Rechtsprechung
VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unterrichtsausschluss wegen Beteiligung einer Schülerin an einer Schlägerei
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 3 VwGO; § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 61 Abs. 2 NSchG; § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG; § 61 Abs. 4 S. 1 NSchG
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen Gewaltanwendung; Voraussetzungen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer gegen einen Schüler gerichteten Ordnungsmaßnahme; Nochmaliger Erlass eines Verwaltungsaktes nach dessen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen Gewaltanwendung; Voraussetzungen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer gegen einen Schüler gerichteten Ordnungsmaßnahme; Nochmaliger Erlass eines Verwaltungsaktes nach dessen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sofortige Vollziehung - Sofortiger Unterrichtsausschluss wegen einer Schlägerei auf dem Schulweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3732 (Ls.)
- NVwZ-RR 2004, 852
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Hannover, 11.04.2002 - 6 B 947/02
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von drei Monaten und …
Auszug aus VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04
Allerdings können die Schulen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschlüsse vom 22.1.2002, NdsVBl. 2002 S. 274, vom 11.4.2002 - 6 B 947/02 - und vom 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -) einem exzessiven und ungehemmten Verhalten von Schülerinnen und Schülern konsequent mit den Mitteln des Unterrichtsausschlusses begegnen. - VG Hannover, 18.03.2004 - 6 B 1104/04
Voraussetzungen für eine gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden …
Auszug aus VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04
Allerdings können die Schulen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschlüsse vom 22.1.2002, NdsVBl. 2002 S. 274, vom 11.4.2002 - 6 B 947/02 - und vom 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -) einem exzessiven und ungehemmten Verhalten von Schülerinnen und Schülern konsequent mit den Mitteln des Unterrichtsausschlusses begegnen.
- VG Hamburg, 13.02.2013 - 15 K 368/12
Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme; keine sofortige Vollziehung; …
Eine Ordnungsmaßnahme ist jedoch keine Bestrafung im Sinne einer Sühne für begangenes Unrecht, sondern soll eine zielgerichtete pädagogische Einwirkung auf einen Minderjährigen zum Zwecke der Verhaltensänderung sein (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 30.6.2004, 6 B 3071/04, NVwZ-RR 2004, 852 ff., juris Rn. 28).