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   BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79   

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https://dejure.org/1979,198
BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79 (https://dejure.org/1979,198)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1979 - 6 B 33.79 (https://dejure.org/1979,198)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1979 - 6 B 33.79 (https://dejure.org/1979,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage innerhalb einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an eine Aufklärungsrüge - Befugnis des Dienstherren zur Lösung von der Ermessensbindung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 75
  • DÖV 1979, 793
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 25.02.1965 - VIII C 80.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
    Bereits im Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG 8 B 64.65 - (RiA 1966, 117) hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, "daß der Dienstherr befugt ist, die Richtlinien nach seinem Ermessen für die Zukunft zu ändern, sofern er dies aus willkürfreien Erwägungen für zweckmäßig hält" (vgl. auch BVerwGE 20, 292 [BVerwG 25.02.1965 - VIII C 80/63] [294]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
    Ob das Gleichbehandlungsgebot im Einzelfall beachtet worden ist, beurteilt sich sodann danach, wie die Verwaltungsvorschriften tatsächlich gehandhabt werden (BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [6]).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
    Eine Abweichung von den Verwaltungsvorschriften muß daher möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).
  • BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65

    Gewährung einer Fliegerzulage - Rückwirkende Änderungen einer Richtlinie zum

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
    Bereits im Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG 8 B 64.65 - (RiA 1966, 117) hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, "daß der Dienstherr befugt ist, die Richtlinien nach seinem Ermessen für die Zukunft zu ändern, sofern er dies aus willkürfreien Erwägungen für zweckmäßig hält" (vgl. auch BVerwGE 20, 292 [BVerwG 25.02.1965 - VIII C 80/63] [294]).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
    Bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt hat, ist von der dem Berufungsurteil zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Auffassung auszugehen, und zwar selbst dann, wenn diese rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2011 - 8 A 2247/10

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Parkerleichterung für

    BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, und Beschluss vom 1. Juni 1979 - 6 B 33.79 -, NJW 1980, 75; Wolff, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 3. Auflage 2010, § 114 Rn. 103.
  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Verwaltungsvorschriften schließen jedoch auch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz Abweichungen in Ausnahmefällen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1979 - 6 B 33/79 -, NJW 1980, S. 75 ).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Ein Prüfling kann eine Verletzung seiner Rechte im Prüfungsverfahren nicht unmittelbar aus dem Wortlaut oder aus einer bestimmten Interpretation solcher ermessensbindender Verwaltungsvorschriften herleiten, sondern nur aus seinem in Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Recht, entsprechend der in der "antizipierten Verwaltungspraxis" zum Ausdruck kommenden Ermessensbindung der Verwaltung gleichmäßig behandelt zu werden (vgl. BVerwGE 34, 278 [280 f.]; Urteile vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [a.a.O.] und vom 29. September 1971 - BVerwG 6 C 41.68 - [a.a.O.]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJV 1980, 75]).

    Hierfür kommt es indessen wesentlich auf die praktische Handhabung der Verwaltungsvorschrift und den in dieser zum Ausdruck kommenden Willen der Verwaltung sowie darauf an, ob im Einzelfall hiervon grundlos (vgl. hierzu Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [a.a.O.]) zum Nachteil der Prüflinge abgewichen worden ist.

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