung ist, dem Auszubildenden vorerst den Einsatz von Vermögen nicht abzuverlangen, das zur Deckung des ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfs nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30.07 -, a.a.O., Rn. 22 bei juris).
Auch Sinn und Zweck des § 28 Abs. 3 BAföG lassen diesen Schluss nicht zu, weil es im Rahmen der nach § 28 BAföG vorgesehenen "Vermögenssaldierung" unerheblich ist, ob der Auszubildende eine bestehende Schuld während der Ausbildung aus vorhandenem Vermögen tilgt oder dies auf einen Zeitpunkt nach dem Abschluss seiner Ausbildung verschiebt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. September 2008, a.a.O., Rn. 19 ff).
- OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 LC 757/07
Anspruch eines Auszubildenden auf Gewährung eines Härtefreibetrags im Hinblick …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11
Hiervon nicht abgedeckte besondere Kosten der Ausbildung sind, wie der Begründung des Entwurfs des 18. Änderungsgesetzes zu entnehmen ist, etwa Schulgelder und Studiengebühren (BT-Drs. 13/4246 S. 22 zu Nr. 19 Buchst. d des Gesetzentwurfs, vgl. auch OVG Berlin…, Urteil vom 18. Januar 2001 - OVG 6 B 120.96 -, NVwZ-RR 2002, 118, Rn. 34 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 LC 757/07 -, NdsVBl 2010, 369, Rn. 22 bei juris;… Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 23 Rn. 53). - OVG Berlin, 18.01.2001 - 6 B 120.96
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11
Hiervon nicht abgedeckte besondere Kosten der Ausbildung sind, wie der Begründung des Entwurfs des 18. Änderungsgesetzes zu entnehmen ist, etwa Schulgelder und Studiengebühren (BT-Drs. 13/4246 S. 22 zu Nr. 19 Buchst. d des Gesetzentwurfs, vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2001 - OVG 6 B 120.96 -, NVwZ-RR 2002, 118, Rn. 34 bei juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 LC 757/07 -, NdsVBl 2010, 369, Rn. 22 bei juris;… Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 23 Rn. 53). - BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80
Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11
Dies gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen an seine Eltern oder einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 C 103.80 -, DVBl 1983, 846, Rn. 24 bei juris).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2013 - 4 LA 290/11
Freistellung eines weiteren Teils des Vermögens eines Auszubildenden nach § 29 …
Danach kommt die Freistellung eines weiteren Teils des Vermögens des Auszubildenden nach § 29 Abs. 3 BAföG grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende notwendige ausbildungsbedingte Mehrkosten, die - wie Schulgeld - durch den ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatz nicht gedeckt sind (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 19.8.2010 - 4 LC 757/07 -, Nds.VBl. 2010, 369; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2010 - OVG 6 B 3.11 -), zu tragen hat, wenn der Auszubildende ferner ohne die Freistellung eines weiteren Teils seines Vermögens sein nach § 29 Abs. 1 BAföG anrechnungsfreies Vermögen zur Deckung dieser Kosten vollständig oder teilweise verwerten müsste und wenn diese Verwertung des anrechnungsfreien Vermögens zugleich zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. - OVG Thüringen, 09.08.2017 - 1 ZKO 522/15
Gewährung von Reisekosten für Auslandsstudium im Rahmen der Ausbildungsförderung …
Der Gesetzgeber ist darüber hinaus selbst davon ausgegangen, dass insbesondere Schulgelder und Studiengebühren nicht von der Ausbildungsförderung als besondere Kosten der Ausbildung umfasst werden (…vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 28. März 1996 - BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19 d des Entwurfs zum 18. BAföG-ÄndG; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - 6 B 3.11 - juris Rn. 23; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 LC 757/07 - juris Rn. 22). - OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
Auslandsstudium; Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 BAföG-ZuschlagsV für …
Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass insbesondere Schulgelder und Studiengebühren nicht von der Ausbildungsförderung als besondere Kosten der Ausbildung umfasst werden (…vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 28.3.1996, BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19 d des Entwurfs zum 18. BAföG-ÄndG;… OVG Weimar, Beschl. v. 9.8.2017, 1 ZKO 522/15, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2012, 6 B 3.11, juris Rn. 23;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.8.2010, 4 LC 757/07, juris Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 4 LA 168/15
Bedarf; Berufungszulassung; Kostenentscheidung; Schulgeld; Unterhalt
Nach heutigem Ausbildungsförderungsrecht können Schulgeldzahlungen somit auf der Bedarfsseite generell nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2012 - OVG 6 B 3.11 -). - VG Frankfurt/Main, 31.01.2013 - 3 K 2272/12
Ausbildungsförderung
Ähnliches kommt bei vorhandenem Vermögen des Auszubildenden in Betracht, weil ggf. Schulden aus einer vertraglichen Verpflichtung des Auszubildenden zur Zahlung von Schulgeld nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG vom Vermögen des Auszubildenden abgezogen werden können (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.04.2012 - OVG 6 B 3.11 - juris).